Drucksache - DS/0560/VI  

 
 
Betreff: Kein Gift in Kinderhände; Mit giftigen Chemikalien belastetes Kinder-Spielzeug aus dem Handel verbannen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion NPDFraktion NPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag NPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass durch geeignete Maßnahmen Kinderspielzeug, das durch giftige Chemikalien belastet ist, zumindest in Berlin nicht in den Handel kommt.

 

Begründung:

Die EU-Spielzeug-Richtlinie von 1988 hat beim Schutz vor gefährlichem Spielzeug versagt, weil sie überhaupt nicht vorsieht giftige Chemikalien aus Kinderspielzeug zu verbannen. Die EU-Chemikaliengesetzgebung verbietet zwar den Verkauf bleihaltiger Farbe als solche, aber nicht den Verkauf von Erzeugnissen mit bleihaltiger Farbe. Und die EU-Spielzeug-Richtlinie beinhaltet kein generelles Verbot von Blei, sondern legt nur den Anteil fest, der sich herauslösen darf.

 

In Deutschland darf ein Kinderspielzeug z. B. 5000 ppm giftiges Blei enthalten, solange sich nicht mehr als 90 ppm herauslösen lassen. Das gleiche Spielzeug wäre z. B. in den USA wegen seiner Bleibelastung verboten. Als Elektronikgerät würde das gleiche Spielzeug auch in der EU als Sondermüll betrachtet, da es mehr als 1000 ppm Blei enthält.

Weshalb sind also Elektronikgeräte sicherer als Kinderspielzeug?

Bleiverbindungen gehören in die Kategorie der krebserregenden, erbgut- und fortpflanzungsschädigenden Stoffe – sogenannte CMR-Stoffe – und haben in Spielzeug nichts verloren, genauso wenig wie Nickelverbindungen, Acrylamide, Cadmiumverbindungen oder auch Formaldehyde.

 

Wieso dürfen giftige Stabilisatoren, Polymere und Lösungsmittel in Kinderhände gelangen?

Stoffe, die Krebs erregen, die Fortpflanzung gefährden oder das Erbgut schädigen, haben in Spielsachen nichts zu suchen! Sie müssen daher endlich verboten werden. Auch Stoffe, die Allergien auslösen, wie etwa Nickel und allergene Duftstoffe und Substanzen, die hormonelle Wirkung haben, müssen verboten werden. Nur dann sind unsere Kinder wirklich geschützt.

 

Gift gehört nicht in Kinderhände, auch nicht in kleinen Mengen!

 
 

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