Drucksache - DS/0842/VI  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung und Handlungsprogramm des JobCenters Berlin-Lichtenberg 2008
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.04.2008 
18. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 2 PDF-Dokument
Anlage 3 Haushaltsansatz PDF-Dokument

Mit dem SGB II - Planungsbrief 2008 startete die Diskussion zur bundesweiten Zielsetzung

Mit dem SGB II - Planungsbrief 2008 startete die Diskussion zur bundesweiten Zielsetzung.  Auf deren Grundlage wurde der Trägervertretung am 05.12.2007 ein entsprechender Entwurf der Zielvereinbarung vorgeschlagen. In Auswertung der Jahresendergebnisse 2007 wurde dieser Entwurf angepasst und mit Zustimmung der Trägervertretung am 26.03.2008 unterzeichnet.

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, die vom Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, der Agentur für Arbeit Berlin Mitte und dem JobCenter Berlin-Lichtenberg unterzeichnete Zielvereinbarung und das Handlungsprogramm zu deren Umsetzung in der beiliegenden Fassung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

Berlin, den   .04.2008

 

 

 

 

 

                                   

Emmrich                                                       

                                                                      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                      Anlage 1

 

 

 

 

Zielvereinbarung für das Jahr 2008

 

 

Das Jahr 2007 stand im Zeichen der weiteren Erfahrungssammlung mit der ergebnisorientierten Steuerung der Geschäftsprozesse. Die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse der Geschäftsprozessanalysen sollen den neuen Zielerreichungs- und Nachhaltungsprozess im Jahr 2008 begleiten.

 

Auch in 2008 wird das aus dem Jahr 2007 bekannte Zielsystem SGB II mit den Zielen

Ø      Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Ø      Verbesserung der Integrationen in Erwerbsfähigkeit

Ø      Verbesserung der Integration bei U 25

Ø      Sicherung des Lebensunterhaltes

Ø      Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

fortgeführt werden. Neben dem Zielsystem SGB II wird es auch in 2008 lokale und kommunale Ziele geben. Grundlage der Umsetzung der Ziele ist neben der Einhaltung der zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit abgestimmten Mindeststandards vor allem auch ein ambitioniertes Handlungskonzept zur Umsetzung der Zielvereinbarung (Arbeitsmarktprogramm).

Orientierungsgrundlage für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit soll in diesem Jahr die Verteilung der Kunden über die Betreuungsstufen sein. Nur so können die bereitgestellten Haushaltsmittel für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auch zielgerichtet und effektiv eingesetzt werden. Neben den geplanten Maßnahmen wird das Handlungskonzept zur Umsetzung der Zielvereinbarung auch eine fachaufsichtliche Begleitung der Geschäftsprozesse beinhalten. Damit sollen die notwendigen Steuerungsmaßnahmen flankiert werden.

Wie im letzten Jahr soll der intensive und regelmäßige Kontakt mit dem Kunden als auch die qualitative Verbesserung der Eingliederungsvereinbarungen die Strategie des „Forderns und Förderns“ unterstützen. Die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung bzw. das Erreichen von Ausbildungsreife bei den unter 25-jährigen wird auch im Jahr 2008 ein Schwerpunkt der Arbeit sein.

Weiterhin werden durch gesetzliche Neuregelungen zu Förderleistungen neue Möglichkeiten für die Heranführung von arbeitsmarktfernen Kunden an die Integration in den ersten Arbeitsmarkt geschaffen.

Das zusammengefasste Ziel muss es sein, dem Hilfebedürftigen die für seine Person erforderliche Hilfe und Förderung zukommen zu lassen, welche es ihm ermöglicht, seinen Lebensunterhalt künftig aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten.


1.      Rahmenbedingungen

 

1.1.   Haushalt

 

Im Entwurf des Bundeshaushalts 2008 (Haushaltsgesetz), der am 04. Juli 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sind folgende Ansätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende veranschlagt:

 

Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2008 bei Kapitel 1112 –

Titelgruppe 01

 Titel

 

in Mio. €

 

Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt

35.014,5

darunter

 

 

681 12

Arbeitslosengeld II

21.000

632 11

Beteiligung des Bundes an den LfU

3.900

685 11

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

6.400

darunter

 

 

 

Gesamtkosten Beschäftigungszuschuss

580

636 13

Verwaltungskosten

3.600

686 12

Beschäftigungspakte

99

 

Grundlage für die regionale Planung bilden die Haushaltsmittel für die Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II (Kapitel 1112 Titel 685 11) auf Basis des Regierungsentwurfes.

Das JobCenter Berlin-Lichtenberg erhält für das Jahr 2008 eine Mittelzuweisung für Eingliederungsleistungen in Höhe von 45.254.764 €, einschließlich 3.149.731 € für Maßnahmen nach §16a SGB II.

 

 

1.2.   Ökonomische Eckwerte des Bundesagentur für Arbeit

 

Die Bundesregierung geht im „Finanzplan des Bundes 2007 bis 2011“ (BT-Drucksache 16/6001) von einem Wirtschaftswachstum des realen Bruttoinlandsprodukts i. H. v. +2,4 %  im Jahr 2008 aus. Gleichzeitig wird ein Rückgang der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote auf Grund des weiterhin anhaltenden konjunkturellen Aufschwungs prognostiziert. Die oben beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Entwicklungen entfalten ihre positive Wirkung für die Zielerreichung des JobCenters Berlin-Lichtenberg nur wenn die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in 2008 nicht überproportional ansteigt.

Eine weitere unabdingbare Voraussetzung für die Zielerreichung ist die Erhaltung eines bedarfsgerechten Personalbestandes zur Sicherung der zeitnahen und effektiven Aufgabenerledigung. Dabei geht es nicht nur um den Erhalt des Personals in einer an der bisher noch gültigen Personalsollkonzeption des BMAS angelehnten Größenordnung (Betreuungsschlüssel), sondern vor allem um die längerfristige Bindung von geschulten und gut eingearbeiteten Mitarbeitern in den unterschiedlichen Tätigkeitsebenen. Ohne die Bewahrung der Personaldimensionierung und auch der konkreten Mitarbeiterpotentiale erscheinen sowohl die Zielerreichung, als auch die Einhaltung der Mindeststandards gefährdet.

 

 

2.      Geschäftspolitische Ziele

 

2.1     Bundesweite Ziele

 

Das Zielsystem SGB II umfasst folgende Ziele, Indikatoren und Richtgrößen:

 

Textfeld: IndikatorenTextfeld: ZieleTextfeld: Richtgrößen

* keine Beplanung in 2008

 

 

2.1.1.      Verringerung der Hilfebedürftigkeit

 

Der Zielindikator „Summe der passiven Leistungen“ beinhaltet die Summe der ausgezahlten Regelleistung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes. Das gesamte Zielsystem SGB II ist in seiner Steuerung und Wirkung auf diesen Zielindikator hin ausgerichtet, um dem gesetzgeberischen Anspruch des SGB II, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dazu zu befähigen, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten (§ 1 SGB II), gerecht zu werden.

Als Orientierungswert für das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wurde mit dem Planungsbrief 2008 für das JobCenter Berlin-Lichtenberg die Reduzierung der Summe der passiven Leistungen aus 2007 um -4,6 % vorgeschlagen.

 

 

Jahreswert 2007

Zielwert 2008

Veränderungen zum Vorjahr

105.895 TEUR

102.659 TEUR

-4 %

 

Die Geschäftsführung des JobCenters Berlin-Lichtenberg schlägt als Zielwert für den Zielindikator „Summe der passiven Leistungen“ eine Senkung gegenüber dem Jahr 2007 um -4,0% vor.

Innerhalb der Jahre 2006 und 2007 wurde das Steuerungsinstrumentarium für die Erreichung des Zielindikatorwertes durch Geschäftsprozessanalysen  weiter ausgebaut und verfeinert. Insgesamt sieht die Geschäftsführung des JobCenters Berlin-Lichtenberg derzeit  keine Reserven, ein höheres Ziel als eine Senkung erneut um -4% gegenüber dem Endjahreswert 2007 anzubieten.

Weiterhin muss noch einmal darauf verwiesen werden, dass tatsächlich zurückfließende Ausgaben (z.B. Rückflüsse aus Rückforderungen zu Unrecht bezogener Leistungen wegen Durchsetzung vorrangiger Unterhaltsansprüche oder resultierend aus Datenabgleich und Tätigkeit des Prüf- und Ermittlungsdienstes) noch immer keine Beachtung in der Summe der passiven Leistungen finden, obwohl diese die ausgezahlte Summe durch den Rückfluss tatsächlich senken.

Das derzeit eingesetzte Steuerungsinstrumentarium beinhaltet:

·               oberste Priorität in der Arbeit mit dem Kunden: Integration in den
        1. Arbeitsmarkt

·               Bedarfsgemeinschaftsorientierte Arbeitsvermittlung / Eingliederungs-
         strategie

·               Sofortangebote nach § 15a

·               offensive Nutzung des Arbeitsmarktes  - 400,00 € - Jobs

·               flankierende Maßnahmen bei geringfügiger Beschäftigung
        (Bestandsabbau)

·               Maßnahmen der Arbeitsförderung im 2. Arbeitsmarkt

·               Sanktionen (konsequente rechtliche Umsetzung)

·               Einsatz des Prüf- und Ermittlungsdienstes

·               Datenabgleich

·               Erwerbsfähigkeitsprüfungen

·               qualitative Zugangssteuerung -Abklärung aller vorrangigen Leistungen

·               Durchsetzung von Unterhaltsforderungen – Voraussetzung ist eine     
         künftige Anrechnung der Einnahmen auf die Senkung der passiven  
         Leistungen

·               konsequente Umsetzung von Kostenersatz, Kostenerstattung und
         Ersatzansprüchen – Voraussetzung ist eine künftige Anrechnung der
         Einnahmen auf die Senkung der passiven Leistungen

 

2.1.2.      Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

 

Das Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ sieht als Zielindikator den Anteil der in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, Selbständigkeit, schulische und betriebliche Ausbildungen abgegangenen Kunden an der Anzahl der kumulierten Kundenkontakte am Bestand (Integrationsquote) vor.

 

Jahreswert 2007

Zielwert 2008

Veränderungen zum Vorjahr

20,1%

21,6%

+ 7,7 %

 

 

 

 

 

 

Der vorgesehen Orientierungswert für das JobCenter Berlin-Lichtenberg entspricht einer Steigerung der Integrationsquote um +7,7% im Vergleich zu 2007. Der Zielwert wird durch die Geschäftsführung angenommen.  

 

Die Erfüllung des Zielwertes wird stark durch die Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice (AGS) mit der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte / Geschäftseinheit Lichtenberg beeinflusst. Aus diesem Grund strebt die Geschäftsführung des JobCenters eine Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte an, welche die Zusammenarbeit durch die Festschreibung von Schnittstellenregelungen und qualitativer als auch quantitativer Aspekte der arbeitgeberorientierten Vermittlung unterstützen soll. Insgesamt erwartet die Geschäftsführung hierbei mehr Transparenz über die Prozesse der Stellenvermittlung für die Kunden aus dem Rechtskreis des SGB II.

Die Zielerreichung soll weiterhin durch die bedarfsgemeinschaftsorientierte Beratung aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unterstützt werden („Beratung aus einer Hand“). Hierbei sollen sich die zu unterbreitenden Angebote an der Betreuungsstufe des Kunden und der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft orientieren. Durch die „Beratung aus einer Hand“ und die bedarfsgerechte Nutzung des Förderinstrumentariums sollen der zielgerichtete und effektive Einsatz der Haushaltsmittel des Eingliederungstitels sichergestellt und gleichzeitig die Integrationsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt besser genutzt werden.

 

 

2.1.3.      Verbesserung der Integrationen U 25  

 

Der Zielindikator „Integrationen U25“ umfasst die Integrationsquote der unter 25-jährigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Der Orientierungswert einer Steigerung der Integrationen U25 um +5,4% zum Jahr 2007 wird von der Geschäftsführung angenommen.

 

Jahreswert 2007

Zielwert 2008

Veränderungen zum Vorjahr

29,7%

31,3%

+ 5,4 %

 

 

 

 

 

Den obersten Stellenwert zur Unterstützung der nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt nimmt hierbei auch im Jahr 2008 die vorrangige Integration in eine Ausbildung für alle ausbildungsreifen Jugendlichen ohne Berufsabschluss ein.

Hierbei ist das JobCenter durch den Einkauf der Dienstleistung „Ausbildungsvermittlung für die Schulabgänger des laufenden Berichtsjahres“ in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte auf einen reibungslosen und effektiven Prozessablauf angewiesen.

In Auswertung des Verfahrens und der Ergebnisse des Berichtsjahres 2006/2007 besteht das Anliegen der Geschäftsführung darin, auch für den Bereich der Dienstleistung „Ausbildungsvermittlung“ eine Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte abzuschließen. Diese soll neben der verbindlichen Festschreibung von Schnittstellenregelungen und Prozessabläufen bei der Übergabe von Schulabgängern in die Betreuung der Berufsberatung auch eine Zielwertvorgabe für die zu erbringende Integrationsquote der durch die Berufsberatung betreuten Personengruppe enthalten.

 

 

2.1.4.      Sicherung des Lebensunterhaltes

 

Die Zielvorgabe der abschließenden Bearbeitung aller Erstanträge innerhalb von 14 Arbeitstagen wird von der Geschäftsführung des JobCenters Berlin-Lichtenberg angenommen.

 

 

Zielwert

 

Antragsbearbeitung Erstanträge

14 Arbeitstage

nach vollständiger

Antragsabgabe

 

 

 


2.1.5.      Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

 

Für den Zielindikator „Kosten je Integration“ des Zieles „Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit“ erfolgt keine quantifizierte Planung. Die Zielvorgabe ist, dass sich die Kosten der Integration im Vergleich zu 2007 nicht erhöhen sollen. Dieses Ziel wird von der Geschäftsführung des JobCenters Berlin-Lichtenberg angenommen.

 

Kosten je Integration /

Zielwert 2007

Zielwert

Kosten je Integration /

Zielwert 2008

1.050 EUR

Keine Erhöhung in 2008

1.050 EUR

 

 

 

2.2.   Lokale Ziele

 

Ein erneutes lokales Ziel  ist in 2008 die Bestandsenkung der Anzahl der Arbeitslosen (lokales Ziel 1). Die Geschäftsführung des JobCenters Berlin-Lichtenberg bietet für die Bestandsreduzierung des Bestandes an Arbeitslosen einen Zielwert von

-5,0% an. Ausgehend von den Erfahrungen der Vorjahre wird dieser als realistisches, aber trotzdem ambitioniertes Ziel eingeschätzt.

Die  Erfüllung des Zieles steht dabei in einem engen Zusammenhang zur Bewerberaktivierung, den Integrationen und der Auslastung der initiierten Fördermaßnahmen. Gerade auch im Zusammenhang mit dem geplanten Projekt zur Bestandsaktivierung der Kunden mit einer Nebentätigkeit oder selbständiger Tätigkeit erhofft sich die Geschäftsführung positive Effekte für das lokale Ziel 1.

Weiterhin bietet die Geschäftsführung des JobCenters Berlin-Lichtenberg für das lokale Ziel „Senkung des Bestandes an arbeitslosen Ausländern“ (lokales Ziel 2) einen Zielwert von -2,5% an.

Auch hier haben für die Zielwertfestlegung die Erfahrungen des letzten Jahres eine große Rolle gespielt. In 2007 war ein verstärkter Zuzug von ausländischen Arbeitslosen in das Zuständigkeitsgebiet des JobCenters Berlin-Lichtenberg zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend auch in 2008 fortsetzen wird.

Darüber hinaus werden in 2008 verstärkt die Auswirkungen Richtlinienumsetzungsgesetzes zum Tragen kommen. Es ist derzeit noch nicht abschließend einschätzbar, wie viele langjährig geduldete Ausländer in Berlin diese Regelung in Anspruch nehmen können und wie sie sich auf die einzelnen Stadtbezirke verteilen.

 

 

3.      Kommunale Ziele

 

3.1.   Leistungen für die Wohnung gemäß § 22 SGB II - Allgemein

 

Die qualitative und quantitative Umsetzung erfordert die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen einschließlich der Ausführungsvorschrift - Wohnen.

Die zu erreichenden Zielwerte fließen bereits in die Punkte 2.1.1. bis 2.1.5. ein, da die Leistungen für Unterkunft Bestandteil der Hilfe zum Lebensunterhalt sind.

 

3.2.   Miet- und Energieschulden

 

Die zur qualitativen Optimierung des schwierigen Entscheidungsfeldes „Miet- und Energieschulden“ im Jahr 2006 gegründete gesonderte Stelle (Clearingstelle) mit dem Aufgabenspektrum von der Entgegennahme der Anträge bis zur abschließenden Entscheidung hat sich dem Grunde nach bewährt.

In dieser Stelle ist die Bearbeitung und Entscheidung aller Fälle von Miet- und Energieschulden sowie die leistungsrechtliche Betreuung von obdachlosen Personen konzentriert.

Somit können Synergieeffekte zur Erhöhung der inhaltlichen Qualität der Entscheidungen sowie zum effektiven und sparsamen Einsatz der Mittel erreicht werden.

Diese Stelle fungiert als fester Ansprechpartner für Vermieter und weitere mit dem Thema Wohnen und Obdachlosigkeit befasste externe Partner. Dies ist notwendig für die präventive Arbeit mit den Vermietern  sowie zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit: Hier wird bereits im Vorfeld die Gefahr von möglichen Mietschulden erkannt und abgewendet. 

Ziel des JobCenters ist es, die absolute Summe der Anträge auf Übernahme von Schulden bei den Kosten der Unterkunft um 5% zum Jahr 2007 zu senken. Diese soll durch die konsequente Umsetzung der AV – Wohnen Punkt 11.1. (3) erreicht werden. Eine enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle des Sozialamtes auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung ist weiter zu realisieren.

 

Nachfolgende Zielstellungen sind Grundlage für die Tätigkeit des JobCenters auf diesem Rechtsgebiet:

·         Vermeidung von Mietschulden durch präventive Tätigkeit

·         Frühzeitiges Erkennen von Miet- und Energieschulden und zeitnahes Reagieren

·         Verhinderung von wiederholt auftretenden Miet- und Energieschulden

·         Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Energiesperrungen

 

 

Zielindikatoren

Anträge 2007

Ziel für 2008

1. Zahl der Anträge auf Übernahme von  

    Miet- und Energieschulden (insgesamt)

2.492

Senkung um 5%

 

 


3.3.   Reduzierung der Unterbringungszeiten in Obdachlosenunterkünften - Senkung der passiven Leistung der KdU

 

Die Vermeidung einer Obdachlosenunterbringung bzw. insbesondere die Verminderung der Verweildauer dieser Form der kostenintensiven Unterbringung dient neben der Senkung der Fallkosten auch der Verbesserung der Integrationschancen.

 

·         Unterbringung in Obdachlosenunterkünften

durch rechtzeitige Bereitstellung von Wohnung des geschützten Marktsegmentes für Familien zu vermeiden

·         Unterbringungsdauer in Obdachloseneinrichtungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.

·         Diesem Ziel soll eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kontaktierung mit den Bereuungsstellen in den Obdachloseneinrichtungen dienen. Die regelmäßige Anforderung und Auswertung von Verlaufsberichten soll einer reellen Einschätzung der erforderlichen Verweildauer in den Einrichtungen dienen.

 

 

Zielindikator

2007

2008

Durchschnittliche Verweildauer in einer Unterkunft für Obdachlose

11 Monate

Durchschnittlich

6 Monate

 

 

Das Ziel soll für alle wohnfähigen Erwerbsfähigen erreicht werden. Liegt die Fähigkeit nicht vor bzw. bestehen Zweifel, auch an der Erwerbsfähigkeit,  ist der ÄD frühzeitig einzuschalten.

Die Zielstellung erfordert die enge und kontinuierliche Kooperation der Clearingstelle mit der Fachstelle des Sozialamtes.

Durch konsequente Nutzung des geschützten Marktsegments sollen Unterbringungen von Familien gänzlich vermieden werden. Die bestehende Kooperationsvereinbarung mit der Fachstelle des Sozialamtes ist hierzu zu konkretisieren.

 

 

3.4.   Projekt zur Eingliederung benachteiligter Jugendlicher in Kooperation mit dem bezirklichen Jugendamt

 

Neben der Fortführung des Projektes der überbetrieblichen Ausbildung benachteiligter Jugendlicher gemeinsam mit dem Jugendamt des Bezirkes mit

 

·         im Jahr 2005 – 75 Ausbildungsplätze

·         im Jahr 2006 – 80 Ausbildungsplätze

·         im Jahr 2007 – 85 Ausbildungsplätze

 

werden im Jahr 2008   71  Ausbildungsplätze geschaffen und zu 100 % belegt.

 

 

 

Berlin, den ________________ 2008

 

 

 

 

 

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Dr. Ramona Schröder

Vorsitzende der Geschäftsführung

der Agentur für Arbeit

 

 

 

 

 

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Christina Emmrich

Bezirksbürgermeisterin Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

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Hannelore Mouton

Geschäftsführerin JobCenter Berlin-Lichtenberg

 

                                                                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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