Drucksache - DS/0541/VI
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes XXII-1b entsprechend beiliegendem Plan zu reduzieren. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-1b umfasst nunmehr die Flächen
zwischen Dorfstraße, Dorf Falkenberg, Hohenschönhauser Straße, westlicher
Begrenzung der Falkenberger Krugwiesen, Passower und Wartiner Straße im Bezirk
Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschön-hausen. Anlage
1: räumlicher Geltungsbereich Begründung: Die Flächen, um die der
Geltungsbereich des B-Planes XXII-1b reduziert wird, liegen innerhalb des
Geltungsbereiches des B-Planes 11-40. Berlin, den
.09.2007
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage
1 Räumlicher
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes XXII-1b für die Flächen zwischen Dorfstraße,
Dorf Falkenberg, Hohenschönhauser Straße, im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Neu-Hohenschönhausen
Ohne Maßstab |
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