Drucksache - DS/0545/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-32
Arbeitstitel: Fläche Am Tierpark/Ecke Sewanstraße
Verfahrensstand: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens mit geändertem Planungsziel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
13.11.2007 
14. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
11.12.2007 
17. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
08.01.2008 
18. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr erledigt   
12.02.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.06.2010 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verk PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, im Rahmen der weiteren Bearbeitung des B-Planes 11-32

 

  • sich mit Dringlichkeit für die Ansiedlung des Autohauses Stephan einzusetzen. Hierbei sind gegebenenfalls notwendige Baugrenzen im Interesse des Bauvorhabens flexibel zu handhaben.
  • bei der Ausweisung der Fläche als Mischgebiet strikt darauf zu achten, dass keine Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel sowie Discountern erfolgt.
  • sich die restliche Fläche für weitere Optionen offen zu halten, die mit den Planungszielen vereinbar sind, und aktiv an der Behebung des städtebaulichen Missstandes zu arbeiten.

 

Der Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist regelmäßig über den Stand und den Fortgang zu informieren.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im November 2008 wurde die Genehmigung zum Neubau eines Autohauses für den An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen und Vermittlung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen beantragt. Die Verkaufsausstellung sollte auf einer Nutzfläche von 1079,79 m² stattfinden. Des Weiteren waren außerhalb des Gebäudes Ausstellungsflächen und 8 Kundenparkplätze geplant. Die geplante GRZ sollte 0,39, die geplante GFZ 0,42 betragen.

 

Das i.R. stehende Flurstück 232 befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 11-32, welcher durch den Bezirksamtsbeschluss Nr. 5/249/2006 am 08.08.2006 durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin aufgestellt wurde (Amtsblattveröffentlichung am 18.08.2006: ABl. Nr. 41/ Seite 3218). Als letzter Verfahrensschritt im B-Planverfahren wurde im Dezember 2007 mit Bezirksamtsbeschluss das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Am 04.11.2008 hat das Bezirksamt die Anpassung der Planungsziele an das beantragte Autohaus beschlossen.

 

Das beantragte Vorhaben entspricht den Planungszielen und ist auch nach § 34 Abs. 1 und Abs.3 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig. Die Durchführung der Planung wird durch das Vorhaben nicht unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert. Somit standen dem Vorhaben überwiegende öffentliche Belange nicht entgegen. Dem beantragten Vorhaben wurde planungsrechtlich zugestimmt.

 

 

Das Bebauungsplanverfahren 11-32 wird derzeit mit folgenden Zielen weitergeführt:

  • Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kraftfahrzeughandel“ östlich der Straße Am Tierpark Ecke Sewanstraße;
  • In diesem sonstigen Sondergebiet kann eine Tankstelle mit Autowaschanlage zugelassen werden, wenn sie das benachbarte Wohnen nicht wesentlich stört;
  • Festsetzung eines Mischgebietes zwischen Ontarioseestraße und der Bahntrasse. (Beschluss-Nr.: 6 / 223 / 2009)

 

Der südliche Bereich im Bebauungsplan 11-32 zwischen Ontarioseestraße und Bahntrasse soll als Mischgebiet festgesetzt werden. Gemäß BauNVO stehen im Mischgebiet das Wohnen und die gewerbliche Nutzung, soweit sie das Wohnen nicht wesentlich stört, gleichberechtigt nebeneinander. In einem Mischgebiet ist grundsätzlich großflächiger Einzelhandel nicht zulässig.

 

Innerhalb dieses B-Plan-Bereiches wurde inzwischen das Vorhaben „Autohaus Stephan“ realisiert und am 03.05.2010 eröffnet. Für die daneben befindliche Fläche gibt es einen positiven Bauvorbescheid für die Nutzung der Fläche durch eine Tankstelle und Autowaschanlage.

 

 

 

 

Berlin, den         .06.2010

 

 

 

 

 

                                                                      

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                       Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 
 

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