Drucksache - DS/1120/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Senat dafür
einzusetzen, dass das Land Berlin initiativ wird, um die so genannte
Zuflussregelung im SGB so zu ändern, dass eine Verrechnung zu viel oder zu
wenig gezahlter Beträge erst in den folgenden Monaten erfolgt. Begründung: Die jetzt geltende Regelung, wonach alle Zahlungen, die dem
ALG-II-Empfänger in einem Monat zufließen rückwirkend für den laufenden Monat
angerechnet werden, führt dazu, dass Bescheide rückwirkend geändert werden. Das
führt bei den Betroffenen nicht nur zur Verärgerung wegen des regiden Textes
der Agentur („Sie haben zu Unrecht erhalten...“, sondern führt
dazu, dass z. B. Rückzahlungen zu viel gezahlter Betriebskosten im laufenden
Monat auf die schon gezahlten Kosten der Unterkunft angerechnet werden und das
zu viel gezahlte Geld zurückgefordert wird. Im früheren Recht nach BSHG
erfolgten Verrechnungen durch das Sozialamt in den folgenden Monaten, so dass
die Betroffenen nicht bereits erhaltenes Geld zurückzahlen müssen. Diese
Regelung erneut einzuführen, wäre nicht nur gut im Interesse der Betroffenen,
sondern würde auch den bürokratischen Aufwand einschränken. |
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