Drucksache - DS/0563/VI  

 
 
Betreff: Vertrauens- und Beschwerdestelle Pflegeheime
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wird ersucht die Möglichkeit der Einrichtung einer unabhängigen „Vertrauens- und Beschwerdestelle Pflegeheime“ in Lichtenberg – nach dem Beispiel der seit 10 Jahren erfolgreich arbeitenden Vertrauens- und Beschwerdestelle Psychiatrie – zu prüfen und gegebenenfalls Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Bei der Prüfung dieses Anliegens ist auch die Meinung von in der Altenarbeit erfahrenen Trägern (vor allem der Koordinierungs­stelle rund ums Alter) zu berücksichtigen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Es besteht derzeit in Lichtenberg eine gute Struktur von Beratungs- und Beschwerde­möglichkeiten in der Altenhilfe.

Diese Aufgaben werden z.B. durch das Sozialamt/Seniorenberatungsstelle, die Koordinie­rungsstelle Rund ums Alter, die Pflegekassen, das Krisentelefon „Pflege in Not“ und für den stationären Bereich zusätzlich durch die Berliner Heimaufsicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, die Heimbeiräte und -fürsprecher und die Arbeitsgemeinschaft nach §20 Abs. 5 Heimgesetz wahrgenommen.

Die genannten Beschwerdestellen nehmen Beschwerden und Hinweise zu allen Lichten­berger Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten entgegen und stellen die Verbraucher-rechte von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ausreichend sicher.

 

Darüber hinaus sieht weder das Bezirksamt noch die Koordinierungsstelle Rund ums Alter die Notwendigkeit, eine gesonderte Vertrauens- und Beschwerdestelle für Pflegeheime einzurichten, sondern legt den Schwerpunkt auf den dauerhaften Erhalt der bestehenden Angebote.

 

Dessen ungeachtet stehen diese Angebote vor der ständigen Aufgabe, sich fachlich weiter zu qualifizieren und die Bürgerinnen und Bürger zukünftig noch gezielter über die vorhan­denen Möglichkeiten und deren Erreichbarkeit zu informieren.

 

 

Berlin, den 31.01.2008

 

 

 

 

Emmrich                                                                 K. Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                           Bezirksstadträtin

 

 
 

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