Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht Gebühren, die sich
aus dem Umbenennen von Straßen im Bezirk ergeben und in bezirklicher
Verantwortung liegen, den betroffenen Bürgern zu erlassen. Hierzu zählen
insbesondere Änderungen in Personaldokumenten, Melderegistern usw.
Eine Information der betroffenen Bürger,
welche „Formalitäten“ aus der Umbenennung resultieren, sollte die
Regel sein.
Begründung:
Straßenumbenennungen,
die auf Grund von Initiativen der BVV oder des Bezirksamtes vorgenommen
werden, führen zu Mehrkosten für die Anwohner. Grundsätzlich sollten daher
Gebühren, die aus Straßenumbenennungen resultieren, durch das Bezirksamt
erlassen werden. Grundsätzlich sollten Straßenumbenennungen nur in zwingenden
und begründeten Fällen vorgenommen werden. Anderenfalls ist davon abzusehen
und Straßenneubenennungen vorzuziehen.
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