Drucksache - DS/0593/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-36
Arbeitstitel: Kaufhalle Türrschmidtstraße
Verfahrensstand: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

 

a)   Das Bebauungsplanverfahren 11-36 für die Grundstücke Spittastraße 36/ 42, Türrschmidtstraße 41-44 und Kernhofer Straße 17/ 23 sowie für die Kernhofer Straße zwischen Türrschmidtstraße und südlicher Grenze des Grundstücks Kernhofer Straße 14 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1. BauGB weiterzuführen.

 

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

 

 

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses zu a) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Anlage 2:         Begründung zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB

 

Berlin, den    .11.2007

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           


                                                                                                                                         Anlage 1

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-36

 

für die Grundstücke Spittastraße 36/ 42, Türrschmidtstraße 41-44 und

Kernhofer Straße 17/ 23 sowie für die Kernhofer Straße zwischen Türrschmidtstraße und südlicher Grenze des Grundstücks Kernhofer Straße 14

 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

                                                                                                                         Maßstab 1:5000

Ziele des Bebauungsplanes

 

Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes und

einer Gemeinbedarfsfläche für eine Jugendfreizeiteinrichtung

 


                                                                                                                                    Anlage 2

 

 

Begründung zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB

 

 

Der Bebauungsplan 11-36 soll eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung/ eine Innenentwicklung sichern.

 

Der gesamte räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile i.S. von § 34 BauGB. Dieser umfasst insgesamt 8.500 m². Derzeit ist dieses Gebiet durch die bestehenden Baukörper in Höhe von 2.200 m² überbaut. Bei der im Bebauungsplan ausgewiesenen zulässigen Grundfläche (durch die geplanten Baukörperfestsetzungen) handelt es sich um 2.100 m². Das heißt, dass trotz Lückenschließungen auf drei Grundstücken, durch den Wegfall des Kaufhallengebäudes und deren Ersatz, sich zukünftig die überbaubare Grundstücksfläche reduzieren wird.

 

Die öffentliche Grünfläche an der Kernhofer Straße/ Ecke Türrschmidtstraße soll mit Hilfe des B-Planes gesichert werden. Die Vegetation, die sich auf der Fläche Türrschmidtstraße/ Ecke Spittastraße entwickelt hat, soll ebenfalls erhalten bleiben. Der vorhandene Baumbestand wird durch die Baumschutzverordnung geschützt.

 

 

Weitere Bebauungspläne sind in dem Kaskelkietz vorhanden. Das sind die festgesetzten Bebauungspläne XVII-15, XVII-17 und 11-18. Diese Bebauungspläne dienten jeweils der Durchsetzung der Sanierungsziele, die im Wesentlichen für dieses Gebiet die Stärkung seiner Funktion als Wohnstandort beinhalten.

 

Des Weiteren befindet sich das Bebauungsplanverfahren XVII-42 in einem engeren Zusammenhang zu dem i.R. stehenden Bebauungsplan, mit deren Hilfe eine private Grünfläche im Blockinnenbereich gesichert werden soll.

 

Demzufolge haben alle genannten Bebauungspläne keine negativen Umweltauswirkungen auf das i.R. stehende Verfahren.

 

 

Das Bezirksamt hat deshalb die Absicht, das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren weiter durchzuführen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB soll abgesehen werden.

 

 

Mit Schreiben vom 06. September 2007 wurden die Senatsverwaltung Stadtentwicklung sowie die gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8 über die Absicht, das Bebauungsplanverfahren 11-36 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB weiter zu führen.

 

Mit Schreiben vom 19. September 2007 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (II C 3) mit, dass gegen die Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB bei den dargelegten Voraussetzungen keine Bedenken bestehen.

 

Die GL 8 äußerte sich in ihrem Schreiben vom 24. September 2007 ebenfalls positiv.

 

 
 

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