Drucksache - DS/0736/VI  

 
 
Betreff: Errichtung einer provisorischen Fußgängerampel in der Gehrenseestraße in Höhe der Einmündung Anna-Ebermann-Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:für erledigt erklärt - Ende VI. WP.
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Reiner Hofmann, Christian Petermann, Peter Fischer, Annegret GabelinBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Hofmann, Petermann, Fischer, Gabelin PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Dieser Antrag wurde der Verkehrslenkung Berlin zur Prüfung übergeben.

 

Per E-Mail vom 4. Dezember 2008 an das Amt für Bauen und Verkehr wurde die Errichtung einer Fußgängerampel in der Gehrenseestraße mit folgender Begründung abgelehnt:

 

"Dem Vorschlag auf eine Fußgänger-LZA vermag ich nicht zu folgen.

Beidseits der Gehrenseestraße sind keine Ziele gegeben, zu denen eine besondere Hilfe erforderlich wäre. Der Verbrauchermarkt käme zwar als Erzeuger von Fußgängerverkehr in Frage, allerdings ist das tatsächliche Aufkommen an querenden Fußgängern sehr gering. In einer Verkehrserhebung wurden lediglich 30 Fußgänger in der Spitzenstunde registriert. Hingegen sind im Fahrzeugstrom große Lücken zu verzeichnen, die zum Queren genutzt werden können."

 

Aufgrund der Initiative mit der Unterschriftenaktion des Kiezbeirates "Lebensnetz" wurde der Leiter der Verkehrslenkung Berlin, als Zentrale Straßenverkehrsbehörde, mit Schreiben vom 21.04.2011 gebeten, die Entscheidung vom Dez. 2008 nochmals zu überprüfen. Ein Ergebnis liegt bisher noch nicht vor.

 

 
 

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