Drucksache - DS/0875/VI  

 
 
Betreff: Erlass von Gebühren bei Straßenbenennungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.05.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht Gebühren, die sich aus dem Umbenennen von Straßen im Bezirk ergeben und in bezirklicher Verantwortung liegen, den betroffenen Bürgern zu erlassen. Hierzu zählen insbesondere Änderungen in Personaldokumenten, Melderegistern usw.

Eine Information der betroffenen Bürger, welche „Formalitäten“ aus der Umbenennung resultieren, sollte die Regel sein.

Begründung:
Straßenumbenennungen, die auf Grund von Initiativen der BVV oder des Bezirksamtes vorgenommen werden, führen zu Mehrkosten für die Anwohner. Grundsätzlich sollten daher Gebühren, die aus Straßenumbenennungen resultieren, durch das Bezirksamt erlassen werden. Grundsätzlich sollten Straßenumbenennungen nur in zwingenden und begründeten Fällen vorgenommen werden. Anderenfalls ist davon abzusehen und Straßenneubenennungen vorzuziehen.

 

 

 
 

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