Drucksache - DS/0528/VI  

 
 
Betreff: Krimineller Umgang mit Scheinadressen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion NPDFraktion NPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag NPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat zur Rücknahme seiner Absicht der weiteren Erleichterung des Melderechtsrahmengesetzes einzusetzen.

 

Begründung:

Seit dem 01. Juni 2004 sind die Länder verpflichtet bei Anmeldungen auf eine Bestätigung des Wohnungsgebers zu verzichten. Vor allem osteuropäische EU-Ausländer besorgen sich seit dem Anschriften in Deutschland, indem sie ungeprüft von den Behörden eine amtliche Meldebescheinigung erhalten. Scheinanmeldungen und die damit möglich gemachten kriminellen Handlungen sind ein Massenphänomen geworden.

 

Künftig will der Senat das Prozedere weiter erleichtern, indem die Anmeldung auch per Internet erfolgen kann. Also wäre jeder Betrüger in der Lage bequem von einem Internet-Cafe, z. B. von Sofia aus, seine Kriminalität auszuleben.

 

 

 
 

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