Drucksache - DS/1261/VI  

 
 
Betreff: Sichere Überquerung der Falkenberger Dorfstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2009 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
12.05.2009 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.06.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verk PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

in Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung Berlin entweder einen Fußgängerschutzweg oder eine Bedarfsampel für Fußgänger an der Bushaltestelle Tierheim Berlin einzurichten.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hatte das Bezirksamt Lichtenberg ursprünglich geplant, je eine Mittelinsel in Höhe des Hausvaterweges und des Stegeweges (Kita) zu errichten. 

Durch das Bezirksamt wurde eine Mittelinsel in Höhe Stegeweg realisiert. Die Finanzierung (70.000,- €) wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übernommen. Die Übernahme der Kosten für den Bau der Mittelinsel am Hausvaterweg aus dem Programm Querungshilfen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Höhe von ca. 120.000,- € brutto wurde seinerzeit abgelehnt.

 

Mit Schreiben vom 05. Juni 2009 beantragte das Bezirksamt bei der Verkehrslenkung Berlin die Anordnung und Finanzierung einer Fußgänger-LZA mit der Begründung, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Übernahme der Kosten für die vom BA geplante Mittelinsel abgelehnt hat.

Inzwischen ist die Antwort von der Verkehrslenkung Berlin eingegangen.

Die Verkehrslenkung Berlin teilte mir am 23. Juli 2009 mit:
„unter Verweis auf den zurückliegenden Schriftverkehr tangiert dies jedoch nicht meine Sachentscheidung.“

 

Im Jahr 2006 gab die Staatssekretärin für Verkehr und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Frau Krautzberger, an Frau Bezirksstadträtin Katrin Lompscher folgende Erklärung ab, an der die Verkehrslenkung Berlin heute noch festhält:

 

 

„mit Schreiben vom 26.Juli 2006 baten Sie mich um Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger beim Überqueren der Dorfstraße in Falkenberg.

 

Ich habe den betroffenen Bereich erneut überprüfen lassen. Die Dorfstraße ist gerade und übersichtlich, auf der Fahrbahn darf nicht geparkt werden und im Fahrzeugstrom treten auch bei höherem Verkehrsaufkommen im Straßenzug Ahrensfelder-, Chaussee-, Dorfstraße, Falkenberger Chaussee immer wieder Lücken auf, die zum sicheren Überqueren der Dorfstraße genutzt werden können. Im Zeitraum von Januar 2004 bis Mai 2006 gab es keine Unfälle mit Fußgängerbeteiligung. Fußgänger queren nicht nur an einer bestimmten Stelle, sondern überall im Dorf Falkenberg, daher wären aus meiner Sicht an einigen Stellen der Dorfstraße durchaus bauliche Maßnahmen zur Erleichterung der Querung sinnvoll und vorstellbar….

 

Eine andere Lösung in diesem Bereich wäre der Bau einer Mittelinsel. Die benötigte zusätzliche Fläche wäre zu Lasten des nördlichen 6,30 m breiten Seitenbereiches zu gewinnen; Leuchten wären nicht zu versetzten. Inwieweit Querungsbedarf zu Zeiten hohen Verkehrsaufkommens auftritt, müsste von ihrem Tiefbauamt geprüft werden, um den baulichen Aufwand für eine solche Querungshilfe zu begründen.

 

Eine weitere Stelle, um die Querung beispielsweise für Besucher des Tierheims zu erleichtern, wäre zwischen den Häusern Dorfstraße 32 und 33 möglich. Hier könnte zu Lasten des nördlichen Grünstreifens zwischen den bestehenden Bäumen eine Mittelinsel eingeordnet werden, eine Leuchte (Altbestand vor 1990) wäre zu versetzen.

 

Ich bitte Sie, die Realisierung von Querungshilfen in eigener Zuständigkeit zu prüfen und evtl. bauliche Veränderungen mit meinem Referat VII B abzustimmen.

 

Im Hinblick auf die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung hat auch diese Prüfung ergeben, dass Tempo 30 in der Dorfstraße weder erforderlich noch gerechtfertig wäre. Die Gründe hierfür wurden im Schreiben der Verkehrslenkung Berlin von 10. Juli 2006 bereits ausführlich dargelegt.“

 

 

Im Schreiben vom 10. Juli 2006 teilte die Verkehrslenkung Berlin mit:

 

„Die Dorfstraße mit einer durchschnittlichen Breite von 6 - 8 m im gesamten Straßenverlauf ist zu beiden Seiten gut einsehbar. Ein überhöhtes Gefahrenpotential für Fußgänger konnte ich bei meiner Besichtigung nicht feststellen. Durch den dörflichen Charakter der Straße und die Bebauung zu beiden Seiten hatte ich den Eindruck, dass dort nicht mehr gefahren wird als die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.

 

Zwar mag dort ein reger Fahrzeugverkehr herrschen, gerade in Spitzenzeiten, dennoch stellte ich keinerlei Probleme weder für den Fußgänger- noch für den Fahrzeugverkehr fest. Fahrbahnpiktogramme sowie die Beschilderung durch Z 136 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) weisen den Fahrzeugführer auf Kinder hin, welche Fahrbahnen queren. Ein schon im Vorfeld achtsames Fahren seitens der Kraftfahrzeugführer soll durch diese Verkehrsbeschilderung herbeigeführt werden….

 

… Die verkehrliche Situation erachte ich insgesamt als normal für das Stadtgebiet Berlin. Ihrem Antrag auf Einrichtung von Tempo 30 stimme ich daher nicht zu.“

 

 

Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges kommt nicht in Betracht, da gemäß § 26 StVO Fußgängerüberwege nur an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss, angelegt werden dürfen.

 

Es ist geplant, in Höhe der Hohenschönhausener Straße eine weitere Mittelinsel zu errichten. Für diese hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits die Finanzierung in Aussicht gestellt. Die Verschiebung der Bushaltestelle zur Mittelinsel im Übergangsbereich zur Hohenschönhausener Straße ist jedoch nicht möglich, da sonst der Abstand zur Bushaltestelle im Dorf zu lang ist und zur Schule nur noch ca. 250 m betragen würde.

 

 

Berlin, den             .09.2009

 

 

 

 

Emmrich                                                                                Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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