Drucksache - DS/0822/VI
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Mit der Änderung des Hartz
IV-Gesetzes (Einfügung SGB II § 22 Abs. 2a) dürfen junge Volljährige aus
Bedarfsgemeinschaften – auch in Lichtenberg – im Regelfall nicht
mehr aus ihren Elternhäusern ausziehen. Diese Neuregelung beeinträchtigt
selbstverständliche Verselbstständigungsprozesse junger Volljähriger und geht
insbesondere zu Lasten derjenigen jungen Menschen, die viel länger als sie
wollen (und es für alle Beteiligten gut und zumutbar ist) in schwierigen
familiären Konstellationen wohnen bleiben müssen. Das Bezirksamt wird um folgende
Auskunft gebeten: 1.
In
wie weit ist das Lichtenberger Jobcenter sowie Jugendamt (als Gewährleister der
Jugendhilfe) für die neue Problematik sensibilisiert? 2.
Kann
bereits eingeschätzt werden, wie viele junge Menschen aus finanziellen Gründen
entgegen ihres persönlichen Entwicklungsstandes im Blick auf selbständiges
Leben nun in Zwangskontexten in ihrer Herkunftsfamilie leben müssen? 3. Lassen sich die in der Fachwelt
diskutierten Auswirkungen a. sich verschärfende
familiendynamische Konflikte, b. Existenzgefährdungen bei jungen
Volljährigen, die es zu Hause trotz des (materiellen) Auszugsverbots nicht
länger aushalten und prekäre Bedingungen eines Lebens auf der Straße oder im
Mitwohnen an ungeeigneten Orten notgedrungen vorziehen, c. schulische und ausbildungsbezogene
Abbrüche, bereits quantitativ
und qualitativ beschreiben? 4.
Lässt
sich bereits beschreiben, wie viele oder in welchen Situationen junge Menschen
auf zumindestens zweifelhafte Auswege zur Begründung von Ausnahmen vom
Auszugsverbot (Schwangerschaften, Scheinverheiratungen) zugreifen? Wie verhindern
Jobcenter und Jugendamt solche zweifelhaften Auswege? 5.
Wie
ist die Schnittstelle zwischen Jobcenter und Jugendamt in der Angelegenheit
gestaltet? Von welchen Erfahrungen kann hier berichtet werden? 6. Welche nichtbehördliche
Anlaufstellen für die jungen Menschen in den beschriebenen prekären
Lebenslagen, in denen sie Beratung und anderweitige Unterstützung erfahren
können, gibt es im Bezirk? |
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