Drucksache - DS/0786/VI  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung 2008/2009 zwischen dem Leiter der Abteilung Wirtschaft und Immobilien und der Leiterin des Büros für Wirtschaftsförderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR WiImmBzStR WiImm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.03.2008 
17. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) beschlossen, die oben genannte Zielvereinbarung der Bezirksverordnetenversammlung

zur Kenntnis zu geben.

Die Zielvereinbarung wurde im Ausschuss für Wirtschaft/Arbeit am 14. 02. 2008 beraten.

 

 

 

 

 

 

Berlin, den 25.01.2008

 

 

 

 

 

___________________                                              _____________________

Emmrich                                                                     Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat für

Wirtschaft und Immobilien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                                                 90 296 40 00

Abteilung Wirtschaft und Immobilien

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

Gem. § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002

 

 

 

 

zwischen

 

 

Bezirksamt Lichtenberg

Abt. Wirtschaft und Immobilien

Bezirksstadtrat

Herr Dr. Prüfer

 

 

 

 

und dem

Büro für Wirtschaftsförderung

OE Leiterin

Frau Nüske

 

 

 

 

Die Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2008/2009.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsübersicht

 

  1. Vorbemerkung
  2. Extern wirksame Leistungs- und Handlungsziele
  3. Interne Organisationsziele der OE
  4. Berichtswesen
  5. Ressourcenbewirtschaftung
  6. Laufzeit/Änderungen/Nachträge

 

1.      Vorbemerkung

 

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass das Büro für Wirtschaftsförderung aufgabenbedingt – durch Umfang und Intensität seiner Bürgerkontakte insbesondere zur Unternehmerschaft – einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Berlin leistet. Es werden bereits seit 2004 Richtlinien und Ziele zwischen dem BzStR WiImm und dem Büro für Wirtschaftsförderung in Form von Zielvereinbarungen beschlossen und evaluiert.

 

Die Abteilungsziele und die Aufgaben der OE wurden detailliert beschrieben und sind weiterhin gültig. Im Sinne des Bürokratieabbaus wird deshalb an dieser Stelle auf ihre Wiederholung verzichtet. Diese Zielvereinbarung wird als Fortschreibung verfasst.

 

 

2.      Extern wirksame Leistungs- und Handlungsziele

 

·         Strategische Ziele und

o     operative Vorhaben

Erfolgsindikator

 

·      Servicekultur

o        Umfassende Beratung, Information und Öffent-lichkeitsarbeit

o        Qualifizierte abteilungsinterne und – übergrei-fende Zusammenarbeit

o        eigeninitiative Information und Intervention zu wirtschaftsrelevanten Sachverhalten

o        persönliche, individuelle Beratung der Kunden

o        Bereitstellung bedarfsgerechter Informationsangebote (Workshops, Seminare, Printmedien, Internet, persönliche Beratung)

 

 

 

 

 

 

 

 

·      Sparsamer Ressourceneinsatz               

o        Verbesserung des Kosten-Leistungs-Verhältnisses

o        Akquise zusätzlicher Projektmittel

 

 

 

·      Netzwerkarbeit

o        Zielbestimmung im Bündnis für Wirtschaft und Arbeit

o        umfassende Information im BVV-Ausschuss Wirtschaft/Arbeit

o        Mitarbeit in Steuerungsgremien

o        Zusammenarbeit mit Landesinstitutionen der Wirtschaftsförderung

 

·         100%ige Erreichbarkeit der OE in der Kernarbeitszeit des BA

·         Termintreue

·         Mitwirkungskompetenz, Kenntnis wirtschaftsrelevanter Entwicklungen im Bezirk

·         bedarfsgerechte Terminvergabe

·         Umfassende Vorhaltung schrift-licher Schlüsselinformationen
zu wirtschafts-, standort- und zielgruppenrelevanten Themen für Kunden

·         Aktualisierung des
Bestandes an
Schlüsselinformationen
2x jährlich

·         kurze Reaktionszeiten auf Kundenanliegen

 

 

 

·         Produktkostenentwicklung

·         Eingeworbene Projektmittel

 

 

·         Definition relevanter Projektziele

 

·         Sachbezogene Präsenz und Aussagefähigkeit

·         Verlässlichkeit und Kompetenz

 

 

 

 

3.  Interne Organisationsziele der OE

 

·   Strategische Ziele und

  • operative Vorhaben

Erfolgsindikator

 

·         Optimierung der internen Strukturen zur Anpassung an veränderte Arbeitsaufgaben

o     kurzfristige Einarbeitung in neue Arbeitsgebiete

 

·            Sicherung eines konstruktiven und kollegialen Arbeitsklimas

 

·            Personalentwicklung / bedarfsgerechte Qualifi-zierung der Mitarbeiterinnen

o     fachliche Weiterbildung

o     effektive Nutzung der IT

 

·         Budgetorientiertes Arbeiten und Abrechnen nach Produkten

 

·          kurze Bearbeitungszeiten

·          kurze Reaktionszeiten

·          fachlich mängelfreies Arbeiten

·          Mitarbeiterinnen sind in der Lage, die an sie gestellten An-forderungen zu erfüllen

·          zielorientiertes Zusammenwir-ken der Mitarbeiterinnen

 

4.  Berichtswesen

 

·         monatliche Auswertung  zum Stand der Produktmengenerbringung intern und

·         ¼ jährliche Analyse der Produktkostenentwicklung einschließlich Schlussfolgerungen  

      gegenüber dem Bezirksstadtrat

 

 

5. Ressourcenbewirtschaftung

 

Die erbrachten Produkte werden auf der Grundlage des Budgetierungsverfahrens finanziert. Basis sind der Stückkostenpreis der Produkte im Vergleich zum Median sowie die fortgeschriebenen Produktmengen.

 

Die OE bewirtschaftet nur 1 Produkt:

Produkt-

Nr.

Kosten-

träger

Haushaltsjahr 2008 (Basis 2006)

 

Planmenge

Zuweisungs-

preis (bw)

Produktbudget

 (bw)

 

79103

Wirtschaftsberatung und

Unternehmensbetreuung

 

 

1433

 

105,40 €

 

151.031,00 €

 

                                               

Für das Haushaltsjahr 2008 wurde das gesamte Budget für die OE mit 180.500 € bestimmt, davon 151.031 € für das externe Produkt 79103.

Mit Vorliegen des Produkthaushaltsplans 2009 wird diese Zielvereinbarung ergänzt.

 

In der Kameralistik sind die Haushaltsplanansätze des jeweiligen Haushaltsjahres als absolute Ausgabenvolumen anzusehen.

Die Aufgaben der OE sind aufgrund ihrer Inhalte nicht kostendeckend zu bewirtschaften. Das Bezirksamt finanziert diese Aufgaben auf dem Niveau der Vorjahre, um Lichtenberg als attraktiven Wirtschaftsstandort zu erhalten und auszubauen.

 

Das Einwerben von Fördermitteln ermöglicht Maßnahmen und Projekte, die die Potenziale der bezirklichen Wirtschaftsförderung steigern.

Der Bezirksstadtrat unterstützt die Bemühungen der OE durch geeignete Aktivitäten zur Bereitstellung der stets erforderlichen Eigenanteile der Finanzierung.

 

Zusätzlich zum Budget stellt das Bezirksamt 80.000 € für die Fortführung  des Regionalmanagements Lichtenberg ab 1. April 2008 zur Verfügung. Die Mittel werden im Titel 4320 bewirtschaftet.

 

Für das HH-Jahr 2009 wird die finanzielle Unterstützung der Maßnahme aus Haushaltsmitteln in Höhe von 100.000 € angestrebt.

 

 

7. Laufzeit der Vereinbarung und Änderungen/Nachträge

 

Die Laufzeit dieser Zielvereinbarung beginnt am 01. Januar 2008 und endet am 31. Dezember 2009. Über die Fortsetzung dieser Vereinbarung sind bis zum 30. November 2009  entsprechende Verhandlungen zu führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Änderungen der Rahmenbedingungen und bei Ergebnissen von besonderer Relevanz muss eine Nachverhandlung bzw. Anpassung der Zielvereinbarung erfolgen.

 

Änderungen sollen einvernehmlich erfolgen.

 

 

Berlin-Lichtenberg, den

 

 

 

_____________________________                          ___________________________

Dr. Andreas Prüfer                                                                  Marion Nüske

BzStR WiImm                                                                         WiföL

 

 

 

 

 
 

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