Drucksache - DS/0870/VI  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung 2008/2009 zwischen dem Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit und dem Leiter der Verwaltung des Jugendamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR FamJugGesBzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.05.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des 4. Verwaltungsreformgesetzes (4. VerwRefG) die o.g. Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der beigefügten Fassung (siehe Anlage) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Zielvereinbarung wurde im Jugendhilfeausschuss am 01. April 2008 beraten.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

Emmrich                                                               Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 

 

                                                                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abt. Familie, Jugend und Gesundheit

 

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

 

 

Gemäß § 2 Abs. 2 4.VerwRefG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA- Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002

 

 

 

zwischen dem

 

Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit

Herrn Räßler-Wolff

 

und dem

 

Leiter der Verwaltung des Jugendamtes

Herrn Zeddies

 

 

 

 

 

Die Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2008/2009.

 

 


Inhaltsverzeichnis

1      Präambel. 3

1.1       Unterstützung durch den Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und.                      . Gesundheit. 4

1.2       Information und Berichtswesen durch den Leiter der Verwaltung des      Jugendamtes  4

1.3       Aufbauorganisation der Verwaltung des Jugendamtes ab 01.01.2008. 5

1.4       Umsetzung der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe. 5

2      Rechtliche Grundlagen. 5

3      Zielstellungen für 2008. 6

3.1       Zielgruppen. 6

3.2       Konzeptionelle Grundlagen. 6

3.3       Strategische Ziele des Bezirksamtes für die Jugendhilfe. 7

3.4       Interkulturelle Öffnung der Verwaltung. 11

3.5       Gender Mainstreaming/Gender Budgeting. 12

4      Produkte und Leistungen. 13

Produktübersicht siehe Anlage. 13

5      Ressourcenbewirtschaftung. 13

6      Änderungen/Nachträge. 13

7      Zuständigkeit/Verantwortlichkeit. 13

8      Laufzeit der Vereinbarung. 13

 

Präambel

Diese Zielvereinbarung wird aufgrund § 2 Abs. 2  des 4. Verwaltungsreformgesetzes (4. VerwRefG) und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001 (BA-Beschluss Nr. 09/01), fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002, abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des 4. VerwRefG die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit von Abteilungsleitung und Leitung des Jugendamtes im Leistungszeitraum 2008/2009.

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Lichtenberger Kinder, Jugendlichen und Familien einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung und die ständige Aufgabe, dass das Jugendamt – durch Umfang und Intensität seiner Kontakte zu Bürgerinnen und Bürgern – einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung im Bezirk Lichtenberg von Berlin leistet.

Weitere gemeinsame Abteilungsziele:

  • effektive abteilungs- und ämterübergreifende Zusammenarbeit
  • Verkürzung der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen
  • Kundenfreundlicher Internetauftritt als erster Schritt zum e-Government
  • freundliche und zuverlässige Beratung der Bürgerinnen und Bürger
  • Sicherung einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Unterstützung durch den Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit

Der Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit unterstützt die Aufgaben und Ziele der Verwaltung des Jugendamtes, er vertritt die Verwaltung bei der Vermittlung der veränderten und auch künftig erforderlichen Aufgaben im Bezirksamt, in der Bezirksverordnetenversammlung und nach außen. Durch enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller Ämter der Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit werden Reibungs- und Informationsverluste vermieden.

Der Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit sorgt für angemessene umfassende und kurzfristige Informationen zu allen die Verwaltung des Jugendamtes betreffenden Belange; er setzt sich gemeinsam mit der Jugendamtsleitung für ein effektives Gesundheitsmanagement, die Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Förderung von Frauen in der Verwaltung ein.

Der Bezirksstadtrat unterstützt die Einhaltung der Haushaltsansätze im Einzelplan 40 gegenüber der Bezirksamt, der Bezirksverordnetenversammlung und nach außen.

Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der Planungs- und Gesamtverantwortung der Jugendhilfe und dem Prinzip der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für die Verwaltung des Jugendamtes und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung.

Mit der Übernahme der finanziellen und personellen Ressourcen gewährleistet die Verwaltung des Jugendamtes durch die Umsetzung des Kinder- und Jugendhilferechts und mit seinem professionellen Engagement den Schutz und die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien mit und in ihren unterschiedlichen kulturellen Lebenshintergründen im Bezirk Lichtenberg.

Information und Berichtswesen durch den Leiter der Verwaltung des Jugendamtes

Der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes bereitet regelmäßig folgende Berichte für den Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit vor:

-         Zuarbeit zu den Quartalsberichten des Bezirksamtes an die BVV

-         Zuarbeit zum Jahresbericht des Bezirksamtes an die BVV

-         Monatliche Berichte an den Jugendhilfeausschuss

-         Monatsberichte Hilfen zur Erziehung

-         Monatsberichte Ausstellung Kita-Gutscheine, Kita-Ausgaben

-         Monatsberichte Erfüllung Leistungsverträge zu Jugendhilfeleistungen nach §§ 11,13,16 SGB VIII.

Der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes informiert regelmäßig bzw. anlassbezogen zu Ereignissen bzw. Themen, mit denen die Verwaltung des Jugendamtes befasst ist und die eine politische Bedeutung bzw. Öffentlichkeitsrelevanz haben.

Aufbauorganisation der Verwaltung des Jugendamtes ab 01.01.2008

Die Verwaltung des Jugendamtes hat im Sinne des § 2 VGG und der AV-Org. Jugendämter vom 01.01.2007 folgende Aufbauorganisation:

Der Jugendamtsleitung sind zugeordnet/unterstellt:

·        4 Regionaldienste (Regionaler Sozialpädagogischer Dienst mit Jugendgerichtshilfe, Hilfen zur Erziehung, Stadtteilkoordination)

·        Fachliche Steuerung (Familienunterstützende Hilfen, Kinder- und Jugendförderung/Tagesbetreuung, Psychosoziale Dienste, Jugendhilfeplanung,  Projektmanagement)

·         Leistungs- und Finanzmanagement (wirtschaftliche Jugendhilfe, Tagesangebote für Kinder, Eingliederungshilfe/Fallmanagement SGB XII)

·        Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Bundeserziehungsgeld und Bundeselterngeld)

Umsetzung der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe

Die 5 Prinzipien der Sozialraumorientierung und eine diesen Prinzipien folgende Aufbauorganisation werden weiter implementiert.

Das Fallteam wird ab 01.01.2008 eingeführt. Öffentliche und freie Jugendhilfe beraten über einzelne Bedarfe von Leistungsberechtigten sowie regionale Themen und deren Bearbeitung im Sinne von Prävention.

Projektmanagement - Das Jugendamt stellt durch ein Projektmanagement für die Teilprojekte und andere Arbeitsgruppen eine Qualitätssicherung und ein Projektcontrolling sicher. Das Projektmanagement sorgt für interne Ziel-, Service- und/oder Projektvereinbarungen mit konkreten Maßnahmen und Meilensteinen.

Folgende Teilprojekte werden/sind  tätig:

  • Qualitätssicherung Fallteam
  • PAZI (Präventive Angebote zur Integration junger Menschen im Vorfeld von (formalen) Hilfen zur Erziehung)
  • Hilfeplanung/Qualitätszirkel - Fortschreibung des gemeinsamen Handbuches Hilfeplanung der freien Träger der Hilfen zur Erziehung und der Verwaltung des Jugendamtes

Für alle erwähnten Leistungen sollen messbare Erfolgs- und  Qualitätsindikatoren abgestimmt werden. Diese sowie Verfahrensvorschläge erarbeitet die Verwaltung des Jugendamts bis Ende 2008.

Rechtliche Grundlagen

Im Jugendamt sind vor allem folgende Rechtsvorschriften wesentliche Grundlage des Verwaltungshandelns:

  • Sozialgesetzbücher (SGB VIII, SGB I, SGB IX, SGB X, SGB XII)
  • Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Berlin (AG KJHG Berlin), Kindertagesbetreuungsreformgesetz (mit dem Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG, Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz – TKBG)
  • Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
  • Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Landespflegegeldgesetz (LPflGG), Bundeserziehungsgeldgesetz(BezGG)/Bundeselterngeldgesetz (BEEG)
  • Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG), Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermG)
  • Strafgesetzbuch (StGB), Strafprozessordnung (StPO), Jugendgerichtsgesetz (JGG)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz, Gesetze über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte
  • Verfassung von Berlin (VvB), Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG), Landeshaushaltsordnung (LHO und AV LHO), Antidiskriminierungsgesetz

 

Zielstellungen für 2008

Zielgruppen

Das Jugendamt bietet seine Leistungen allen Lichtenberger Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen und deren Familien an.

Das Jugendamt unterstützt die fachliche Arbeit und Qualifizierung von Multiplikatoren in freier und öffentlicher Trägerschaft.

Das Jugendamt arbeitet mit den der Jugendhilfe nahe stehenden Trägern, Einrichtungen und Institutionen in den Regionen zusammen und wirkt aktiv in den regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mit.

 

Konzeptionelle Grundlagen

  • Leitbild der Berliner Jugendhilfe von 2003
  • Leitziele des Jugendamtes zu den Leitzielen des Bezirksamtes
    • Kinder- und Familienfreundlicher Bezirk
    • Vielfalt und Integration
    • Entwicklung zur Bürgerkommune
    • Effektiver Ressourceneinsatz
    • Gefahrenabwehr und Schutz der Rechtsgüter
  • Leitlinien für familienunterstützende Hilfen DS/1596/V vom 23.08.2006
  • Lichtenberger Kinderschutzkonzeption nach den Empfehlungen des Landes zum Kinderschutz
  • Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz mit allen Grundschulen
  • QS- Handbuch Berliner Jugendarbeit
  • Berliner Bildungsprogramm für Kindertagesstätten
  • Es gelten die Verabredungen aus dem Führungskräfteworkshop Bezirksstadtrat und Führungskräfte der Verwaltung des Jugendamtes vom 15.01.2008

 

Strategische Ziele des Bezirksamtes für die Jugendhilfe

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator

weitere Umsetzung der Sozialraumorientierung

 

Sicherung der Nachhaltigkeit der weiteren Umsetzung

Steuerung und Begleitung der Teilprojekte zur Umsetzung der Sozialraumorientierung

Beginn der Evaluation des Prozesses der Einführung und Umsetzung der Sozialraumorientierung

alle Teilprojekte erfüllen ihren Arbeitsauftrag

 

Evaluation des Fallteams

 

Erstellung einer Jugendhilfeplanung

Koordinierung der regional- und fachdienstbezogenen Jugendhilfeplanung

Planungsdesign über Verfahrensabläufe für die Fachplanungen

 

Verbesserung der konzeptionellen Grundlagen für Leistungen der Jugendhilfe

 

Erarbeitung von konzeptionellen Grundlagen zur

-         Stärkung von Familien durch Angebote der Familienbildung und Familienförderung

-         Politischen Jugendbildung, insbesondere Stärkung demokratischer Strukturen und Partizipation

-         Integration junger Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben

die konzeptionellen Grundlagen werden vom Jugendhilfeausschuss erörtert und beschlossen

 

 

 

Prävention als Kernstück der Jugendhilfe in allen Regionaldiensten und anderen Bereichen

Förderung und Finanzierung von Projekten zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung im Vorfeld dieser Hilfen

Fortsetzung des Projekts PAZI (Präventive Projekte….)

 

Umsetzung der Beschlusslagen des Landes Berlin zum Netzwerk Kinderschutz

der Regionale Sozialpädagogische Dienst arbeitet mit den Berliner Kinderschutzbögen

die unter § 8a SGB VIII genannten Träger der Jugend- und Jugendsozialarbeit sowie der Hilfen zur Erziehung stimmen mit dem Jugendamt ihr System Kinderschutz ab

zwischen der Verwaltung des Jugendamtes und dem Gesundheitsamt wird eine Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz erarbeitet

zwischen der Verwaltung des Jugendamtes und den anderen Schulformen werden Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz erarbeitet

das System wird in allen akuten und chronischen Krisen angewendet

Vereinbarungen liegen vor,  verantwortliche Personen sind benannt

 

 

 

Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Familien: Beteiligung an Planung, Gestaltung, Realisierung

 

Einrichtung einer Stelle beim Bezirksstadtrat 

Begleitung von Beteiligungsprojekten

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Bürgerhaushalt

die Arbeit wurde begonnen

 

Kinder und Jugendliche beteiligen sich

 

Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung durch Angebote der Jugendförderung, Jugendsozialarbeit und Familienförderung

rechtzeitige und ausreichende Bereitstellung bedarfsorientierter vielfältiger Angebote

169.365 Angebotsstunden werden durch freie Träger und 27.005 Angebotsstunden in JFE kommunaler Trägerschaft erbracht

Qualitätssicherung wird umgesetzt

Leistungsverträge werden erfüllt

 

Vernetzung zwischen und Zusammenarbeit mit Trägern und Institutionen (Sozialraumorientierte Vernetzung)

interdisziplinäre und leistungsbereichsübergreifende Aufgabenerfüllung durch Fachkräfte

 

funktionierende Stadtteilkoordination

Überprüfung/Überarbeitung der Geschäftsordnungen der regionalen AG nach § 78 SGB VIII

regelhafte Zusammenarbeit der regionalen AG und der Regionaldienste des Jugendamtes

 

 

Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

bezirkliche Struktur entwickeln, welche die Vernetzung aller Kindertagesstätten im Bezirk u. a. zu Fragen der Qualitätssicherung und Fachberatung unterstützt

Qualitätssicherung der Angebote

 

 

die bezirkliche Maßnahmenplanung ist erstellt und enthält die Einrichtungen aller Träger und die Angebote der Kindertagespflege mit dem jeweiligen Leistungsangebot, die für die künftige Bedarfsdeckung im jeweiligen Sozialraum zur Verfügung stehen werden

die Planung stellt sicher, dass für alle Kinder mit einem Anspruch oder  Förderungsbedarf nach § 4 des Kindertagesförderungsgesetzes ausreichend und rechtzeitig ein geeigneter Platz zur Verfügung steht

Übereinstimmung zwischen der Art und Zahl der nach § 45 des SGB VIII erlaubten und zur öffentlichen Finanzierung im Rahmen der Planung gemeldeten und den belegten Plätzen

 

Steigerung der Kunden-/Bürgerzufriedenheit in Kindertagesstättenangelegenheiten

kundenfreundliche Beratung und Öffnungszeiten

 

Spätsprechstunde donnerstags bis 19.00 Uhr

Beratung direkt und telefonisch

bei Bedarf Beratung außerhalb der Öffnungszeiten

Verkürzung der Wartezeiten

 

Aktivierungs- und Jugendberufshilfen zur Orientierung und Integration in Ausbildung und Arbeit

 

Erlangung Berufswahlpass

bedarfsgerechte Prüfung mit dem JobCenter und der Agentur für Arbeit

Dauer des Verbleibs und erfolgreiche Beendigung

 

Öffentlichkeitsarbeit

mediengemäße Darstellungen von Einrichtungen, Diensten, Veranstaltungen des Jugendamtes

gezielte Informationen der Bürger zum Leistungsangebot, Erreichbarkeit, Vordruckangebot

optimales Angebot an Informationen im Internet

positives Bild des Jugendamtes und der Kollegenschaft in der Öffentlichkeit

 

 

 

laufende Aktualisierung

 

Bedarfsgerechte Erziehungshilfen für Familien und junge Menschen

 

Erfüllung von individuellen Rechtsansprüchen

an den Lebensräumen orientierte Beratung in den Regionaldiensten

finden von Lösungen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung

schnelle, geeignete und notwendige Hilfen

 

 

eine dem Kindeswohle entsprechende Erziehung ist gewährleistet

 

zeitnahe Entscheidungen und Mitteilungen

Fallpauschalen werden grundsätzlich eingehalten

 

Gewährleistung von Angeboten der Erziehungs- und Familienberatung gemäß § 28 i.V.m. §§ 16-18 SGB VIII

eigene Leistungserbringung zur Grundversorgung sowie im Rahmen von Hilfen zur Erziehung

Gewährleistung von Leistungserbringung durch freie Träger

Steuerung der Arbeit des freien Trägers EFB mittels Leistungsvertrag und Unter-AG § 78

mindestens 500 abgeschlossene Fälle pro Jahr

mindestens 270 abgeschlossene Fälle pro Jahr durch freie Träger

Tätigkeitsbericht mindestens alle 2 Jahre

 

mit freien Trägern abgestimmtes Konzept der Hilfeplanung im Bereich der Hilfen zur Erziehung

jährliche Auswertung der Arbeit der Träger und Kommunikation der Ergebnisse im Jugendamt

Steuerung von Angeboten im Abgleich mit Bedarfslagen

Umsetzung der Standards aus dem Qualitätshandbuch

 

Führung von gesetzlichen Vormundschaften minderjähriger Mütter

eigene Leistungserbringung, Zusammenarbeit mit sozialen Diensten u. freien Trägern im Sozialraum

Durchführung von Hausbesuchen, Terminabsprache über kurze Zeiträume

 

Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen

 

umfangreiche Beratung

aktive Kosteneinziehung

Anträge zeitnah entscheiden

 

 

Führen von Beistandschaften gemäß § 1712 BGB

Einigungen zu Unterhaltszahlungen

Befreiung der mdj. Kinder von Sozialleistungen

Durchsetzung eines angemessenen Unterhaltsanspruches

umfassende Beratungstätigkeit

Anstreben gütlicher Einigungen

kurze Bearbeitungszeiten, stabile und langfristige Betreuungsarbeit

 

Angebot einer umfassenden Beratung und Unterstützung nach § 18 u. § 52a SGB VIII

eigene Leistungserbringung in Sachen Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

bedarfsgerechte Beratung

 

Gewährung von Bundeserziehungsgeld/Bundeselterngeld

Anwendung Berlin einheitlicher Standards

Verbesserung der Organisationsstruktur

Verkürzung der Bearbeitungszeit und Wartezeiten

 

Beteiligung am Berliner Projekt „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Jugendamtes“

Entwicklung eines bezirklichen Verteilerschlüssels für Sozialarbeiterinnen orientiert an Fallaufkommen und Sozialstrukturindex der Regionen/Stadtteile

ein Berechnungsmodell liegt vor

die Aufgabenbeschreibungen für den GVPL sind konkretisiert

 

 

Personal- und Organisationsentwicklung im Jugend- bzw. Bezirksamt

gezielte mittel- und langfristige Fortbildungsplanung

Supervision, Teamentwicklung, Modul Fallunspezifische Arbeit, 2 Module Kinderschutz

 

 

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

Die Förderung interkultureller Kompetenz von Mitarbeitern/-innen ist Voraussetzung für gelingende interkulturelle Arbeit. Die interkulturelle Öffnung zielt unter Beachtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf eine wechselseitige Integration und die Gleichberechtigung unterschiedlicher ethnischer und kultureller Gruppen. Es ist auch Aufgabe der Jugendhilfe durch interkulturelle Übersetzungsarbeit die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Familien in allen gesellschaftlichen Teilbereichen zu erschließen.

Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört es

§         strukturelle Benachteiligungen im sozialen Bereich wahrzunehmen und durch kompensatorische Angebote auszugleichen,

§         unterschiedliche kulturelle Orientierungen und Lebensweisen von Individuen und Gruppen anzuerkennen und ihnen Geltung zu verschaffen,

§         den Erwerb von Fähigkeiten zu ermöglichen, mit kultureller Vielfalt und den damit verbundenen unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessenlagen kompetent umzugehen,

§         Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, wechselseitige Stereotypisierung und Fremdheitserfahrungen zu thematisieren und durch Demokratieerziehung und antirassistische Erziehung gegenzusteuern und

§         Eigeninitiative und Selbsthilfe zu fördern und die Netzwerke verschiedener kultureller Gruppen zu stützen und damit ressourcenorientiert an den Stärken der Zielgruppen anzusetzen.

Gender Mainstreaming/Gender Budgeting

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.

Das für das Land Berlin geltende Gesetz zur Ausführung des Kinder und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) hat in Paragraph 3 Abs. 2 und 3 den Gleichberechtigungsgrundsatz für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe weiter ausdifferenziert. Hiernach sind bei der Ausgestaltung der Leistungen die unterschiedlichen Lebens- und Problemlagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen.

Für die einzelnen Leistungsbereiche der Jugendhilfe wird die geschlechtsspezifische Ausrichtung der Angebote in §§ 6 Abs. 3 und 4 (Aufgaben und Ziele der Jugendarbeit); 11 Abs. 1 (Jugendberufshilfe); 16 Abs. 2 (Besonderer Schutz junger Menschen); 20 Abs. 1 (Familienarbeit) und 24 (Junge Mütter und Väter) AGKJHG benannt.

Daneben verpflichtet § 1 Abs. 1 und 3 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) die Träger von Einrichtungen, für gleiche Entwicklungsmöglichkeiten bei den Mädchen und Jungen Sorge zu tragen. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe ist das Handeln generell gleichstellungsorientiert auszurichten. Folglich hat das Jugendamt entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die über den Abbau von Geschlechterdisparitäten hinausgehend die Gleichstellung der Geschlechter fördern. Im Bereich der Jugend- und Jugendsozialarbeit sind die geschlechtsbewussten Arbeitsansätze weiter zu entwickeln und auszudifferenzieren.

Die „Leitlinien zur Verankerung der geschlechtsbewussten Ansätze in der pädagogischen Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe“, erarbeitet durch die Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Geschlechtsdifferenzierte Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe“ im Jahr 2004, werden als eine sinnvolle Arbeitshilfe bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming eingesetzt.

Die Verwaltung des Jugendamtes beteiligt sich entsprechend des Bezirksamtbeschlusses 88/06 an der Gender-Budget-Analyse. Auf der Grundlage der durchgeführten Analysen sind Maßnahmen zu entwickeln, die auf einer Änderung der Rahmenbedingungen, Konzeptionen und gegebenenfalls der Projektförderung und Leistungsverträgen abzielen.

Produkte und Leistungen

Das Jugendamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe erbringt ausschließlich gesetzliche Leistungen und erfüllt gesetzliche Aufgaben. Diese sind Grundlage des jeweils gültigen Produktkataloges der Jugendhilfe. Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Jugendamtes diese Produkte zu erstellen und die dort festgeschriebene Qualität zu erfüllen.

Grundlage der im Detail zu erbringenden Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen des Produktkataloges.

Die Mengen ergeben sich aus den beschriebenen Bezugsgrößen des Produktkataloges.

Produktübersicht siehe Anlage

Ressourcenbewirtschaftung

Die erbrachten Produkte werden auf der Grundlage des Budgetierungsverfahrens finanziert. Basis ist der Stückkostenpreis der Produkte im Vergleich zum Median und die Produktmengen und Berücksichtigung der regelmäßigen und exakten Fortschreibung.

In der Kameralistik sind die Haushaltsplanansätze des jeweiligen Haushaltsjahres als absolute Ausgabenvolumen anzusehen.

Durch die einzelnen Dienste und Bereiche des Jugendamtes erfolgt eine laufende Überwachung der verfügbaren finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltswirtschaft.

Änderungen/Nachträge

Bei Änderungen der Rahmenbedingungen und bei Ergebnissen von besonderer Relevanz muss eine Nachverhandlung bzw. Anpassung der Zielvereinbarung erfolgen. Insbesondere sind bei Veränderungen der Haushaltsvorgaben Umfang oder Qualität der Leistungen neu zu vereinbaren. Ebenso sind maßgebliche Veränderungen der Leistungen im Rahmen des Gesamtbudgets neu zu vereinbaren.

 

Zuständigkeit/Verantwortlichkeit

Der Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit überträgt den vom Jugendamtsleiter benannten Dienstkräften die rechtsgeschäftliche Vertretung nach § 25 i. v. m. § 22 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben laut Geschäftsverteilung.

Laufzeit der Vereinbarung

Die Zielvereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2008/2009.

 

Berlin Lichtenberg, den 31.03.2008

 

 

____________________________                                       __________________________

Räßler-Wolff                                                                           Zeddies

Bezirksstadtrat für Familie Jugend,                                           Jugendamtsleiter

und Gesundheit

 

 

 

 

Anlage: Produktübersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage zur Zielvereinbarung 2008                                                        11.03.2008

 

Produktübersicht

Jugendhilfe – fachübergreifend

Produktnr.

Produktbezeichnung

78797

R-Pflege und Hilfe für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch Schulfhelfer

79069

Sozialraumorientierte Koordinierung und Vernetzung der bezirklichen Jugendhilfe

79900

VT-Fallunspezifische Arbeit

 

Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien

Produktnr.

Produktbezeichnung

79379

Jugendsozialarbeit durch freie Träger

79380

Jugendsozialarbeit (Verwaltungsprodukt ohne Transferkostenerfassung)

78387

Allgemeine Kinder- und Jugendförderung

78401

Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger (Spiegelprodukt zum Verwaltungsprodukt: Allgemeine Kinder- und Jugendförderung)

79877

Erholungs- und Reisemaßnahmen, internationale Begegnungen – auch durch freie Träger

79381

Allgemeine Familienförderung durch freie Träger (Spiegelprodukt)

79382

Allgemeine Familienförderung (Verwaltungsprodukt ohne Transferkostenerf.)

 

Tagesbetreuung von Kindern

Produktnr.

Produktbezeichnung

78799

VT-Tageseinzelpflegestellen

78880

VT-Tagesgroßpflege

79896

VT-Kindertagesbetreuungsplätze

79406

T-Kindertagesbetreuung vor Vollendung des 2. Lebensjahres – halbtags ohne Essen

79407

T-Kindertagesbetreuung vor Vollendung des 2. Lebensjahres – halbtags mit Essen

79408

T-Kindertagesbetreuung vor Vollendung des 2. Lebensjahres – Teilzeit

79409

T-Kindertagesbetreuung vor Vollendung des 2. Lebensjahres – ganztags

79410

T-Kindertagesbetreuung vor Vollendung des 2. Lebensjahres – ganztags erweitert

79411

T-Kinderbetreuung nach Vollendung des 2. und vor Vollendung des 3. Lebensjahres – halbtags ohne Essen

79412

T-Kinderbetreuung nach Vollendung des 2. und vor Vollendung des 3. Lebensjahres – halbtags mit Essen

79413

T-Kinderbetreuung nach Vollendung des 2. und vor Vollendung des 3. Lebensjahres – Teilzeit

79414

T-Kinderbetreuung nach Vollendung des 2. und vor Vollendung des 3. Lebensjahres – ganztags

79415

T-Kinderbetreuung nach Vollendung des 2. und vor Vollendung des 3. Lebensjahres ganztags erweitert

79416

T-Kinderbetreuung nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung – halbtags ohne Essen

79417

T-Kinderbetreuung nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung – halbtags ohne Essen – halbtags mit Essen

79418

T-Kinderbetreuung nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung – halbtags ohne Essen – Teilzeit

79419

T-Kinderbetreuung nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung – halbtags ohne Essen – ganztags

79420

T-Kinderbetreuung nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung – halbtags ohne Essen – ganztags erweitert

79421

T- zusätzliche Förderung von Kindern mit Behinderung

79422

T - zusätzliche Förderung von Kindern mit Behinderung und wesentlich erhöhtem Bedarf an pädagogischer Hilfe

79423

T - zusätzliche Förderung von Kindern, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen leben

79424

T - zusätzliche Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache in einer Tageseinrichtung mit einem überdurchschnittlichen Anteil dieser Kinder

79441

T - Betreuung Berliner Kinder in Brandenburger Tageseinrichtungen

79442

T - Betreuung Brandenburger Kinder in Berliner Einrichtungen

79509

T - Hortbetreuung in Kindertageseinrichtungen

 

Psychosoziale Dienste

Produktnr.

Produktbezeichnung

77704

Fachdienstliche Funktionen im Versorgungssystem

79068

Integrative Erziehungs- und Familienberatung durch bezirkliche Beratungsstellen

 

Familienunterstützende Hilfen

Produktnr.

Produktbezeichnung

30043

R - Prozessvertretung für Minderjährige

62869

Beistandschaft

63117

R - Führung von Vormundschaften für unbegleitet einreisende minderjährige Asylbewerber

76831

Unterhaltsberatung und Sorgeerklärung

76833

Beurkundungen

76835

Vormundschaften und Pflegschaften

63094

Pflegegeld nach dem Berliner Pflegegeldgesetz

76840

Bundeserziehungsgeld

78727

Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen

78728

Eingliederungshilfen innerhalb von Einrichtungen

78809

Unterhaltsvorschuss für Kinder

79084

Kosteneinziehung in abgeschlossenen BSHG - Fällen

79428

VT - Leistungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)

79743

Bundeselterngeld - Jugend

77165

R - Jugendausbildungszentrum (Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin)

77759

R - Haftentscheidungshilfe (Bezirksamt Mitte von Berlin)

78739

VT - Familienunterstützende Hilfen zum begleiteten Umgang

78740

Unterbringung Mutter/(Vater) und Kind(er)

78741

VT - Hilfen in Notsituationen

79070

VT - Jug-Sozialarbeit - Förderung, Unterstützung und Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit

779383

VT - Sozialpädagogische Jugendberufshilfe

79427

Mitwirkung in vormundschafts- und familiengerichtlichen Verfahren

78737

VT - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

79902

VT - Jug- stationäre Hilfen

78730

VT - Hilfen zur Erziehung als therapeutische Leistungen

79028

T - Integrative Erziehungs- und Familienberatung durch freie Träger

79901

VT - Jug – ambulante Hilfen

78734

VT - Erziehung in Tagesgruppen

78735

VT - Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege

79897

R - Kinder- und Jugendnotdienst (Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg)

 

 

 
 

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