Drucksache - DS/0825/VI
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Das
Bezirksamt wurde ersucht, sich bei
der Umsetzung besonders: 1. an
den bezirklichen Leitlinien STEP Zentren 2020 (Konzept 3.1. Seite 54/55) zu
orientieren und 2. bei
der Beurteilung und Genehmigung von Einzelhandelsbauvorhaben den § 34 Abs.3
BauGB in Anwendung zu bringen. Gleichzeitig
wird das Bezirksamt gebeten, das Konzept kontinuierlich redaktionell zu
überarbeiten und fortzuschreiben und die Fortschreibung der BVV vorzulegen. Über die
redaktionellen Änderungen ist der zuständige Ausschuss zeitnah zu informieren. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Seit
Beschluss des Zentren- und Einzelhandelskonzepts (ZEK) durch die BVV
Lichtenberg am 17.07.2008 stellt dieses die Grundlage für die stadtplanerische
Steuerung und Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben dar. Es findet
Anwendung in Investorenberatungen und Baugenehmigungsverfahren. Es sind
Rechtsstreitverfahren beim Verwaltungsgericht anhängig, da
Einzelhandelsvorhaben auf Grundlage des §34 Abs.3 BauGB versagt wurden. Entsprechende
Urteile stehen jedoch noch aus. Über
Bebauungsplanverfahren werden, fußend auf dem ZEK, Standortentwicklungen
gesteuert. Bislang
wurden keine redaktionellen Veränderungen des ZEK vorgenommen, da dies nicht
erforderlich war. Allerdings ist dessen Fortschreibung in 2010 vorgesehen. Das
Bundesverwaltungsgericht hat am 17.12.2009 zwei neue Urteile gefasst, welche
die rechtlichen Anforderungen an solche Konzepte konkretisieren. Somit ist
hinsichtlich der Rechtssicherheit der bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen in
Baugenehmigungsverfahren als auch für die Bebauungsplanverfahren eine
unverzügliche Aktualisierung notwendig. Zudem ist eine Überprüfung auf Grund
der Dynamik in der Einzelhandelsentwicklung empfehlenswert. Derzeit
wird der Stadtentwicklungsplan Zentren durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung überarbeitet. Dieser Prozess kann durch die parallele
Fortschreibung des bezirklichen Konzepts begleitet werden, da es
Berücksichtigung in der Aktualisierung findet. Berlin, den
.06.2010
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen Umwelt
und Verkehr |
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