Drucksache - DS/0560/VI
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Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür
einzusetzen, dass durch geeignete Maßnahmen Kinderspielzeug, das durch giftige
Chemikalien belastet ist, zumindest in Berlin nicht in den Handel kommt. Begründung: Die
EU-Spielzeug-Richtlinie von 1988 hat beim Schutz vor gefährlichem Spielzeug
versagt, weil sie überhaupt nicht vorsieht giftige Chemikalien aus
Kinderspielzeug zu verbannen. Die EU-Chemikaliengesetzgebung verbietet zwar den
Verkauf bleihaltiger Farbe als solche, aber nicht den Verkauf von Erzeugnissen
mit bleihaltiger Farbe. Und die EU-Spielzeug-Richtlinie beinhaltet kein generelles
Verbot von Blei, sondern legt nur den Anteil fest, der sich herauslösen darf. In
Deutschland darf ein Kinderspielzeug z. B. 5000 ppm giftiges Blei enthalten,
solange sich nicht mehr als 90 ppm herauslösen lassen. Das gleiche Spielzeug
wäre z. B. in den USA wegen seiner Bleibelastung verboten. Als Elektronikgerät
würde das gleiche Spielzeug auch in der EU als Sondermüll betrachtet, da es
mehr als 1000 ppm Blei enthält. Weshalb
sind also Elektronikgeräte sicherer als Kinderspielzeug? Bleiverbindungen
gehören in die Kategorie der krebserregenden, erbgut- und
fortpflanzungsschädigenden Stoffe – sogenannte CMR-Stoffe – und
haben in Spielzeug nichts verloren, genauso wenig wie Nickelverbindungen,
Acrylamide, Cadmiumverbindungen oder auch Formaldehyde. Wieso
dürfen giftige Stabilisatoren, Polymere und Lösungsmittel in Kinderhände
gelangen? Stoffe,
die Krebs erregen, die Fortpflanzung gefährden oder das Erbgut schädigen, haben
in Spielsachen nichts zu suchen! Sie müssen daher endlich verboten werden. Auch
Stoffe, die Allergien auslösen, wie etwa Nickel und allergene Duftstoffe und
Substanzen, die hormonelle Wirkung haben, müssen verboten werden. Nur dann sind
unsere Kinder wirklich geschützt. Gift
gehört nicht in Kinderhände, auch nicht in kleinen Mengen! |
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