Drucksache - DS/1144/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Im
Altenhofer Dreieck befindet sich, angrenzend an den südwestlichen
Lkw-Parkplatz, eine größere Fläche Buschwerk. Offensichtlich handelt es sich
hier um ein privates Grundstück.
Das
Bezirksamt wird ersucht den Besitzer unverzüglich zu ermitteln und auf ihn
dahingehend einzuwirken, dass die Räumung der vermüllten Fläche umgehend vorgenommen
wird. Begründung: Bei
dem Müll handelt es sich zum Teil um Elektronikschrott, dessen Lagerung im Freien
einen erheblichen Verstoß gegen geltende Umweltbestimmungen darstellt. Bürger
wiesen auch Mitarbeiter des Bezirksamtes, welche im Altenhofer Dreieck tätig waren,
auf diesen Schandfleck und vorhandene Ratten hin. |
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