Drucksache - DS/0927/VI
Das
Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, folgende Informationen zur
Kenntnis zu nehmen. Das
Kulturamt erhält zur auftragsweisen Bewirtschaftung des Projektfonds kulturelle
Bildung in Lichtenberg 20.000,00 €. Gefördert werden Kooperationsprojekte,
die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neue Zugangsmöglichkeiten zu
Kunst und Kultur schaffen. Die Förderobergrenze beträgt 3.000 €. Der Projektfonds kulturelle
Bildung soll die strukturelle Kulturförderung ergänzen und nicht ersetzen. Die Antragstellung erfolgt auf
der Grundlage einer Ausschreibung (Anlage 1 Ausschreibung 2008). Diese
und die dazu gehörigen Antragsformulare sind sowohl im Kulturamt als auch im
Internet unter www.-kultur-in-lichtenberg.de
und unter www.kulturprojekte-berlin.de/projektfonds
als Download erhältlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt
durch Empfehlung eines Fachgremiums. Das Gremium besteht vorrangig aus
VertreterInnen der Abteilungen Kultur und Jugend und aus VertreterInnen
verschiedener Fachöffentlichkeiten sowie aus beratenden Mitgliedern aus dem
Bildungs- und Jugendbereich (Anlage 2 Beirat für Kulturelle Bildung in
Lichtenberg). Der Verfahrensablauf für die Mittelvergabe zweite Jahreshälfte
2008 wird zeitnah eingeleitet.
Emmrich Framke Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Kultur und Bürgerdienste Anlage 1 Ausschreibung Berliner
Projektfonds kulturelle Bildung in Lichtenberg für 2008 Mit dieser Ausschreibung möchten wir Sie auf den neu geschaffenen Berliner Projektfonds kulturelle Bildung aufmerksam machen. Wir möchten Sie anregen, Projektanträge für Kinder, Jugendliche und junge Menschen aus Lichtenberg zu beantragen. Für den Lichtenberger Projektfonds kulturelle Bildung wurden 20.000,00 € vom Land Berlin zur Verfügung gestellt. Im Folgenden erhalten Sie die Informationen über Ziele, Bedingungen, Verfahren, Antragsfristen und einzureichende Unterlagen. Aus der Präambel des
Berliner Projektfonds kulturelle Bildung: Der Berliner Projektfonds kulturelle Bildung fördert Kooperationsprojekte, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neue Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur schaffen. Im Zentrum stehen Kooperationsprojekte, die Erlebnisse mit den Künsten, mit ihren ästhetischen, intellektuellen und emotionalen Potenzialen ermöglichen. Wichtig ist, dass die Projekte Kinder und Jugendliche als künstlerisch Handelnde und Produzierende verstehen. Sie sollen besonders auch solche junge Menschen ansprechen, die erschwert Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben. Die vom Berliner Projektfonds kulturelle Bildung geförderten Projekte basieren auf einer Zusammenarbeit von professionellen KünstlerInnen und Kulturschaffenden mit SozialpädagogInnen und LehrerInnen sowie auf der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Aus dem Berliner Projektfonds kulturelle Bildung werden Kooperationsprojekte und entsprechende Veranstaltungen gefördert, die für die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Land Berlin bedeutsam sind. Gefördert werden innovative Ansätze, die zur Entwicklung der kulturellen Bildung beitragen, ebenso wie Vorhaben, die Traditionen aufnehmen und weiterführen. Berücksichtigt werden Konzepte für alle künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben. Entscheidend für die Auswahl sind inhaltliche, künstlerische und pädagogische Qualität. Die Projekte sollen auf in Berlin lebende Kinder und Jugendliche bezogen sein und geeignete Präsentationen einschließen. Sie sollen Impulse für ein breites Publikum geben und eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus interessieren. Vergabeverfahren in Berlin
Lichtenberg Im Bezirk Lichtenberg wird ein Fachgremium die Projekte auswählen. Diesem Gremium gehören VertreterInnen aus den Abteilungen Kultur und Jugend und VertreterInnen aus verschiedenen Fachöffentlichkeiten sowie beratende Mitglieder aus den Bereichen Schule und Jugend an. Mitglieder des Vergabegremiums können nicht selbst unmittelbare Antragsteller im Bezirk Lichtenberg sein. Förderhöhe In Abgrenzung zu den von der Kulturprojekte Berlin GmbH administrierten Projektfondsmitteln für die Förderung von befristeten Kooperationsprojekten, ist die Förderhöhe für Bezirksprojekte pro Projekt auf bis zu 3.000 € begrenzt. Anträge, die einen höheren Finanzierungsbedarf als 3.000 € geltend machen und gegenüber der Kulturprojekte Berlin GmbH (KPB) gestellt werden, sind mit einem entsprechend positiven Votum durch den Bezirk zu unterstützen. Kriterien der Förderung Förderschwerpunkte 1 Aus den Bezirken zur Verfügung gestellten Mitteln des Berliner Projektfonds kulturelle Bildung werden Kooperationsprojekte und Veranstaltungen gefördert, die für die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bezirk bedeutsam sind. 2 Gefördert werden innovative Ansätze, die zur Entwicklung der kulturellen Bildung im Bezirk beitragen. 3 Berücksichtigt werden Konzepte für alle künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben. 4 Entscheidend für die Auswahl sind inhaltliche, methodische, künstlerische und pädagogische Qualität. 5 Die Projekte sollen für und von in den Bezirken lebende Kinder und Jugendliche erarbeitet werden und geeignete Präsentationen einschließen. Sie sollen Impulse für ein breites (Fach)Publikum geben. Formale Kriterien 1 Gefördert werden zeitlich befristete Kooperationsprojekte in Lichtenberg. 2 Antragsbedingung ist die Beschreibung eines gemeinsam erarbeiteten, nicht gewinnorientierten Kooperationsprojektes zwischen einer Bildungseinrichtung /einem Träger der Jugendarbeit und freien Kunstschaffenden/einer (bezirklichen) Kunst- und Kulturinstitution, wobei mindestens ein Projektpartner im jeweiligen Bezirk räumlich verortet sein muss. Kooperationserklärungen der Beteiligten sind dem Antrag beizufügen. 3 Die Förderung setzt in der Regel eine angemessene Eigenleistung voraus, die über Geld, Sachmittel und Arbeitsleistungen eingebracht werden kann. 4 Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen, in dem die parallele Beantragung von Mitteln bei anderen öffentlichen oder privaten Förderprogrammen anzugeben ist. 5 Für künstlerische oder kulturpädagogische Leistungen darf pro Zeitstunde (60 Minuten) ein Honorar in Höhe von bis zu maximal 25,00 € in dem Antrag beizufügenden Finanzierungsplan veranschlagt werden. 6 Die Entscheidung über die Höhe der Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel; die Höhe der Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt jedoch höchstens 3.000 €. 7 Zuwendungsempfänger sind zur Publizität verpflichtet. Ausschließende Bedingungen
der Förderung 1. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen. 2. Die Förderung von Projekten aus der Vergangenheit oder solchen, die - auch in Teilen - bereits begonnen haben, ist ausgeschlossen. 3. Ausgeschlossen ist eine Förderung kommerziell realisierbarer Vorhaben. 4. Ausgeschlossen ist auch eine Förderung solcher Vorhaben, die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der Jugendarbeit in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind.
Antragsformulare Das Antragsformular für die bezirkliche Vergabe von Fördermitteln ist unter www.kultur-in-lichtenberg.de sowie unter www.kulturprojekte-berlin.de/projektfonds als Download erhältlich. Gerne senden wir es Ihnen ebenfalls per Mail oder schriftlich zu. Richten Sie bitte Ihre Anfrage an Frau Barbara Löser, Tel.: 030-902963775 oder barbara.loeser@libg,verwalt-berlin.de Termine, Fristen, Anschrift Die ausgefüllten Antragsformulare und ihre Unterlagen sind bis zum 15.07.2008 (Eingang bis spätestens 15.00 Uhr) in siebenfacher Ausfertigung einzureichen:
Bezirksamt Lichtenberg Abt. Kultur und
Bürgerdienste Kunst- und Kulturamt
Frau Barbara Löser Möllendorffstraße 6 10367 Berlin Wir möchten Sie bitten, uns die ausgefüllten Projektformulare auch digital zur Verfügung zu stellen: Barbara.loeser@libg.verwalt-berlin.de Informationen, Fragen Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Frau Löser, Tel.: 030-902963775 oder barbara.loeser@libg,verwalt-berlin.de Allgemeine Informationen und Downloads zum Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung erhalten Sie unter: www.kulturprojekte-berlin.de/projektfonds Beirat für kulturelle
Bildung in Lichtenberg (Vorschlagsliste)
Stand:
05.06.2008 Anlage 2 Stimmberechtigte
Beiratsmitglieder
(Bezirksamtsverwaltungen)
Stimmberechtigte
Beiratsmitglieder (Fachpersönlichkeiten)
Stellvertretende
Beiratsmitglieder
Beratende
Beiratsmitglieder
Nachrichtlich
Koordinierungsstelle
Kulturelle Bildung in Lichtenberg
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