Drucksache - DS/1027/VI  

 
 
Betreff: Werbung für Tabak und Alkohol auf Bezirksamtsgrundstücken beenden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.10.2008 
23. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt in Nutzungs-/Mietverträge mit Werbefirmen, in denen Flächen des Landes Berlin für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden, eine Klausel aufzunehmen, welche die Werbung für jede Art von Tabakprodukten und Alkohol ausschließt.

 

Begründung:

Der Antwort auf die KA 0276/VI ist zu entnehmen, dass die Werbung für Tabakprodukte auf Bezirksamtsflächen zwar nicht der Regelfall ist jedoch vorkommt und hierzu keine Vereinbarungen getroffen sind. Die Werbeinhalte auf Bezirksamtsflächen sind somit vor allem nachfragegesteuert. Es erscheint paradox, dass das Bezirksamt einerseits tätig ist zur Gesundheitsvorsorge etc. – aktuell zum Beispiel mit einer Kindergesundheitskonferenz – und andererseits auf den eigenen Flächen Werbung für gesundheitsschädliche Produkte ermöglicht. Die paradoxe Doppelbotschaft ist der öffentlichen Glaubwürdigkeit des Bezirks abträglich.

Zudem dürfte solche Werbung alles andere als zuträglich sein für die Gesundheitsförderung der Lichtenberger BürgerInnen.

 

 
 

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