Drucksache - DS/0592/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen: Verordnung
über die Veränderungssperre 11-38/17 für
das Grundstück Weißenseer weg 76 (Flurstück 4023) im Bezirk Lichtenberg,
Ortsteil Fennpfuhl Anlage 1: Verordnung
Anlage 2: räumlicher
Geltungsbereich Begründung: Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat am 24.04.2007 mit
BA-Vorlage Nr. 081/07 die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-38 beschlossen.
Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 20 vom 11.05.2007 ortsüblich
bekannt gemacht.
Planungsziel
des Bebauungsplanentwurfes 11-38 ist die Festsetzung eines allgemeinen
Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung und einer geschlossenen
Blockrandbebauung entlang der Hauptverkehrsstraßen. Durch den
Bebauungsplan soll die städtebaulich unbefriedigende Situation des derzeit fast
vollständig leer stehenden Grundstücks bereinigt und aufgewertet werden. Das zurzeit brach liegende
Grundstück grenzt an ein faktisches allgemeines Wohngebiet an. Aufgrund dessen sowie der Lagegunst
des Grundstücks an einem städtebaulich prädestinierten Standort mit guter
verkehrlicher Erschließung durch den ÖPNV soll das Grundstück in den
angrenzenden Gebietstyp einbezogen und zu einem allgemeinen Wohngebiet gem. § 4
Baunutzungsverordnung (BauNVO) entwickelt bzw. als solches planungsrechtlich
gesichert werden. In Anpassung an die südlich und
westlich angrenzende Wohnbebauung soll eine geschlossene Blockrandbebauung
realisiert werden, die sich an den Höhen der Umgebung orientiert. Im
rückwärtigen Grundstücksbereich, Übergangsbereich zur Kleingartenanlage
„Langes Höhe“, soll eine kleinteilige Wohnbebauung (Reihenhäuser,
Doppelhäuser) entwickelt werden. Die Grundstück Weißenseer Weg 76 ist
sowohl vom Weißenseer Weg als auch von der Hohenschönhauser Straße erschlossen. Das von der Veränderungssperre
betroffene Grundstück Weißenseer Weg 76 (Flurstück 4023) befindet sich im Geltungsbereich
des Bebauungsplanentwurfes 11-38. Für Teilflächen des Grundstücks
Weißenseer Weg 76 wurde am 06.09.2006 ein Bauvorbescheidsantrag zur Errichtung
eines eingeschossigen Lebensmitteldiscounters und eines Gewerbeobjektes für
Büronutzung mit großflächiger Stellplatzanlage gestellt. Die geplante
Einzelhandelseinrichtung wurde als großflächige Einzelhandelseinrichtung
eingestuft und mit Vorbescheid Nr. 737/2006 vom 07.11.2006 hinsichtlich der Art
der baulichen Nutzung nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) planungsrechtlich
für unzulässig befunden. Der Widerspruch vom 28.11.2006, der
sich gegen den o. a. Vorbescheid richtet, wurde gem. § 86 Abs. 1 Nr. 2
Bauordnung für Berlin (BauO Bln) der für den Erlass der des Widerspruchsbescheides
zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Entscheidung vorgelegt. Zwischenzeitlich wurde seitens des
Bezirksamtes der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 11-38 gefasst und
ortsüblich bekannt gegeben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
konnte nicht über den Widerspruch entscheiden. Das geplante Vorhaben
widerspricht den Planungszielen des Bebauungsplanentwurfes 11-38. Die Entscheidung über den
Widerspruch wurde mit Bescheid vom 01.06.2007 gemäß § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) für die Dauer von 6 Monaten zurückgestellt. Zur Sicherung der Planung für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 11-38 ist der Erlass der
Veränderungssperre für das Grundstück unerlässlich. Die Veränderungssperre
tritt gemäß § 17 Baugesetzbuch (BauGB) nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft,
sofern sie nicht verlängert wird. Berlin, den
____________________________ ________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage 1 Verordnung über die Veränderungssperre 11-38/17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Fennpfuhl Vom.......................2007 Auf
Grund des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I. S. 3316), in
Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in
der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet: § 1 Für das Grundstück Weißenseer Weg 76 (Flurstück 4023) im
Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Fennpfuhl, für das das Bezirksamt neben anderen
Flurstücken die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat, tritt eine
Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuchs ein. § 2 Je
ein Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre
liegt zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin,
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Planen und
Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, und im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, aus. § 3 Auf
die Vorschriften über 1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der
Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene
Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des
Baugesetzbuchs) und 2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 18 Abs. 3 des Baugesetzbuchs) wird hingewiesen. § 4 Wer
die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung
des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung
schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs.
2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn
die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden
sind. § 5 Diese
Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt
für Berlin in Kraft. Berlin,
den 2007 Bezirksamt.Lichtenberg von Berlin E
m m r i c h G
e i s e l Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für
Stadtentwicklung, Bauen Umwelt
und Verkehr Anlage
2 Räumlicher
Geltungsbereich
der Veränderungssperre
11-38/17 für das Grundstück
Weißenseer Weg 76 (Flurstück 4023) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Fennpfuhl Maßstab
1:5000 |
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