Drucksache - DS/0572/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 23.10.07 beschlossen: 1. den Sachstandsbericht zur Durchführung des Rückbauprogramms zur Kenntnis zu nehmen (Anlage 1 und Erläuterung) 2. die unter Punkt 5 der in Anlage 1 genannten Maßnahmen für die Rückbauförderung aus dem Programm Stadtumbau Ost anzumelden Begründung: Zur Durchführung weiterer Rückbaumaßnahmen und zur Sicherstellung ihrer Förderung durch das Programm Stadtumbau Ost ist eine Beschlussfassung des Bezirksamtes erforderlich. Berlin, den
.10.2007
____________________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Stadtumbau Ost - Umsetzung des Programmteils Rückbau in
Lichtenberg - Sachstandsbericht unter Bezugnahme auf die sortierte
Maßnahmenliste in 1 Durchgeführte
Rückbaumaßnahmen Auf der Grundlage der Rückbaubeschlüsse und der bewilligten Förderanträge wurden diese Gebäude in der Regie des Immobilienservice’ umgesetzt. Wo möglich und sachlich begründet, wurde eine öff. Grünfläche neu gestaltet bzw. das Grundstück einer bestehenden Grünfläche zugeschlagen oder es wurde zur Erweiterung eines Schulhofes genutzt. In einem Fall gelang eine - längerfristig angelegte - Zwischennutzung. Viele Flächen liegen nach einer Einfachbegrünung brach. Einige davon sind als Bauland zu betrachten und wurden dem LiFo zur Vermarktung übertragen (u.a. auf Grund des Rücksichtnahmegebots ist nicht jede Nachnutzung planungsrechtlich zulässig). In einigen Fällen, vor allem Blockinnenlagen, wäre eine Übernahme durch die anliegenden Wohnungsträger wünschenswert, meist fehlt jedoch die Bereitschaft dazu. Einige Flächen sollten aus Gründen der Vorsorge für eine spätere Gemeinbedarfsnutzung vorgehalten werden. Dazu bedarf es einer prinzipiellen Verständigung über diese Standorte und Bedarfe sowie über die Finanzierung der laufenden Kosten. Ideal wäre eine Zwischennutzung, die diese Kosten decken kann. 2 Weitere geplante
Rückbaumaßnahmen (mit Bewilligung) Für die hier aufgeführten Maßnahmen ist die Rückbauförderung weitestgehend gesichert. Einige haben sich verzögert (das gilt auch für einige bereits durchgeführte Maßnahmen), weil durch eine Nachnutzungsabsicht der geplante Abriss aufgeschoben wurde, sich die gewünschte Nutzung aber wegen mangelnder wirtschaftlicher Tragfähigkeit als nicht realisierbar erwies; auch musste als Voraussetzung für eine Weiternutzung von Sporthallen in der Regel erst die Medientrennung hergestellt und deren Finanzierung gesichert werden. 3 Abgabe an LiFo vor
Abriss In einigen Fällen wurde entschieden, die Liegenschaft direkt an den Liegenschaftsfonds abzugeben, zur Durchführung der Rückbaumaßnahme in dessen Regie. 4 Nachnutzung statt
Rückbau Grundsätzlich sollte die Nachnutzung bei gegebenen Voraussetzungen Vorrang vor dem Abriss haben. Dies ist in einigen Fällen gelungen und wird für weitere Maßnahmen angestrebt, z.B. mit der Nutzung der ehemaligen Schule Ribnitzer Str. 1b als soziokulturelles Zentrum. Vereinzelt erfolgte die Rücknahme der Abrissentscheidung auf Grund einer Fortsetzung der schulischen Nutzung. 5 BA-Beschluss über neue Rückbaumaßnahmen Für weitere Gebäude mit bereits vorliegendem oder konkret absehbarem, z. T. zeitlich aber noch nicht exakt definierbarem Leerfall ist eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit den Liegenschaften zu treffen. In einigen Fällen ist der Rückbau unstrittig, in anderen wäre vorrangig eine Nachnutzung im Bestand anzustreben. Da dies keine garantierte Aussicht auf Erfolg hat, sollten diese Maßnahmen vorsorglich in die abschließende Liste der Rückbauoptionen aufgenommen und dafür die Fördermittel beantragt werden.
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