Drucksache - DS/0528/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich
beim Senat zur Rücknahme seiner Absicht der weiteren Erleichterung des
Melderechtsrahmengesetzes einzusetzen. Begründung: Seit dem 01. Juni 2004 sind die
Länder verpflichtet bei Anmeldungen auf eine Bestätigung des Wohnungsgebers zu
verzichten. Vor allem osteuropäische EU-Ausländer besorgen sich seit dem
Anschriften in Deutschland, indem sie ungeprüft von den Behörden eine amtliche Meldebescheinigung
erhalten. Scheinanmeldungen und die damit möglich gemachten kriminellen
Handlungen sind ein Massenphänomen geworden. Künftig will der Senat das Prozedere
weiter erleichtern, indem die Anmeldung auch per Internet erfolgen kann. Also
wäre jeder Betrüger in der Lage bequem von einem Internet-Cafe, z. B. von Sofia
aus, seine Kriminalität auszuleben. |
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