Drucksache - DS/1028/VI  

 
 
Betreff: Verbesserung des Wasserdurchlaufs im Kraatzgraben und Korrektur der Darstellung im Stadtplan
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.10.2008 
23. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
26.11.2008 
26. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.12.2008 
25. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.02.2009 
27. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Beschlussempfehlung UmwGes PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass notwendige Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Durchlaufes am Kraatz–Tränkegraben durchgeführt werden.

 

Begründung :

 

Seit Jahren kommt es im erwähnten Gebiet nach starken Regenfällen zu Verstopfungen der Durchlaufstellen des Kraatzgrabens unter Brücken und dadurch zu Überflutungen der nahe liegenden Keller sowie zur Erhöhung des Grundwasserspiegels.

Die bisherigen Maßnahmen, wie Säuberung der Durchläufe, führen immer wieder nur zu kurzfristigen Verbesserungen, können aber Verstopfungen unter den Brücken nicht verhindern, da damit die Ursachen nicht behoben wurden.

Die Entwicklung der Wetterverhältnisse der letzten Jahre hat deutlich gezeigt, dass in kurzer Zeit große Mengen an Wasser viele Regionen überfluten. Somit sollte man nach Dauerlösungen suchen, da eine Verbesserung des Wetters nicht in Aussicht steht.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Landschaftsprogramms hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, auch neue Ersatzmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung in das Landschaftsprogramm mit aufzunehmen. Die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit der Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Liste der technisch  verbauten Gewässer aufgestellt, die sich für Ersatzmaßnahmen eignen. Auf dieser Liste befindet sich auch der Kraatzgraben. Innerhalb der Maßnahme sind ein Rückbau der Durchläufe und eine Aufweitung mit Brückenbauwerken vorgesehen. Diese Liste wurde an die für das Landschaftsprogramm zuständige oberste Naturschutzbehörde weitergeleitet.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat im Landschaftsrahmenplan (Anlage Abschnitt 4.1. Ersatzmaßnahmen Nummer 12) ebenfalls eine Renaturierung des Kraatzgrabens vorgesehen. Diese Maßnahme war bisher mit der geringsten Prioritätsstufe 3 versehen. Neue Ergebnisse zu den Schutzgütern am Graben erfordern jetzt eine höhere Einstufung, zumal auch einige Maßnahmen der bezirklichen Liste der Ersatzmaßnahmen inzwischen abgeschlossen worden sind.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg wird daher in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Landschaftsprogramms an die Senatsverwaltung auf die Dringlichkeit der Renaturierung des Kraatzgrabens hinweisen. Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass im Zusammenhang mit den in B–Plänen des Bezirkes festzulegenden Ersatzmaßnahmen die Renaturierung des Kraatzgrabens ausgewählt wird.

 

  

Berlin, den           .02.09

 

 

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                       Umwelt und Verkehr

 
 

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