Drucksache - DS/1247/VI
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Nach § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) ist ein
Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten zu bilden, der im Widerspruchsverfahren
von Sozialhilfeangelegenheiten mitzuwirken hat. Der Beirat setzt sich aus drei Bezirksverordneten, einem
Vertreter der Gewerkschaften und drei Vertretern von Vereinigungen, die
Hilfebedürftige betreuen, zusammen. Die Neuwahl der Mitglieder und
Stellvertreter des o.g. Beirates erfolgt alle 2 Jahre und basiert auf § 36 Abs.
2 Buchstabe b i.V.m. § 16 Abs. 1 Buchstabe c BezVG § 116 Abs. 2 SGB XII i.V.m. §
34 AZG. Durch die BVV sind aus den
vorliegenden Vorschlägen der Vereine insgesamt 3 Mitglieder sowie 3
Stellvertreter zu wählen. Darüber hinaus sind je ein Mitglied und ein
Stellvertreter aus den Vorschlägen der Gewerkschaften zu wählen. Alternativvorschläge wurden nicht
eingereicht. Als Vorschläge stehen zur Wahl:
Emmrich Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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