Drucksache - DS/0547/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) dem Antrag des Vorhabenträgers auf Erweiterung des Geltungsbereiches um einen Abschnitt der südlich des Grundstücks Landsberger Allee 364 gelegenen Bahntrasse zuzustimmen und den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Planes 11-15 VE entsprechend zu erweitern. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die Grundstücke Landsberger Allee 364 und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschl. des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse im Bezirk Lichtenberg; Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich b)
das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der
Behörden, der Fachverwaltungen
des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-15 VE; Anlage 2: Auswertung und Ergebnis c) entsprechend dem vorhergenannten
Ergebnis das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 11-15 VE mit dem
erweiterten Geltungsbereich weiterzuführen und den vorhabenbezogenen
Bebauungsplanentwurf 11-15 VE für die Grundstücke Landsberger Allee 364 und
Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschl. des südlich gelegenen Abschnitts der
Bahntrasse im Bezirk Lichtenberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats
bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4a Abs. 3
BauGB erneut zu beteiligen; d) mit der Durchführung des Beschlusses
zu c) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Begründung:
Unterrichtung
über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der
Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung Anlage
3: Begründung zum Beschluss a)
Berlin,
den
___________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage 1 Räumlicher
Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 11-15 VE für die Grundstücke Landsberger
Allee 364 und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschl. des südlich gelegenen
Abschnitts der Bahntrasse im Bezirk Lichtenberg Maßstab
1:5.000 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“ Anlage
3 Begründung
zum Beschlusssentwurf 3.a)/Beschluss a) IKEA hat bereits vor mehreren Jahren einen Abschnitt der südlich des Grundstücks Landsberger Allee 364 gelegenen Bahntrasse von der Deutschen Bahn erworben, um hinsichtlich der Erschließung des Baugrundstücks eine größtmögliche Flexibilität zu erreichen. Die bestehende Widmung als Bahngelände stand aber einer Einbeziehung in die Projekt- und Erschließungsplanung und damit in das B-Planverfahren entgegen. Das Entwidmungsverfahren zwar seitens der Deutschen Bahn beim Eisenbahnbundesamt beantragt, konnte aufgrund der ungeklärten Zuständigkeiten für die Bahnanlagen aber bisher nicht zum Ende gebracht werden. Nunmehr ist der Abschluss des Verfahrens absehbar. Die Gleisanlagen sollen noch in diesem Jahr im Bereich westlich der Brücke über die Rhinstraße getrennt werden. IKEA hat deshalb mit Schreiben vom 10. Juli 2007 beantragt, den Abschnitt der Bahntrasse, der unmittelbar südlich an das Vorhabengrundstück angrenzt, in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens einzubeziehen. Diese Erweiterungsfläche soll nicht der Vergrößerung der Geschoss- und/oder Verkaufsfläche des Einrichtungshauses dienen. Derzeit stellt sie eine Reservefläche für notwendige Änderungen der Erschließungs- und Freiflächenkonzeption dar. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |