Drucksache - DS/0675/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-31
Arbeitstitel: Kriemhild-Block
Verfahrensstand: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)  das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-31 für das Gelände zwischen Kriemhildstraße, Rüdigerstraße, dem ehemaligen Industriegleis am städtischen Zentralfriedhof und dem Kinderkrankenhaus Lindenhof im Bezirk Lichtenberg einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 17. November 1998 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

     Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Begründung:

Der Bebauungsplanentwurf XVII-31 beinhaltet folgende Ziele:

 

  • Neuordnung des brachgefallenen bzw. geräumten Gewerbegeländes;
  • Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes mit fünfgeschossiger Bebauung in geschlossener Bauweise am Blockrand und mit fünf- bis dreigeschossigen Gebäuden im Innenbereich in offener, dreigeschossiger Bauweise als Übergang zum Gelände des städtischen Zentralfriedhofs;
  • Sicherung der inneren Erschließung durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte;
  • Deckung des aus dem Wohnungsbau resultierenden Bedarfs von 80 Kindertagesstättenplätzen bei ca. 600 Wohneinheiten zeitgleich mit der Realisierung der Wohnbebauung.

 

Seit der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens im Jahre 1998 haben sich die Rahmenbedingungen wesentlich verändert. Stadtgebiete mit hoher Dichte, von denen man in damaliger Zeit ausging, können vorerst nicht entwickelt werden.

 

Auch die aktuellen Erkenntnisse der Stadtentwicklungsplanung für den Gemeinbedarf sowie die geänderten Planungsabsichten der Grundstückseigentümer in diesem Bereich sprechen dafür, dass mit der Umsetzung der Planungsziele des Bebauungsplanentwurfes XVII-31 in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.


 

Ein Planerfordernis für den Bebauungsplan XVII-31 besteht nicht mehr.

Seitens des Bezirks wird derzeit kein Erfordernis für eine Planung gesehen.

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 

 

Berlin, den           01.2008

 

 

_________________________________________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,
Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           

Stapl C1


                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XVII-31

für das Gelände zwischen

Kriemhildstraße, Rüdigerstraße,

dem ehemaligen Industriegleis am städtischen Zentralfriedhof

und dem Kinderkrankenhaus Lindenhof

im Bezirk Lichtenberg

 

 

                                                                                                                      Maßstab 1:5000 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO

 

 
 

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