Drucksache - DS/1226/VI
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Das Bezirksamt wurde ersucht zu
prüfen, ob im Zuge der in diesem und im nächsten Jahr aus dem Konjunkturprogramm
und anderen Programmen anstehenden Schulsanierungen regelmäßig Maßnahmen zur
ökologischen Aufwertung, insbesondere zum Regenwasserrückhalt,
Regenwasserversickerung und/oder Regenwassernutzung installiert
werden können. Hierzu berichtet das Bezirksamt wie
folgt: Bei den zurzeit aus den
verschiedenen Programmen laufenden bzw. geplanten Projekten sind Maßnahmen zum
Regenwasserrückhalt, Regenwasserversickerung und/oder Regenwassernutzung nicht
vorgesehen, weil die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen. Das
Konjunkturprogramm II der Bundesregierung orientiert ausschließlich auf
energetische Gebäudesanierung, damit also auch auf ökologische Aufwertung. Die
Prüfung, ob genannte Maßnahmen realisiert werden können, findet regelmäßig
statt. Dabei ist bislang jedoch u.a. der ökonomische Effekt (Amortisation der
Investition im Verhältnis zu den Einleitungskosten) nicht nachgewiesen. Es wurde
und wird jedoch i.d.R. z.B. bei der Neugestaltungen von Schulhöfen vorgesehen,
dass Regenwasser von befestigten Wegeflächen in die angrenzenden Grünflächen
entwässert oder in Mulden oder Mulden-Rigolen zur Versickerung eingeleitet
wird, sofern die Anforderungen an das schadlose Versickern auf dem Grundstück
gemäß der Niederschlagsfreistellungsverordnung vom 24.08.2001 gegeben sind
(u.a. Mindestabstand zum Grundwasserstand). Diese
Anforderungen sind für das Versickern des Dachflächenwassers der Schulgebäude
nicht einzuhalten, da die vorhandenen Regenwassergrundleitungen zu tief liegen
und eine Muldenversickerung nicht möglich ist (die Mehrzahl der Gebäude hat
eine innen liegende Entwässerung in eine Grundleitung). Auch bei
einer Rigolen-Rohr- sowie Schachtversickerung ist standortbezogen zu prüfen, ob
das anfallende Dachflächenwasser auf dem Grundstück zu versickern ist und
der Mindestabstand von 1,00 m zum
Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden kann. Aus den
vorgenannten Gründen wird das anfallende Dachflächenwasser zurzeit in die
öffentliche Kanalisation abgeleitet. Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Wirtschaft und
Immobilien |
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