Drucksache - DS/0550/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen:
Begründung: zu a), b) und d) Unterrichtung über den Stand des laufenden
Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der
Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden,
der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der
Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. zu c) Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um den sog.
Südwestquadranten reduziert, da für die Flächen südwestlich des Bahnhofs
Ostkreuz zurzeit kein Planerfordernis gesehen wird. Die Geltungsbereichsgrenze
ist hier künftig mit der Grenze der planfestgestellten Bahnanlage identisch. Im Bereich des Ufers des Rummelsburger Sees wird die
Geltungsbereichsgrenze an die Eigentumsgrenzen angepasst, nachdem die
Wasserstadt GmbH die sog. Vorlandflächen, die durch Spundverbau oder durch
natürliche Verlandung entstanden sind, von der Bundeswasserstraßenverwaltung
erworben hat. Diese bislang der Bundeswasserstraße zugeordneten
Grundstücksflächen sind nunmehr der kommunalen Bauleitplanung zugänglich. Die Änderung des Geltungsbereichs erfordert eine Anpassung
des Titels des Bebauungsplans. Gleichzeitig wird der Titel vereinfacht. Berlin,
den . Oktober 2007
Emmrich GeiselBezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr |
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