Drucksache - DS/0545/VI
Das
Bezirksamt wurde ersucht, im Rahmen der weiteren Bearbeitung des B-Planes 11-32
Der Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist
regelmäßig über den Stand und den Fortgang zu informieren. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Im November
2008 wurde die Genehmigung zum Neubau eines Autohauses für den An- und Verkauf
von Kraftfahrzeugen und Vermittlung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen beantragt. Die Verkaufsausstellung sollte auf
einer Nutzfläche von 1079,79 m² stattfinden. Des Weiteren waren außerhalb des
Gebäudes Ausstellungsflächen und 8 Kundenparkplätze geplant. Die geplante GRZ
sollte 0,39, die geplante GFZ 0,42 betragen. Das i.R. stehende Flurstück 232 befindet sich im räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 11-32, welcher durch den
Bezirksamtsbeschluss Nr. 5/249/2006 am 08.08.2006 durch das Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin aufgestellt wurde (Amtsblattveröffentlichung am
18.08.2006: ABl. Nr. 41/ Seite 3218). Als letzter Verfahrensschritt im
B-Planverfahren wurde im Dezember 2007 mit Bezirksamtsbeschluss das Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Am 04.11.2008
hat das Bezirksamt die Anpassung der Planungsziele an das beantragte Autohaus
beschlossen. Das beantragte Vorhaben entspricht den Planungszielen und ist auch nach § 34 Abs. 1 und Abs.3 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig. Die Durchführung der Planung wird durch das Vorhaben nicht unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert. Somit standen dem Vorhaben überwiegende öffentliche Belange nicht entgegen. Dem beantragten Vorhaben wurde planungsrechtlich zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren 11-32 wird derzeit mit folgenden
Zielen weitergeführt:
Der südliche Bereich im Bebauungsplan 11-32 zwischen
Ontarioseestraße und Bahntrasse soll als Mischgebiet festgesetzt werden. Gemäß
BauNVO stehen im Mischgebiet das Wohnen und die gewerbliche Nutzung, soweit sie
das Wohnen nicht wesentlich stört, gleichberechtigt nebeneinander. In einem
Mischgebiet ist grundsätzlich großflächiger Einzelhandel nicht zulässig. Innerhalb dieses B-Plan-Bereiches wurde inzwischen das
Vorhaben „Autohaus Stephan“ realisiert und am 03.05.2010 eröffnet.
Für die daneben befindliche Fläche gibt es einen positiven Bauvorbescheid für
die Nutzung der Fläche durch eine Tankstelle und Autowaschanlage. Berlin, den
.06.2010
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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