Drucksache - DS/0547/VI  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-15 VE
Arbeitstitel: Landsberger Allee 364 (IKEA)
Verfahrensstand: Beteiligung der Behörden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage  

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   dem Antrag des Vorhabenträgers auf Erweiterung des Geltungsbereiches um einen Abschnitt der südlich des Grundstücks Landsberger Allee 364 gelegenen Bahntrasse zuzustimmen und den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Planes 11-15 VE entsprechend zu erweitern. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die Grundstücke Landsberger Allee 364 und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschl. des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse im Bezirk Lichtenberg;

     Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)   das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-15 VE;

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

c)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 11-15 VE mit dem erweiterten Geltungsbereich weiterzuführen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 11-15 VE für die Grundstücke Landsberger Allee 364 und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschl. des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse im Bezirk Lichtenberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen;

 

d)   mit der Durchführung des Beschlusses zu c) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung

Anlage 3:         Begründung zum Beschluss a)

 

 

Berlin, den

 

___________________                                      _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr


                                                                                                                                         Anlage 1

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-15 VE

für die Grundstücke Landsberger Allee 364 und

Rhinstraße 157/163 (teilweise)

einschl. des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse

im Bezirk Lichtenberg

 

 

                                                                                                                     Maßstab 1:5.000

 

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“


                                                                                                                                         Anlage 3

 

 

Begründung zum Beschlusssentwurf 3.a)/Beschluss a)

 

 

IKEA hat bereits vor mehreren Jahren einen Abschnitt der südlich des Grundstücks Landsberger Allee 364 gelegenen Bahntrasse von der Deutschen Bahn erworben, um hinsichtlich der Erschließung des Baugrundstücks eine größtmögliche Flexibilität zu erreichen. Die bestehende Widmung als Bahngelände stand aber einer Einbeziehung in die Projekt- und Erschließungsplanung und damit in das B-Planverfahren entgegen.

 

Das Entwidmungsverfahren zwar seitens der Deutschen Bahn beim Eisenbahnbundesamt beantragt, konnte aufgrund der ungeklärten Zuständigkeiten für die Bahnanlagen aber bisher nicht zum Ende gebracht werden.

 

Nunmehr ist der Abschluss des Verfahrens absehbar. Die Gleisanlagen sollen noch in diesem Jahr im Bereich westlich der Brücke über die Rhinstraße getrennt werden.

 

IKEA hat deshalb mit Schreiben vom 10. Juli 2007 beantragt, den Abschnitt der Bahntrasse, der unmittelbar südlich an das Vorhabengrundstück angrenzt, in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens einzubeziehen.

 

Diese Erweiterungsfläche soll nicht der Vergrößerung der Geschoss- und/oder Verkaufsfläche des Einrichtungshauses dienen. Derzeit stellt sie eine Reservefläche für notwendige Änderungen der Erschließungs- und Freiflächenkonzeption dar.

 

 

 

 
 

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