Drucksache - DS/1222/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht: ·
sich
dafür einzusetzen weitere Querungsmöglichkeiten im Bereich der Straßenbahn- und
Bushaltestelle Marktstraße in Lichtenberg direkt an der Berufsschule zu
schaffen; ·
sich
erneut dafür einzusetzen, dass die hier fahrende Straßenbahn Linie 21 zeitnäher
als bisher vorgesehen mit Niederflurwagen betrieben wird. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Zu 1: Gemäß den Richtlinien
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist die
Errichtung eines Fußgängerschutzweges nicht möglich. Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich mit Schreiben vom 06. August 2009 an
die Verkehrslenkung Berlin mit der Bitte gewandt, zu prüfen, ob an o.g. Stelle
zur sicheren Überquerung der Marktstraße eine weitere Querungshilfe in Form
einer Lichtsignalanlage angeordnet werden kann. Die Antwort liegt nunmehr vor.
Die Verkehrslenkung Berlin teilte Folgendes mit: „Den Antrag der BVV
Lichtenberg zur Errichtung einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit im Bereich
der Haltestellen in der Marktstraße habe ich geprüft. Den Antrag lehne ich aus
nachfolgenden Gründen ab: Im Knotenpunkt
Marktstraße/Schreiberhauer Straße befindet sich bereits eine Lichtsignalanlage.
Die Entfernung von der Haltestelle zu dieser LZA ist durchaus zumutbar, zumal
sich der Eingang zur Schule in der Schreiberhauer Straße befindet. Somit
besteht zwischen Pfarrstraße und Schreiberhauer Straße keine Notwendigkeit, die
Fahrbahn zu queren. Nach meinen Beobachtungen gehen 85 %
der Berufsschüler in Richtung Boxhagener Straße. Eine herangezogene Unfallstatistik
der letzten Jahre wies in Bezug auf Unfälle mit Fußgängern keine Besonderheiten
auf.“ Zu 2: Die Schaffung eines barrierefreien Verkehrsangebots auf allen
Straßenbahnlinien ist ein sehr hohes Anliegen. Der bisherige Fahrzeugpark der
BVG mit 150 Niederflurstraßenbahnen reicht hierfür jedoch nicht aus. Daher
müssen Prioritäten für den Fahrzeugeinsatz gesetzt werden. Da es aber Absprachen
mit den Behinderten-Verbänden gibt, bereits heute barrierefreie Fahrten oder
Linien nicht wieder auf alte Hochflur-Straßenbahnfahrzeuge umzustellen, wird
keine Möglichkeit gesehen, auf die BVG dahingehend einzuwirken, hier Änderungen
vorzunehmen. Um diese infrastrukturellen Begrenzungen bei der
Gewährleistung eines barrierefreien Angebots mittelfristig zu senken, stellt
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der BVG in den kommenden Jahren
zusätzliche Fördermittel für die Beschaffung neuer Niederflurfahrzeuge zur
Verfügung. Dadurch wird es zumindest ab dem Jahr 2011, wenn die ersten
Neufahrzeuge in Betrieb gehen, möglich sein, sukzessive weitere Linien und
Fahrten auf ein barrierefreies Angebot umzustellen. Welche Linie bzw. welche
Fahrten zu einem bestimmten Zeitpunkt auf barrierefreie Fahrzeuge umgestellt
werden, ist noch nicht entschieden. Hierzu werden noch Abstimmungen zwischen
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Zuwendungsgeber und der BVG
erforderlich sein. Bei dieser Entscheidung sind mehrere Aspekte zu
berücksichtigen und abzuwägen. In Abstimmung mit den Behindertenverbänden wird das
Ziel verfolgt, möglichst fahrgaststarke Linien bzw. Linien mit
Kapazitätsproblemen mit den neuen, attraktiven Fahrzeugen auszustatten. Zudem wird angestrebt, möglichst flächendeckend ein
barrierefreies Verkehrsangebot zu schaffen. Berlin,
den .11.2009 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr |
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