Drucksache - DS/0870/VI
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat in Umsetzung des 4.
Verwaltungsreformgesetzes (4. VerwRefG) die o.g. Zielvereinbarung abgeschlossen
und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der beigefügten Fassung
(siehe Anlage) zur Kenntnis zu nehmen. Die Zielvereinbarung wurde im Jugendhilfeausschuss am 01.
April 2008 beraten. Berlin,
den
Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Abt. Familie, Jugend und Gesundheit Zielvereinbarung Gemäß § 2 Abs. 2 4.VerwRefG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA- Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 zwischen dem Bezirksstadtrat
für Familie, Jugend und Gesundheit Herrn Räßler-Wolff und dem Leiter der
Verwaltung des Jugendamtes Herrn Zeddies Die Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2008/2009. Inhaltsverzeichnis 1.1 Unterstützung
durch den Bezirksstadtrat für Familie, Jugend undGesundheit 1.2 Information
und Berichtswesen durch den Leiter der Verwaltung des Jugendamtes 1.3 Aufbauorganisation
der Verwaltung des Jugendamtes ab 01.01.2008 1.4 Umsetzung
der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe 3.3 Strategische
Ziele des Bezirksamtes für die Jugendhilfe 3.4 Interkulturelle
Öffnung der Verwaltung 3.5 Gender
Mainstreaming/Gender Budgeting 7 Zuständigkeit/Verantwortlichkeit PräambelDiese Zielvereinbarung wird aufgrund § 2 Abs. 2 des 4. Verwaltungsreformgesetzes (4. VerwRefG) und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001 (BA-Beschluss Nr. 09/01), fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002, abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des 4. VerwRefG die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit von Abteilungsleitung und Leitung des Jugendamtes im Leistungszeitraum 2008/2009. Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Lichtenberger Kinder, Jugendlichen und Familien einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung und die ständige Aufgabe, dass das Jugendamt – durch Umfang und Intensität seiner Kontakte zu Bürgerinnen und Bürgern – einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung im Bezirk Lichtenberg von Berlin leistet. Weitere gemeinsame Abteilungsziele:
Unterstützung durch den Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und GesundheitDer Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit unterstützt die Aufgaben und Ziele der Verwaltung des Jugendamtes, er vertritt die Verwaltung bei der Vermittlung der veränderten und auch künftig erforderlichen Aufgaben im Bezirksamt, in der Bezirksverordnetenversammlung und nach außen. Durch enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller Ämter der Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit werden Reibungs- und Informationsverluste vermieden. Der Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit sorgt für angemessene umfassende und kurzfristige Informationen zu allen die Verwaltung des Jugendamtes betreffenden Belange; er setzt sich gemeinsam mit der Jugendamtsleitung für ein effektives Gesundheitsmanagement, die Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Förderung von Frauen in der Verwaltung ein. Der Bezirksstadtrat unterstützt die Einhaltung der Haushaltsansätze im Einzelplan 40 gegenüber der Bezirksamt, der Bezirksverordnetenversammlung und nach außen. Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der Planungs- und Gesamtverantwortung der Jugendhilfe und dem Prinzip der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für die Verwaltung des Jugendamtes und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Mit der Übernahme der finanziellen und personellen Ressourcen gewährleistet die Verwaltung des Jugendamtes durch die Umsetzung des Kinder- und Jugendhilferechts und mit seinem professionellen Engagement den Schutz und die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien mit und in ihren unterschiedlichen kulturellen Lebenshintergründen im Bezirk Lichtenberg. Information und Berichtswesen durch den Leiter der Verwaltung des JugendamtesDer Leiter der Verwaltung des Jugendamtes bereitet regelmäßig folgende Berichte für den Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit vor: - Zuarbeit zu den Quartalsberichten des Bezirksamtes an die BVV - Zuarbeit zum Jahresbericht des Bezirksamtes an die BVV - Monatliche Berichte an den Jugendhilfeausschuss - Monatsberichte Hilfen zur Erziehung - Monatsberichte Ausstellung Kita-Gutscheine, Kita-Ausgaben - Monatsberichte Erfüllung Leistungsverträge zu Jugendhilfeleistungen nach §§ 11,13,16 SGB VIII. Der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes informiert regelmäßig bzw. anlassbezogen zu Ereignissen bzw. Themen, mit denen die Verwaltung des Jugendamtes befasst ist und die eine politische Bedeutung bzw. Öffentlichkeitsrelevanz haben. Aufbauorganisation der Verwaltung des Jugendamtes ab 01.01.2008Die Verwaltung des Jugendamtes hat im Sinne des § 2 VGG und der AV-Org. Jugendämter vom 01.01.2007 folgende Aufbauorganisation: Der Jugendamtsleitung sind zugeordnet/unterstellt: · 4 Regionaldienste (Regionaler Sozialpädagogischer Dienst mit Jugendgerichtshilfe, Hilfen zur Erziehung, Stadtteilkoordination) · Fachliche Steuerung (Familienunterstützende Hilfen, Kinder- und Jugendförderung/Tagesbetreuung, Psychosoziale Dienste, Jugendhilfeplanung, Projektmanagement) · Leistungs- und Finanzmanagement (wirtschaftliche Jugendhilfe, Tagesangebote für Kinder, Eingliederungshilfe/Fallmanagement SGB XII) · Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Bundeserziehungsgeld und Bundeselterngeld) Umsetzung der Sozialraumorientierung in der JugendhilfeDie 5 Prinzipien der Sozialraumorientierung und eine diesen Prinzipien folgende Aufbauorganisation werden weiter implementiert. Das Fallteam wird ab 01.01.2008 eingeführt. Öffentliche und freie Jugendhilfe beraten über einzelne Bedarfe von Leistungsberechtigten sowie regionale Themen und deren Bearbeitung im Sinne von Prävention. Projektmanagement - Das Jugendamt stellt durch ein Projektmanagement für die Teilprojekte und andere Arbeitsgruppen eine Qualitätssicherung und ein Projektcontrolling sicher. Das Projektmanagement sorgt für interne Ziel-, Service- und/oder Projektvereinbarungen mit konkreten Maßnahmen und Meilensteinen. Folgende Teilprojekte werden/sind tätig:
Für alle erwähnten Leistungen sollen messbare Erfolgs- und Qualitätsindikatoren abgestimmt werden. Diese sowie Verfahrensvorschläge erarbeitet die Verwaltung des Jugendamts bis Ende 2008. Rechtliche GrundlagenIm Jugendamt sind vor allem folgende Rechtsvorschriften wesentliche Grundlage des Verwaltungshandelns:
Zielstellungen für 2008ZielgruppenDas Jugendamt bietet seine Leistungen allen Lichtenberger Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen und deren Familien an. Das Jugendamt unterstützt die fachliche Arbeit und Qualifizierung von Multiplikatoren in freier und öffentlicher Trägerschaft. Das Jugendamt arbeitet mit den der Jugendhilfe nahe stehenden Trägern, Einrichtungen
und Institutionen in den Regionen zusammen und wirkt aktiv in den regionalen
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mit. Konzeptionelle Grundlagen
Strategische Ziele des Bezirksamtes für die Jugendhilfe
Interkulturelle Öffnung der VerwaltungDie Förderung interkultureller Kompetenz von Mitarbeitern/-innen ist Voraussetzung für gelingende interkulturelle Arbeit. Die interkulturelle Öffnung zielt unter Beachtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf eine wechselseitige Integration und die Gleichberechtigung unterschiedlicher ethnischer und kultureller Gruppen. Es ist auch Aufgabe der Jugendhilfe durch interkulturelle Übersetzungsarbeit die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Familien in allen gesellschaftlichen Teilbereichen zu erschließen. Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört es § strukturelle Benachteiligungen im sozialen Bereich wahrzunehmen und durch kompensatorische Angebote auszugleichen, § unterschiedliche kulturelle Orientierungen und Lebensweisen von Individuen und Gruppen anzuerkennen und ihnen Geltung zu verschaffen, § den Erwerb von Fähigkeiten zu ermöglichen, mit kultureller Vielfalt und den damit verbundenen unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessenlagen kompetent umzugehen, § Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, wechselseitige Stereotypisierung und Fremdheitserfahrungen zu thematisieren und durch Demokratieerziehung und antirassistische Erziehung gegenzusteuern und § Eigeninitiative und Selbsthilfe zu fördern und die Netzwerke verschiedener kultureller Gruppen zu stützen und damit ressourcenorientiert an den Stärken der Zielgruppen anzusetzen. Gender Mainstreaming/Gender BudgetingGender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. Das für das Land Berlin geltende Gesetz zur Ausführung des Kinder und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) hat in Paragraph 3 Abs. 2 und 3 den Gleichberechtigungsgrundsatz für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe weiter ausdifferenziert. Hiernach sind bei der Ausgestaltung der Leistungen die unterschiedlichen Lebens- und Problemlagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen. Für
die einzelnen Leistungsbereiche der Jugendhilfe wird die geschlechtsspezifische
Ausrichtung der Angebote in §§ 6 Abs. 3 und 4 (Aufgaben
und Ziele der Jugendarbeit); 11 Abs. 1 (Jugendberufshilfe);
16 Abs. 2 (Besonderer Schutz junger Menschen);
20 Abs. 1 (Familienarbeit) und 24 (Junge Mütter und Väter) AGKJHG benannt. Daneben verpflichtet § 1 Abs. 1 und 3 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) die Träger von Einrichtungen, für gleiche Entwicklungsmöglichkeiten bei den Mädchen und Jungen Sorge zu tragen. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe ist das Handeln generell gleichstellungsorientiert auszurichten. Folglich hat das Jugendamt entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die über den Abbau von Geschlechterdisparitäten hinausgehend die Gleichstellung der Geschlechter fördern. Im Bereich der Jugend- und Jugendsozialarbeit sind die geschlechtsbewussten Arbeitsansätze weiter zu entwickeln und auszudifferenzieren. Die „Leitlinien zur Verankerung der geschlechtsbewussten Ansätze in der pädagogischen Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe“, erarbeitet durch die Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Geschlechtsdifferenzierte Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe“ im Jahr 2004, werden als eine sinnvolle Arbeitshilfe bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming eingesetzt. Die Verwaltung des Jugendamtes beteiligt sich entsprechend des Bezirksamtbeschlusses 88/06 an der Gender-Budget-Analyse. Auf der Grundlage der durchgeführten Analysen sind Maßnahmen zu entwickeln, die auf einer Änderung der Rahmenbedingungen, Konzeptionen und gegebenenfalls der Projektförderung und Leistungsverträgen abzielen. Produkte und LeistungenDas Jugendamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe erbringt ausschließlich gesetzliche Leistungen und erfüllt gesetzliche Aufgaben. Diese sind Grundlage des jeweils gültigen Produktkataloges der Jugendhilfe. Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Jugendamtes diese Produkte zu erstellen und die dort festgeschriebene Qualität zu erfüllen. Grundlage der im Detail zu erbringenden Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen des Produktkataloges. Die Mengen ergeben sich aus den beschriebenen Bezugsgrößen des Produktkataloges. Produktübersicht siehe
Anlage
RessourcenbewirtschaftungDie erbrachten Produkte werden auf der Grundlage des Budgetierungsverfahrens finanziert. Basis ist der Stückkostenpreis der Produkte im Vergleich zum Median und die Produktmengen und Berücksichtigung der regelmäßigen und exakten Fortschreibung. In der Kameralistik sind die Haushaltsplanansätze des jeweiligen Haushaltsjahres als absolute Ausgabenvolumen anzusehen. Durch die einzelnen Dienste und Bereiche des Jugendamtes erfolgt eine laufende Überwachung der verfügbaren finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltswirtschaft. Änderungen/NachträgeBei Änderungen der Rahmenbedingungen und bei Ergebnissen von besonderer Relevanz muss eine Nachverhandlung bzw. Anpassung der Zielvereinbarung erfolgen. Insbesondere sind bei Veränderungen der Haushaltsvorgaben Umfang oder Qualität der Leistungen neu zu vereinbaren. Ebenso sind maßgebliche Veränderungen der Leistungen im Rahmen des Gesamtbudgets neu zu vereinbaren. Zuständigkeit/VerantwortlichkeitDer Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit überträgt den vom Jugendamtsleiter benannten Dienstkräften die rechtsgeschäftliche Vertretung nach § 25 i. v. m. § 22 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben laut Geschäftsverteilung. Laufzeit der VereinbarungDie Zielvereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2008/2009. Berlin Lichtenberg, den 31.03.2008 Räßler-Wolff Zeddies Bezirksstadtrat für Familie Jugend, Jugendamtsleiter und Gesundheit Anlage: Produktübersicht Anlage zur
Zielvereinbarung 2008
11.03.2008
ProduktübersichtJugendhilfe – fachübergreifend
Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien
Tagesbetreuung von Kindern
Psychosoziale Dienste
Familienunterstützende Hilfen
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