Drucksache - DS/0786/VI
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG)
beschlossen, die oben genannte Zielvereinbarung der
Bezirksverordnetenversammlung zur
Kenntnis zu geben. Die
Zielvereinbarung wurde im Ausschuss für Wirtschaft/Arbeit am 14. 02. 2008
beraten. Berlin, den
25.01.2008 ___________________ _____________________ Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Wirtschaft und Immobilien Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin 90
296 40 00 Abteilung
Wirtschaft und Immobilien Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin Zielvereinbarung Gem. § 2 VGG und der internen
Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben
durch BA Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 zwischen Bezirksamt Lichtenberg Abt. Wirtschaft und Immobilien Bezirksstadtrat Herr Dr. Prüfer und dem Büro für Wirtschaftsförderung OE Leiterin Frau Nüske Die Vereinbarung gilt für den
Leistungszeitraum 2008/2009. Inhaltsübersicht
1. Vorbemerkung Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung
angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger einzusetzen. Es besteht
die gemeinsame Auffassung, dass das Büro für Wirtschaftsförderung
aufgabenbedingt – durch Umfang und Intensität seiner Bürgerkontakte
insbesondere zur Unternehmerschaft – einen positiven Beitrag für das Bild
und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Berlin leistet. Es werden
bereits seit 2004 Richtlinien und Ziele zwischen dem BzStR WiImm und dem Büro
für Wirtschaftsförderung in Form von Zielvereinbarungen beschlossen und
evaluiert. Die Abteilungsziele und die Aufgaben der OE wurden
detailliert beschrieben und sind weiterhin gültig. Im Sinne des
Bürokratieabbaus wird deshalb an dieser Stelle auf ihre Wiederholung
verzichtet. Diese Zielvereinbarung wird als Fortschreibung verfasst. 2.
Extern wirksame Leistungs- und Handlungsziele
3. Interne Organisationsziele der OE
4. Berichtswesen ·
monatliche
Auswertung zum Stand der
Produktmengenerbringung intern und ·
¼
jährliche Analyse der Produktkostenentwicklung einschließlich
Schlussfolgerungen gegenüber dem Bezirksstadtrat 5.
Ressourcenbewirtschaftung Die erbrachten Produkte werden auf der Grundlage des
Budgetierungsverfahrens finanziert. Basis sind der Stückkostenpreis der
Produkte im Vergleich zum Median sowie die fortgeschriebenen Produktmengen. Die OE bewirtschaftet nur 1 Produkt:
Für das
Haushaltsjahr 2008 wurde das gesamte Budget für die OE mit 180.500 €
bestimmt, davon 151.031 € für das externe Produkt 79103. Mit
Vorliegen des Produkthaushaltsplans 2009 wird diese Zielvereinbarung ergänzt. In der Kameralistik sind die Haushaltsplanansätze des
jeweiligen Haushaltsjahres als absolute Ausgabenvolumen anzusehen. Die Aufgaben der OE sind aufgrund ihrer Inhalte nicht
kostendeckend zu bewirtschaften. Das Bezirksamt finanziert diese Aufgaben auf
dem Niveau der Vorjahre, um Lichtenberg als attraktiven Wirtschaftsstandort zu
erhalten und auszubauen. Das Einwerben von Fördermitteln ermöglicht Maßnahmen und
Projekte, die die Potenziale der bezirklichen Wirtschaftsförderung steigern. Der Bezirksstadtrat unterstützt die Bemühungen der OE durch geeignete
Aktivitäten zur Bereitstellung der stets erforderlichen Eigenanteile der
Finanzierung. Zusätzlich zum Budget stellt das Bezirksamt 80.000 €
für die Fortführung des
Regionalmanagements Lichtenberg ab 1. April 2008 zur Verfügung. Die Mittel
werden im Titel 4320 bewirtschaftet. Für das HH-Jahr 2009 wird die finanzielle Unterstützung der
Maßnahme aus Haushaltsmitteln in Höhe von 100.000 € angestrebt. 7. Laufzeit der Vereinbarung und Änderungen/Nachträge Die Laufzeit dieser Zielvereinbarung beginnt am 01. Januar
2008 und endet am 31. Dezember 2009. Über die Fortsetzung dieser Vereinbarung
sind bis zum 30. November 2009
entsprechende Verhandlungen zu führen. Bei Änderungen der Rahmenbedingungen und bei Ergebnissen von
besonderer Relevanz muss eine Nachverhandlung bzw. Anpassung der
Zielvereinbarung erfolgen. Änderungen sollen einvernehmlich erfolgen. Berlin-Lichtenberg, den _____________________________ ___________________________ Dr. Andreas Prüfer Marion
Nüske BzStR WiImm WiföL |
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