Drucksache - DS/0514/VI  

 
 
Betreff: Open-Source-Software in der Verwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
07.11.2007 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Haush/Pers/Verw PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/0514/VI – Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD – in folgender geänderter Fassung:

Stellungnahme des Bezirksamtes zu dem Antrag „Das Bezirksamt wird ersucht für neue Softwarelizenzen auf Open-Source-Lösungen zurückzugreifen, so fern diese dem Mindeststandard der in der Verwaltung benötigten Software entsprechen.“

 

Das Bezirksamt sieht in der Angelegenheit aktuell weder Handlungsbedarf noch Finanzierungsmöglichkeiten. Im Einzelnen wird wie folgt Stellung genommen:

 

1.      In den Jahren 2005 bis 2007 wurde im BA Lichtenberg die IT-Infrastruktur vollständig modernisiert. Es wurde sowohl server- als auch clientseitig die Hardware und Software auf einen einheitlichen Stand gebracht. Ferner wurden neue Leistungsmerkmale eingeführt, wie Verschlüsselung und Signatur von Emails. Es ist derzeit nicht erkennbar, warum in den nächsten Jahren in Größenordnung finanzielle Mittel für IT aufgewendet werden sollten. Entsprechend sind auch im Haushaltsplanentwurf 2008/2009 bemerkenswert niedrige Ansätze für IT-Beschaffungen gebildet worden. Es ist für das Bezirksamt völlig ausgeschlossen, dass in den nächsten Jahren größere Investitionen für IT geleistet werden.

 

2.      Leistungsaspekt: Derzeit wird eine komplexe weitgehend einheitliche IT-Infrastruktur mit 74 Servern und knapp 1.400 Anwender-PCs mit der definierten Standard-SW-Ausstattung sowie insgesamt 123 IT-Fachverfahren mit insgesamt mehr als 4.500 Kennungen betrieben. Dafür steht nur ein sehr kleiner Mitarbeiter-Stamm zur Verfügung, von dem im nächsten Jahr weitere zwei Mitarbeiter ersatzlos in den Ruhestand wechseln. Um den gestellten Anforderungen gerecht zu werden, sind die betrieblichen Abläufe zwingend so zu gestalten, dass sich der Arbeitsaufwand im beherrschbaren Rahmen hält. Die Einführung einer zweiten Software-Welt (Betriebssystem Server und Client, Office, Mail, Browser usw.) würde zu einem mehr als verdoppeltem Arbeitsaufwand führen, was ohne Beeinträchtigung der laufenden Betreuungsaufgaben nicht leistbar ist.

 

3.      Kostenargument: Dass Open-Source-Software kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, ist für den gewerblich-professionellen Bereich nicht zutreffend, dies betrifft eher private Anwender. Diese kostenfreien Download-Angebote sind aus verschiedenen Gründen nicht weiter verwendbar: Die Software muss auf den hiesigen Systemen installiert werden, dazu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die erst kostenpflichtig hergestellt werden müssen. Auch die These, dass jeder Programmierer die Software verbessern kann, ist nicht hilfreich. Einerseits gibt es dadurch eine Vielzahl von Abwandlungen einer an sich dem gleichen Zweck dienenden Software (mehrere Betriebssystemderivate), von denen man nicht genau weiß, ob diese im Verbund des Landes Berlin störungsfrei ablauffähig sind, andererseits gibt es im Land Berlin keine Programmierer für solche Aufgaben, so dass für solche Anpassungen weitere kostenpflichtige Aufträge auszulösen wären.

 

Darüber hinaus fehlt dem Kostenargument ein ordnungsgemäß abgesicherter Nachweis. Es gibt vielmehr Untersuchungen, die das Gegenteil belegen (s. u.).    

 

Aus einer jederzeit veränderbaren Softwarelösung ergeben sich zudem neue nicht absehbare Risiken was den nachhaltigen und langfristigen sicheren und störungsfreien Betrieb und Einsatz betreffender Infrastrukturen mit einer Vielzahl angepasster OSS-Softwarelösungen und aller anderen im Netz integrierten Systeme und Funktionen ergibt. Alle IT-Systeme unterliegen einer rasanten kaum zu steuernden technologischen Fortentwicklung und generieren hier, mit jedem Jahr wachsenden Anpassungsbedarf bzw. Aufwände für die eingesetzten OSS-Lösungen bzw. für  die Netzfunktionalität insgesamt.

 

4.      Qualifikation des technischen Personals: Das technische Fachpersonal im Bezirksamt Lichtenberg ist spezialisiert auf Microsoft-Produkte. Seit dem Aufbau der IT-Stelle Mitte der 90er Jahre wurde konsequent auf MS-Produkte gesetzt, weil einerseits zur Kenntnis zu nehmen war, dass es im Land Berlin insofern einen Quasi-Standard gab, andererseits diese Produkte optimal aufeinander abgestimmt sind und dadurch einen geringeren admini­strativen Aufwand verursachen. Derzeit werden lediglich zwei Anwendungen im BA Libg auf Open-Source-Basis betrieben, daher wurde es als nicht zweckmäßig angesehen, eigenes Personal für die Administration von OSS zu qualifizieren, vielmehr werden Firmen kostenpflichtig beauftragt. Eine deutliche Ausweitung der OSS-Systeme und der damit nicht zu umgehende bzw. zu vermeidende Parallelbetrieb mehrerer Systeme (für die gleiche Aufgabenstellung), erfordert  zusätzliches qualifiziertes Fachpersonal in der IT-Stelle, welches selbst in der Wirtschaft nur begrenzt zur Verfügung steht und entsprechend teuer ist.

 

5.      Technische Machbarkeit im aktuellen Berliner Umfeld: Es gibt mindestens eine umfassende Untersuchung der Möglichkeit einer Softwareumstellung auf Open Source aus dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin. Diese hat im Ergebnis dazu geführt, dass alle beteiligten Bezirke entsprechende Pläne aufgegeben haben: aus fachlichen, finanziellen und technischen Gründen. Es hat sich weder eine eindeutige Wirtschaftlichkeit ergeben noch konnten die Rahmenbedingungen insoweit geklärt werden, dass eine Umstellung ohne Risiken hätte durchgeführt werden können. (weiter s.u.)

 

6.      Einheitliche IT-Ausstattung und Nutzung im Land Berlin: Derzeit gibt es keine landesweit abgestimmte Umsetzungsplanung in dem im Antrag benannten Sinne. Entsprechende Initiativen aus dem Abgeordnetenhaus wurden vom Senat abschlägig beantwortet. Insofern wird auch beispielhaft auf das aktuelle Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik vom 4.10.2007 (Haushaltsberatung für IT[1]) verwiesen. Eine Ausweitung der OSS-Systeme parallel zu allen anderen eingesetzten Produkten, insbesondere im Clientbereich würde die gerade mit der Migration auf XP hergestellte Einheitlichkeit der Infrastruktur im Bezirksamt Lichtenberg und dem damit spürbaren  Effizienzzuwachs bei Betrieb und Betreuung wieder aufzehren. 

 

7.      Aktuelle Diskussionen im parlamentarischen Raum: Die Stellungnahme des Ausschusses für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik vom 4. Oktober 2007 - Auflagenbeschlüsse zur Steuerung des IT-Einsatzes (rote Nummer 383 D[2]) - sieht u.a. folgende Punkte vor:

1.      Bei der Beschaffung neuer Hardware soll darauf geachtet werden, dass die Verwendung von Open-Source Betriebssystemen uneingeschränkt möglich ist.

2.      Bei der Beschaffung von Software ist der offene Standard (Schnittstelle, Dokumentenformate) als Beschaffungskriterium vorzugeben.

3.      Bei allen Softwarebeschaffungen und bei der Erstellung eigener IT-Lösungen ist auf Schnittstellen- und Dokumentenformatoffenheit zu achten und möglichst auf web-basierte Lösungen zurückzugreifen.

9.      Die Bestandübersichten zu IT-Systemen müssen künftig Angaben zu folgenden Merkmalen enthalten: Verfügbarkeit und Offenheit des Quellcodes, Offene Doku-mentenformate, Plattformunabhängigkeit, Standardisierte und offene Schnittstellen

 

Damit ist auch dem Anliegen der BVV in angemessenen Umfang Rechnung getragen, da für das Bezirksamt diese Beschlüsse bindend sind und sich das BA Lichtenberg insbesondere einer einheitlichen IT-Struktur in Berlin verpflichtet fühlt. Weitere Beschlüsse auf der Ebene des Bezirks werden vom BA deshalb nicht für erforderlich gehalten.

 

 

 

Ergänzend wird hierzu im Folgenden auf die Berlinweite Diskussion der letzten Jahre, Pilotprojekte, Erfahrungen aus andern Kommunen und Experteneinschätzungen verwiesen:

 

 

Abgeordnetenhaus, Antwort auf Kleine Anfrage 16/10924 vom 24. Juli 2007[3]:

„Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat in den zurückliegenden Jahren u.a. im Rahmen des Projektes Open4Future Versuche unternommen, die IT-Infrastruktur auf ein Linux-System umzustellen. Der damit verbundene personelle, finanzielle und technisch-organisatorische Aufwand ist beträchtlich und war vom Bezirksamt alleine nicht zu leisten.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister des Landes Berlin (ITDZ) angeboten, den Bezirk Tempelhof-Schöneberg beim Einsatz von Open-Source-Produkten im Rahmen eines Pilotprojektes zu unterstützen. … Hinsichtlich der Open-Source-Fähigkeit von IT-Anwendungen ist aber schon gegenwärtig erkennbar, dass die Abhängigkeiten einer Vielzahl von IT-Verfahren vom Betriebssystem und anderen proprietären Programmen sehr vielschichtig sind und deshalb noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, bis alle IT-Anwendungen Open-Source-fähig sind. Ein Zeitpunkt lässt sich dafür noch nicht angeben.“

 

Wie man den Intranetseiten des Bezirksamts Tempelhof Schöneberg entnehmen kann[4], erfolgt aktuell die Umstellung aller Bildschirmarbeitsplätze auf Windows XP. 

 

 

Laut Abgeordnetenhaus-Drs. 15/4501 soll ein Zeit-, Maßnahmen-, und Finanzierungsplan zur Umstellung zunächst der Server - Betriebssystem-Ebene auf Open-Source-Systeme vorgelegt werden. Danach ein Zeit-, Maßnahmen-, und Finanzierungsplan für die Umstellung der Arbeitsplatzcomputer (APC).

 

Antwort des Senats:

„Diese Auflage sieht im Ergebnis die Planung und Durchführung einer vollständigen Umstellung der Arbeitsplatzcomputer (APC) auf alternative Open-Source-Betriebssystem-, Desktop- und Anwendungssoftware vor. Die Umsetzung dieser Maßgabe einer kompletten Umstellung der Server- und APC-Software auf OSS würde eine völlige Abkehr von der vom Senat verfolgten und dem Parlament bereits in diversen Berichten dargelegten Strategie darstellen. Der Senat betrachtet die Umsetzung seiner auf offenen IT-Architekturen beruhenden IT-Strategie als vordringliche Handlungsaufgabe, um die oben dargestellten Ziele des IT-Einsatzes und insbesondere die für einen wirtschaftlichen IT-Einsatz erforderliche Herstellerunabhängigkeit und Offenheit gegenüber unterschiedlichen Lösungen zu erreichen.

Die von dem Beschluss geforderte vollständige Umstellung auf eine bestimmte technische Lösung widerspricht den der IT-Strategie zu Grunde liegenden Zielen und erscheint dem Senat – aus den nachstehend detaillierter ausgeführten Gründen - als nicht marktkonforme, technologisch und insbesondere wirtschaftlich nicht vertretbare Maßnahme, die auch so in dieser Konsequenz nicht umsetzbar ist.

Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich mit dem Thema „Open-Source-Software“ und der Einordnung in das „Open Systems Konzept“ intensiv beschäftigt. Auch dem Parlament wurden dazu Berichte vorgelegt.

So wurde im Bericht zum IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung vom 10.11.2004Rote Nummer 2798 – die strategische Ausrichtung bzgl. der Gestaltung von IT-Infrastruktur im Zusammenhang mit OSS dargelegt. Insbesondere wurde das Konzept der Koexistenz „offener“ und „proprietärer“ Programme als Lösungsansatz des Senats beschrieben. In einem Folgebericht vom 10.03.2005Rote Nummer 2798 B – wurden u. a. das Konzept und die Realisierung dieser „Mischlösung“ konkretisiert.

Im Bericht „Umstellung der Computer - Software in der Hauptverwaltung von Microsoft auf Linux“ vom 3.8.2005Rote Nummer 3130 – wurde die Umstellung auf OSS in der Berliner Verwaltung behandelt. Der Bericht analysiert notwendige Anforderungen an den Einsatz von OSS und kommt auch auf der Basis ausführlicher Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen u. a. zu dem Ergebnis, dass

-   ein Umstieg auf OSS technisch grundsätzlich machbar ist,

-   dass den unterschiedlichen funktionalen Anforderungen an die IT-Infrastruktur jedoch unter funktionalen, technischen und marktorientierten Aspekten durch eine mögliche Koexistenz herkömmlicher und auch OSS-Software am besten entsprochen werden kann und

-   unter Wirtschaftlichkeitsaspekten die Lauffähigkeit und die Kosten der Umstellung und Anpassung von Fachverfahren als kritische Entscheidungsfaktoren anzusehen sind.

 

Mit der „Machbarkeitsstudie für den Einsatz von Open Source Software in der Verwaltung der Berliner Bezirke“ vom 8. Dezember 2004 und dem Abschlussbericht des „Open4Future-Projekts“ vom 9. Dezember 2005 liegen Aussagen für ein bezirkliches Einsatzszenario vor. Im Ergebnis empfehlen auch diese Studien die Nutzung einer „Mischlösung“ in Berlin und raten von einer kompletten Umstellung ab.

In der Open4Future-Studie ist dabei die Lauffähigkeit von drei Anwendungsverfahren konkret überprüft und nachgewiesen worden. In dem untersuchten Amtsbereich werden ausweislich der IST-Aufnahme insgesamt 60 IT-Verfahren eingesetzt. In der gesamten Berliner Verwaltung sind es etwa 390 Verfahren. Auch wenn die Anzahl dieser Verfahren nach der beschlossenen Überprüfung sinken wird, bleibt eine signifikante Anzahl von zu berücksichtigenden Fachverfahren übrig.

Aufwandsschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden in der „Open4Future“ Studie, trotz Forderung auch des IT Kompetenzzentrums, dabei nicht durchgeführt. Eine Reduktion der Kosten des IT-Betriebs konnte somit im Rahmen von „Open4Future“ nicht nachgewiesen werden.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich zur Fragen der Wirtschaftlichkeit von OSS-Lösungen von dem renommierten IT-Beratungsunternehmen Gartner Group eingehend beraten lassen. Auf Basis eigenständiger Markt- und Technologiebeobachtungen berät die Fa. Gartner herstellerunabhängig zu strategischen Fragen des IT-Einsatzes und stellt ihre Forschungsergebnisse u. a. regelmäßig in so genannten „Research Advisories“ bereit. Die von ihr z.T. auf weltweit durchgeführten Untersuchungen basierenden Ergebnisse belegen, dass Kostenvorteile in einer Umstellung nicht zu sehen sind, z.T. sind – bedingt durch erhebliche Migrationskosten – sogar höhere Gesamtkosten zu verzeichnen. Die an „Open-Systems“ orientierte IT-Architektur der Berliner Verwaltung wurde ausdrücklich als richtig bestätigt.

Diese Einschätzung zu den mit einer OSS-Umstellung verbundenen Kosten wird ausdrücklich von namhaften, im OSS–Bereich tätigen Herstellerfirmen geteilt. Aus Sicht der Firmen wird eine auf Kosten reduzierte Diskussion der Komplexität des Themas nicht gerecht und ist insofern kontraproduktiv, da die damit verbundene Erwartungshaltung von nachdrücklichen Einsparungen aus ihrer Sicht nicht realisierbar ist, zumal etwaige Migrationskosten, insbesondere von Fachverfahren, bisher überhaupt nicht verifizierbar sind.

 

Die Berliner Strategie wird auch durch nachfolgend beispielhafte Ergebnisse entsprechender Untersuchungen und Projekte andernorts gestützt:

Bei der häufig zitierten Umstellung in der Stadt München sind insbesondere zwei Punkte hervor zu heben:

-   Auch die Stadt München beabsichtigt nicht die vollständige Umstellung aller Arbeitsplätze auf eine OSS-Lösung.

-   Es wird ausdrücklich festgestellt, dass nicht die Kostenargumente ausschlaggebend für die Entscheidung waren. Vielmehr sollten, unter den vorhandenen Randbedingungen, in München mit dem Einsatz von OSS mehr Herstellerunabhängigkeit und eine Umsetzung der Münchener IT-Strategie unterstützt werden.

Besondere Anforderungen erwachsen aus der Umstellung der vorhandenen Fachverfahren, da nur wenige Softwarehersteller entsprechende, unter OSS einsatzfähige Lösungen, anbieten. Im Fokus der Planungen stehen daher wieder verstärkt „Zwischenlösungen“ (auf Basis von Terminalserverlösungen und so genannten Emulationen).

Die hamburgische Verwaltung hat sich nach eingehender Prüfung gerade auch der Wirtschaftlichkeitsaspekte für eine reine Microsoft – Lösung entschieden

Das Bundesministerium des Innern hat sich im Jahr 2000 nach eingehender Prüfung für eine Mischlösung entschieden. Zum Bezug von OSS wurde ein Rahmenvertrag mit der Fa. IBM abgeschlossen, aus dem sich auch das Land Berlin bedienen kann. So ist z. B. die Berliner Polizei dem Vertrag im Jahr 2002 beigetreten.

Die Entwicklung in München verdeutlicht exemplarisch, welche Risiken mit einer weitgehenden Migration in Richtung OSS insbesondere bzgl. der Lauffähigkeit der Fachverfahren verbunden sind. Der ggf. erforderliche Einsatz zusätzlicher technischer Lösungen (wie Emulationssoftware) erhöht die Komplexität des IT-Einsatzes und erzeugt damit negative Effekte für einen wirtschaftlichen IT-Betrieb. Nicht kalkulierbare Risiken entstehen außerdem bezüglich der – vom Parlament geforderten - Nachnutzung und Übernahme vorhandener IT-Verfahren. Durch eine komplette Ausrichtung der Berliner Verwaltung auf Open Source würden hier erhebliche Hindernisse für die Nachnutzung existierender und oftmals nicht auf OpenSource Software einsatzfähiger Lösungen entstehen.

Der Senat ist aus den dargelegten Gründen – auch unter Berücksichtigung der vorliegenden Erfahrungen aus München – nach wie vor von der Richtigkeit der eingeschlagenen Strategie einer offenen Systemarchitektur überzeugt und wird diese Linie weiterhin verfolgen. Eine andere Vorgehensweise wäre im Hinblick auf wirtschaftliches und wettbewerbsorientiertes Handeln nicht vertretbar.“

Die Ausführungen des Senats gegenüber dem Abgeordnetenhaus bestätigt die Entscheidung des Bezirksamtes Lichtenberg die eingesetzte Software auf die jeweils aktuellen Stände zu migrieren.

 

 

 

Emmrich                                                                                 Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat Wirtschaft

                                                                                                und Immobilien

 

 

 

 
 

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