Drucksache - DS/1088/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Bundesratsinitiative von Berlin zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Begründung: Berlin startet im Herbst 2008 eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger/innen. Gerade in den Einwanderungs-bezirken, in denen rund 20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung kein Wahlrecht hat, ist die Einführung des kommunalen Wahlrechts entscheidend für die Legitimation der demokratischen Prozesse. Die aktive und passive Teilnahme an Wahlen stellt den Kernbereich politischer Mitbestimmung dar. In der Bundesrepublik leben etwa 6,7 Millionen Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, von denen etwa 4,6 Millionen nicht aus den Ländern der Europäischen Union stammen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland dieser s. g. Drittstaatenangehöriger beträgt mehr als 17 Jahre. Diesen Menschen die Möglichkeit einer Beteiligung an kommunalen Prozessen zu verweigern, stellt ein erhebliches demokratisches Defizit dar. Darüber hinaus stellt ihre Ungleichbehandlung gegenüber Bürgerinnen und Bürger der EU eine nicht zu akzeptierende Diskriminierung dar. Auch der Europarat und seine Mitgliedsländer fordern seit Jahren ein aktives und passives kommunales Wahlrecht.
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