Drucksache - DS/0822/VI  

 
 
Betreff: Junge Menschen leben gegen ihren Willen bei Eltern?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.05.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage B'90/Die Grünen PDF-Dokument

Mit der Änderung des Hartz IV-Gesetzes (Einfügung SGB II § 22 Abs

 

Mit der Änderung des Hartz IV-Gesetzes (Einfügung SGB II § 22 Abs. 2a) dürfen junge Volljährige aus Bedarfsgemeinschaften – auch in Lichtenberg – im Regelfall nicht mehr aus ihren Elternhäusern ausziehen. Diese Neuregelung beeinträchtigt selbstverständliche Verselbstständigungsprozesse junger Volljähriger und geht insbesondere zu Lasten derjenigen jungen Menschen, die viel länger als sie wollen (und es für alle Beteiligten gut und zumutbar ist) in schwierigen familiären Konstellationen wohnen bleiben müssen.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1.      In wie weit ist das Lichtenberger Jobcenter sowie Jugendamt (als Gewährleister der Jugendhilfe) für die neue Problematik sensibilisiert?

2.      Kann bereits eingeschätzt werden, wie viele junge Menschen aus finanziellen Gründen entgegen ihres persönlichen Entwicklungsstandes im Blick auf selbständiges Leben nun in Zwangskontexten in ihrer Herkunftsfamilie leben müssen?

3.      Lassen sich die in der Fachwelt diskutierten Auswirkungen

a.      sich verschärfende familiendynamische Konflikte,

b.      Existenzgefährdungen bei jungen Volljährigen, die es zu Hause trotz des (materiellen) Auszugsverbots nicht länger aushalten und prekäre Bedingungen eines Lebens auf der Straße oder im Mitwohnen an ungeeigneten Orten notgedrungen vorziehen,

c.      schulische und ausbildungsbezogene Abbrüche,

bereits quantitativ und qualitativ beschreiben?

4.      Lässt sich bereits beschreiben, wie viele oder in welchen Situationen junge Menschen auf zumindestens zweifelhafte Auswege zur Begründung von Ausnahmen vom Auszugsverbot (Schwangerschaften, Scheinverheiratungen) zugreifen? Wie verhindern Jobcenter und Jugendamt solche zweifelhaften Auswege?

5.      Wie ist die Schnittstelle zwischen Jobcenter und Jugendamt in der Angelegenheit gestaltet? Von welchen Erfahrungen kann hier berichtet werden?

6.      Welche nichtbehördliche Anlaufstellen für die jungen Menschen in den beschriebenen prekären Lebenslagen, in denen sie Beratung und anderweitige Unterstützung erfahren können, gibt es im Bezirk?

 

 

 

 
 

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