Drucksache - DS/0540/VI  

 
 
Betreff: Änderung der organisatorischen Zuordnung der Kosteneinziehung für den offenen Ganztagsbetrieb
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRinSchulSportSozBzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

a)      Der Bereich Kosteneinziehung für die ergänzende Betreuung wird zum 01.10.2007 aus dem Amt für Schule und Sport dem Jugendamt zugeordnet.

b)      Die vier Stellen Angestellten (Kosteneinziehung) Vgr. VIb werden mit Stelleninhaberin­nen aus dem Kapitel 3710 Titel 425 01 in das Kapitel 4010 Titel 425 01 übertragen.

 

Begründung:

Die Organisation der Bezirksverwaltung ist den Veränderungen gesellschaftlicher und wirt­schaftlicher Rahmenbedingungen sowie den fortschreitenden verwaltungswissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen und fortwährend weiterzuent­wickeln.

Die Antragsbearbeitung und die Kostenfestsetzung für die ergänzende Betreuung in den Schulen erfolgt gegenwärtig durch das Jugendamt. Das Amt für Schule und Sport schließt auf dieser Grundlage Verträge mit den Erziehungsberechtigten und überwacht die Zahlungs­eingänge. Dies führt sowohl für die Erziehungsberechtigten als auch für die Mitarbeiterinnen zu erheblichen Problemen. Eine Bürgerfreundlichkeit ist damit nicht gewährleistet.

Mit Einführung der neuen Version des Programms „Integrierte Software Berliner Jugendhilfe“ (ISBJ Kita) zum 01.10.2007 erfolgt eine vorgangsbezogene Bearbeitung, die durch die Tren­nung der beiden Bereiche nicht durchführbar ist.

Mit der neuen Zuordnung erfolgt für die Lichtenberger Bürger/innen die Antragsbearbeitung für Kita- oder Hortplätze, die Bescheid-Erteilung und Gutscheinbearbeitung, die Kostenfest­setzung, der Vertragsabschluss und die Kosteneinziehung in einer Hand bei einer Mitarbeite­rin des Jugendamtes. Zusätzliche Wege, gerade bei Familien, deren Kindern in einem Hort und in einer Kita betreut werden, entfallen damit.

Der Umzug der Mitarbeiterinnen in die Große-Leege-Str. 103 erfolgt nach der Fertigstellung der entsprechenden Räume.

 

Berlin, den 13.09.2007

 

 

 

___________________                                  ________________________

Emmrich                                                        K. Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin

 

 
 

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