Drucksache - DS/0730/VI  

 
 
Betreff: Stasi - Arbeitslager X unter Denkmalschutz stellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, CDUBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.05.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.11.2010 
45. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt Lichtenberg wurde ersucht, sich gegenüber der Oberen Denkmalschutzbehörde bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass das ehemalige Arbeitslager des Ministeriums für Staatssicherheit, Genslerstraße 69 - 72 unter Denkmalschutz gestellt wird.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt ist dem Beschluss nachgekommen und hat mit Schreiben vom 25.02.2008 und 08.04.2008 das Landesdenkmalamt Berlin gebeten, die Eintragungsvoraussetzungen für das ehemalige Arbeitslager X Genslerstraße 69 - 72 gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Berlin zu prüfen.

 

Das Landesdenkmalamt Berlin teilte mit Schreiben vom 23.08.2010 mit, dass mit derzeitigem Kenntnisstand, das ehemalige Arbeitslager X, Genslerstraße 69 - 72, nicht in die Denkmalliste aufgenommen wird.

 

Denkmalrechtlich sieht die Denkmalfachbehörde die Voraussetzungen für eine Eintragung als Denkmalbereich bzw. eine Erweiterung der denkmalgeschützten Gesamtanlage der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, Genslerstraße 66, um das Arbeitslager X als nicht gegeben an. Nach Einschätzung des Landesdenkmalamtes, die durch weitere Recherchen vervollständigt werden konnte, reicht die in ihrem Bestand reduzierte Bausubstanz des ehemaligen Arbeitslagers X nicht aus, um eine besondere historische Bedeutung bzw. Denkmalwert nach Denkmalschutzgesetz Berlin zu begründen.

 

Im Vergleich zu der seit 1992 denkmalgeschützten ehemalige Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR auf dem Nachbargrundstück, scheint das von 1952 - 1974 bestehende Arbeitslager X von untergeordneter Bedeutung. Es ist nicht nur in der Bausubstanz reduziert und vernachlässigt, sondern auch durch gewerbliche Nutzungen nach 1990 stark verändert und in seiner potentiellen historischen Aussage erheblich gestört.

 

 
 

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