Drucksache - DS/1121/VI  

 
 
Betreff: Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen von Mieterinnen und Mietern im ALG-II-Bezug
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeSoziales/Mieterinteressen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.12.2008 
25. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales/Mieterinteressen Entscheidung
21.01.2009 
30. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.02.2009 
27. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Austauschexemplar LINKE. PDF-Dokument
Beschlussempfehlung SozMiet PDF-Dokument
Schreiben v. 06.09.2010 BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss für Soziales/Mieterinteressen empfiehlt der BVV die Annahme der DS/1121/VI – Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. - in folgender geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich über die Trägervertretung und ggf. über den Senat dafür einzusetzen, dass das JobCenter Lichtenberg einen externen Dienstleister (Mieterberatung) beauftragt eine fachkundige Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen von Mieterinnen und Mietern im ALG-II-Bezug anzubieten.

 

Begründung:

Aus der Praxis von Mieterberatungen ist bekannt, dass Betriebskostenabrechnungen häufig zu Ungunsten des Mieters fehlerhaft sind. Im JobCenter erfolgt bisher eine Nachfrage beim Vermieter nur, wenn wegen besonders hoher Nachzahlungsforderungen Zweifel an der Richtigkeit der Berechnung bestehen. In den meisten Fällen zahlt das JobCenter die geforderten Nachzahlungen. Da das Personal des JobCenter aus fachlichen und zeitlichen Gründen nicht in der Lage ist jede Betriebskostenabrechnung zu überprüfen, könnten mit Hilfe der Vergabe dieses Auftrags an eine anerkannte Mieterberatung unter dem Strich Kosten gemindert werden. Es wäre dazu erforderlich, dass das JobCenter z. B. den Mitgliedsbeitrag in einer Mieterorganisation übernimmt, damit diese den ALG-II-Empfänger entsprechend berät. Sicher sind auch Möglichkeiten einer pauschalen Finanzierung durch das JobCenter denkbar, wenn das JobCenter seine Verpflichtung zur Beratung hinsichtlich der Mietkosten an eine andere Institution überträgt. Die Finanzierung kann aus den Mitteln erfolgen, die das JobCenter infolge des Nachweises zu hoher Betriebskostenabrechnungen nicht ausgeben muss.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich über die Trägervertretung und ggf. über den Senat dafür einzusetzen, dass das JobCenter Lichtenberg einen externen Dienstleister (Mieterberatung) beauftragt eine fachkundige Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen von Mieterinnen und Mietern im ALG-II-Bezug vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 0

 

 
 

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