Drucksache - DS/0868/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-22
Arbeitstitel: Konrad-Wolf-Straße, Sandinostraße, Mittelstraße und Berkenbrücker Steig
Verfahrensstand: Änderung des Planungsziels
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.05.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

das Planungsziel des Bebauungsplanes XXII-22 dahingehend zu ändern, dass der im geplanten Mischgebiet zulässige Einzelhandel nur auf den Grundstücken an der Konrad-Wolf-Straße zulässig ist.

 

Anlage 1:      räumlicher Geltungsbereich

 

 

Anlage 2:      Begründung zur Änderung des Planungsziels

 

 

 

Berlin, den           04.2008

 

 

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           

 


                                                                                                                                 Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-22

für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Sandinostraße, Mittelstraße und Berkenbrücker Steig im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

 

                                                                                                                                Maßstab 1:5000

 

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

                                               Festsetzung eines Mischgebietes

                                                                                                                                                      

 

 


 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

Begründung zur Änderung des Planungsziels des Bebauungsplanes XXII-22

 

Das Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin hat in seiner Sitzung am 06. Juni 1995 beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XXII-22 aufzustellen (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 33 vom 30. Juni 1995). Ziel der Planung ist, das Gelände zu einem städtebaulich und funktional geordneten Mischgebiet zu entwickeln. Die innerhalb des betreffenden Straßengevierts vorhandene ungeordnete städtebauliche Bebauungsstruktur soll mit dem sich im Verfahren befindenden Bebauungsplan beseitigt werden. Es ist beabsichtigt, die im Bereich der Konrad-Wolf-Straße vorzufindende geschlossene Blockrandbebauung entlang der Sandinostraße, Mittelstraße und dem Berkenbrücker Steig fortzuführen. Die entlang der Konrad-Wolf-Straße geplante Gebäudetiefe von 15 m und max. zulässigen 5 Geschosse orientieren sich dabei am Gebäudebestand. Im übrigen Bereich sieht der Entwurf zum Bebauungsplan eine 3- bis 4-geschossige Bebauung am Blockrand über eine Gebäudetiefe von 12 m und eine daran anschließende 2-geschossige Bebauung von 20 bis 25 m Gebäudetiefe vor. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sollen oberirdische Stellplätze und Garagen unzulässig sein.

 

Mit der geplanten Festsetzung eines Mischgebietes sind Einzelhandelsbetriebe gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO auf den betroffenen Grundstücksflächen des Bebauungsplanes generell zulässig.

 

Die Grundstücke an der Sandinostraße, Mittelstraße und Berkenbrücker Steig sind seit langem überwiegend ungenutzt und liegen brach. Insbesondere die Grundstücke an der Sandinostraße unterliegen einem starken Vermarktungsdruck zur Errichtung von Lebensmittelmärkten.

 

Auf der Grundlage der durch den Senat von Berlin am 22. März 2005 beschlossenen Vorlage zum Stadtentwicklungsplan Zentren, Teil 2, der vom Bezirksamt Lichtenberg von Berlin und der Bezirksverordnetenversammlung  (BVV) Lichtenberg von Berlin 2007 beschlossenen Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Hohenschönhausen – Süd (ABl.S. 3220) und der örtlich vorhandenen Situation sind Einzelhandelskonzentrationen im Mittelbereich Hohenschönhausen Süd auf einige Bereiche in der Konrad-Wolf-Straße, Hauptstraße und Landsberger Allee beschränkt. Ein 2007 in Auftrag gegebenes Gutachten zum Einzelhandel (Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Lichtenberg von Berlin) kommt für den Bereich Konrad-Wolf-Straße zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Verkaufsflächen, insbesondere für Sortimente des kurz- und mittelfristigen Bedarfs die errechnete Verträglichkeitsgrenze überschreiten. Geringfügiges Entwicklungspotential mit Verkaufsflächenbeschränkung auf unter 300 m² wird für Waren des längerfristigen Bedarfs bei Kopplung an spezielle Freizeit- und Dienstleistungsangebote gesehen. Dabei ist die Ansiedlung von Einzelhandel außerhalb bestehender Zentren zu vermeiden, um vorhandene Zentren, die gleichzeitig zentrale Versorgungsbereiche sind, zu stärken und Leerstände durch Verdrängung vorzubeugen.

 

Das Planungsziel des Bebauungsplanes soll deshalb dahingehend verändert werden, dass Einzelhandelseinrichtungen nur noch auf den Grundstücken an der Konrad-Wolf-Straße zulässig sein sollen.

 

Damit sollen die vorhandenen Nahversorgungszentren Konrad-Wolf-Straße/Weißenseer Weg, Konrad-Wolf-/Schöneicher-/Werneuchener Straße und Landsberger Allee 217 vor Verdrängung geschützt, Leerstände vermieden und unverträglicher Kunden- und Anlieferungsverkehr aus der Sandino-, Mittelstraße und dem Berkenbrücker Steig herausgehalten werden.

 

 

 
 

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