Drucksache - DS/0868/VI
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: das Planungsziel des
Bebauungsplanes XXII-22 dahingehend zu ändern, dass der im geplanten
Mischgebiet zulässige Einzelhandel nur auf den Grundstücken an der
Konrad-Wolf-Straße zulässig ist. Anlage 1: räumlicher
Geltungsbereich
Anlage 2: Begründung
zur Änderung des Planungsziels
Berlin, den
04.2008
____________________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Anlage 1 Räumlicher
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes XXII-22 für das Gelände zwischen
Konrad-Wolf-Straße, Sandinostraße, Mittelstraße und Berkenbrücker Steig im
Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen
Maßstab
1:5000 Ziele des
Bebauungsplanes
Festsetzung eines Mischgebietes
Anlage
2 Begründung zur Änderung des Planungsziels des
Bebauungsplanes XXII-22
Das Bezirksamt
Hohenschönhausen von Berlin hat in seiner Sitzung am 06. Juni 1995 beschlossen,
einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XXII-22 aufzustellen (veröffentlicht im
Amtsblatt für Berlin Nr. 33 vom 30. Juni 1995). Ziel der Planung ist, das
Gelände zu einem städtebaulich und funktional geordneten Mischgebiet zu
entwickeln. Die innerhalb des betreffenden Straßengevierts vorhandene
ungeordnete städtebauliche Bebauungsstruktur soll mit dem sich im Verfahren
befindenden Bebauungsplan beseitigt werden. Es ist beabsichtigt, die im Bereich
der Konrad-Wolf-Straße vorzufindende geschlossene Blockrandbebauung entlang der
Sandinostraße, Mittelstraße und dem Berkenbrücker Steig fortzuführen. Die
entlang der Konrad-Wolf-Straße geplante Gebäudetiefe von 15 m und max.
zulässigen 5 Geschosse orientieren sich dabei am Gebäudebestand. Im übrigen
Bereich sieht der Entwurf zum Bebauungsplan eine 3- bis 4-geschossige Bebauung
am Blockrand über eine Gebäudetiefe von 12 m und eine daran anschließende
2-geschossige Bebauung von 20 bis 25 m Gebäudetiefe vor. Außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche sollen oberirdische Stellplätze und Garagen
unzulässig sein. Mit der
geplanten Festsetzung eines Mischgebietes sind Einzelhandelsbetriebe gemäß § 6
Abs. 2 Nr. 3 BauNVO auf den betroffenen Grundstücksflächen des Bebauungsplanes
generell zulässig. Die Grundstücke
an der Sandinostraße, Mittelstraße und Berkenbrücker Steig sind seit langem
überwiegend ungenutzt und liegen brach. Insbesondere die Grundstücke an der
Sandinostraße unterliegen einem starken Vermarktungsdruck zur Errichtung von
Lebensmittelmärkten. Auf der
Grundlage der durch den Senat von Berlin am 22. März 2005 beschlossenen Vorlage
zum Stadtentwicklungsplan Zentren, Teil 2, der vom Bezirksamt Lichtenberg von
Berlin und der Bezirksverordnetenversammlung
(BVV) Lichtenberg von Berlin 2007 beschlossenen
Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Hohenschönhausen – Süd (ABl.S. 3220)
und der örtlich vorhandenen Situation sind Einzelhandelskonzentrationen im
Mittelbereich Hohenschönhausen Süd auf einige Bereiche in der
Konrad-Wolf-Straße, Hauptstraße und Landsberger Allee beschränkt. Ein 2007 in
Auftrag gegebenes Gutachten zum Einzelhandel (Zentren- und Einzelhandelskonzept
für den Bezirk Lichtenberg von Berlin) kommt für den Bereich Konrad-Wolf-Straße
zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Verkaufsflächen, insbesondere für
Sortimente des kurz- und mittelfristigen Bedarfs die errechnete Verträglichkeitsgrenze
überschreiten. Geringfügiges Entwicklungspotential mit
Verkaufsflächenbeschränkung auf unter 300 m² wird für Waren des längerfristigen
Bedarfs bei Kopplung an spezielle Freizeit- und Dienstleistungsangebote
gesehen. Dabei ist die Ansiedlung von Einzelhandel außerhalb bestehender
Zentren zu vermeiden, um vorhandene Zentren, die gleichzeitig zentrale
Versorgungsbereiche sind, zu stärken und Leerstände durch Verdrängung
vorzubeugen. Das Planungsziel
des Bebauungsplanes soll deshalb dahingehend verändert werden, dass
Einzelhandelseinrichtungen nur noch auf den Grundstücken an der
Konrad-Wolf-Straße zulässig sein sollen. Damit sollen die
vorhandenen Nahversorgungszentren Konrad-Wolf-Straße/Weißenseer Weg,
Konrad-Wolf-/Schöneicher-/Werneuchener Straße und Landsberger Allee 217 vor
Verdrängung geschützt, Leerstände vermieden und unverträglicher Kunden- und
Anlieferungsverkehr aus der Sandino-, Mittelstraße und dem Berkenbrücker Steig
herausgehalten werden. |
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