Drucksache - DS/0514/VI
Stellungnahme des Bezirksamtes zu
dem Antrag „Das
Bezirksamt wird ersucht für neue Softwarelizenzen auf Open-Source-Lösungen
zurückzugreifen, so fern diese dem Mindeststandard der in der Verwaltung
benötigten Software entsprechen.“ Das
Bezirksamt sieht in der Angelegenheit aktuell weder Handlungsbedarf noch
Finanzierungsmöglichkeiten. Im Einzelnen wird wie folgt Stellung genommen: 1. In den Jahren 2005 bis 2007 wurde im
BA Lichtenberg die IT-Infrastruktur vollständig modernisiert. Es wurde
sowohl server- als auch clientseitig die Hardware und Software auf einen
einheitlichen Stand gebracht. Ferner wurden neue Leistungsmerkmale eingeführt,
wie Verschlüsselung und Signatur von Emails. Es ist derzeit nicht erkennbar,
warum in den nächsten Jahren in Größenordnung finanzielle Mittel für IT
aufgewendet werden sollten. Entsprechend sind auch im Haushaltsplanentwurf
2008/2009 bemerkenswert niedrige Ansätze für IT-Beschaffungen gebildet worden.
Es ist für das Bezirksamt völlig ausgeschlossen, dass in den nächsten Jahren
größere Investitionen für IT geleistet werden. 2. Leistungsaspekt: Derzeit wird eine komplexe
weitgehend einheitliche IT-Infrastruktur mit 74 Servern und knapp 1.400
Anwender-PCs mit der definierten Standard-SW-Ausstattung sowie insgesamt 123
IT-Fachverfahren mit insgesamt mehr als 4.500 Kennungen betrieben. Dafür steht
nur ein sehr kleiner Mitarbeiter-Stamm zur Verfügung, von dem im nächsten Jahr weitere
zwei Mitarbeiter ersatzlos in den Ruhestand wechseln. Um den gestellten
Anforderungen gerecht zu werden, sind die betrieblichen Abläufe zwingend so zu
gestalten, dass sich der Arbeitsaufwand im beherrschbaren Rahmen hält. Die
Einführung einer zweiten Software-Welt (Betriebssystem Server und Client,
Office, Mail, Browser usw.) würde zu einem mehr als verdoppeltem Arbeitsaufwand
führen, was ohne Beeinträchtigung der laufenden Betreuungsaufgaben nicht
leistbar ist. 3. Kostenargument: Dass Open-Source-Software
kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, ist für den gewerblich-professionellen
Bereich nicht zutreffend, dies betrifft eher private Anwender. Diese
kostenfreien Download-Angebote sind aus verschiedenen Gründen nicht weiter
verwendbar: Die Software muss auf den hiesigen Systemen installiert werden,
dazu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die erst kostenpflichtig
hergestellt werden müssen. Auch die These, dass jeder Programmierer die Software
verbessern kann, ist nicht hilfreich. Einerseits gibt es dadurch eine Vielzahl
von Abwandlungen einer an sich dem gleichen Zweck dienenden Software (mehrere
Betriebssystemderivate), von denen man nicht genau weiß, ob diese im Verbund
des Landes Berlin störungsfrei ablauffähig sind, andererseits gibt es im Land
Berlin keine Programmierer für solche Aufgaben, so dass für solche Anpassungen
weitere kostenpflichtige Aufträge auszulösen wären. Darüber hinaus fehlt dem Kostenargument ein ordnungsgemäß
abgesicherter Nachweis. Es gibt vielmehr Untersuchungen, die das Gegenteil
belegen (s. u.). Aus einer jederzeit veränderbaren Softwarelösung ergeben
sich zudem neue nicht absehbare Risiken was den nachhaltigen und langfristigen
sicheren und störungsfreien Betrieb und Einsatz betreffender Infrastrukturen
mit einer Vielzahl angepasster OSS-Softwarelösungen und aller anderen im Netz
integrierten Systeme und Funktionen ergibt. Alle IT-Systeme unterliegen einer
rasanten kaum zu steuernden technologischen Fortentwicklung und generieren
hier, mit jedem Jahr wachsenden Anpassungsbedarf bzw. Aufwände für die
eingesetzten OSS-Lösungen bzw. für die
Netzfunktionalität insgesamt. 4. Qualifikation des technischen
Personals: Das
technische Fachpersonal im Bezirksamt Lichtenberg ist spezialisiert auf
Microsoft-Produkte. Seit dem Aufbau der IT-Stelle Mitte der 90er Jahre wurde
konsequent auf MS-Produkte gesetzt, weil einerseits zur Kenntnis zu nehmen war,
dass es im Land Berlin insofern einen Quasi-Standard gab, andererseits diese
Produkte optimal aufeinander abgestimmt sind und dadurch einen geringeren
administrativen Aufwand verursachen. Derzeit werden lediglich zwei Anwendungen
im BA Libg auf Open-Source-Basis betrieben, daher wurde es als nicht zweckmäßig
angesehen, eigenes Personal für die Administration von OSS zu qualifizieren,
vielmehr werden Firmen kostenpflichtig beauftragt. Eine deutliche Ausweitung
der OSS-Systeme und der damit nicht zu umgehende bzw. zu vermeidende
Parallelbetrieb mehrerer Systeme (für die gleiche Aufgabenstellung),
erfordert zusätzliches qualifiziertes
Fachpersonal in der IT-Stelle, welches selbst in der Wirtschaft nur begrenzt
zur Verfügung steht und entsprechend teuer ist. 5. Technische Machbarkeit im aktuellen
Berliner Umfeld: Es
gibt mindestens eine umfassende Untersuchung der Möglichkeit einer
Softwareumstellung auf Open Source aus dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von
Berlin. Diese hat im Ergebnis dazu geführt, dass alle beteiligten Bezirke
entsprechende Pläne aufgegeben haben: aus fachlichen, finanziellen und
technischen Gründen. Es hat sich weder eine eindeutige Wirtschaftlichkeit
ergeben noch konnten die Rahmenbedingungen insoweit geklärt werden, dass eine
Umstellung ohne Risiken hätte durchgeführt werden können. (weiter s.u.) 6. Einheitliche IT-Ausstattung und
Nutzung im Land Berlin: Derzeit gibt es keine landesweit abgestimmte Umsetzungsplanung in dem
im Antrag benannten Sinne. Entsprechende Initiativen aus dem Abgeordnetenhaus
wurden vom Senat abschlägig beantwortet. Insofern wird auch beispielhaft auf
das aktuelle Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Verwaltungsreform,
Kommunikations- und Informationstechnik vom 4.10.2007 (Haushaltsberatung für IT[1])
verwiesen. Eine Ausweitung der OSS-Systeme parallel zu allen anderen
eingesetzten Produkten, insbesondere im Clientbereich würde die gerade mit der
Migration auf XP hergestellte Einheitlichkeit der Infrastruktur im Bezirksamt
Lichtenberg und dem damit spürbaren
Effizienzzuwachs bei Betrieb und Betreuung wieder aufzehren. 7. Aktuelle Diskussionen im
parlamentarischen Raum: Die Stellungnahme des Ausschusses für
Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik vom 4. Oktober 2007
- Auflagenbeschlüsse zur Steuerung des IT-Einsatzes (rote Nummer 383 D[2])
- sieht u.a. folgende Punkte vor: 1.
Bei der Beschaffung neuer Hardware soll darauf geachtet werden,
dass die Verwendung von Open-Source Betriebssystemen uneingeschränkt möglich
ist. 2.
Bei der Beschaffung von Software ist der offene Standard
(Schnittstelle, Dokumentenformate) als Beschaffungskriterium vorzugeben. 3.
Bei allen Softwarebeschaffungen und bei der Erstellung eigener IT-Lösungen
ist auf Schnittstellen- und Dokumentenformatoffenheit zu achten und möglichst
auf web-basierte Lösungen zurückzugreifen. … 9.
Die Bestandübersichten zu IT-Systemen müssen künftig Angaben zu
folgenden Merkmalen enthalten: Verfügbarkeit und Offenheit des Quellcodes,
Offene Doku-mentenformate, Plattformunabhängigkeit, Standardisierte und offene
Schnittstellen Damit ist auch dem
Anliegen der BVV in angemessenen Umfang Rechnung getragen, da für das
Bezirksamt diese Beschlüsse bindend sind und sich das BA Lichtenberg insbesondere
einer einheitlichen IT-Struktur in Berlin verpflichtet fühlt. Weitere
Beschlüsse auf der Ebene des Bezirks werden vom BA deshalb nicht für
erforderlich gehalten. Ergänzend
wird hierzu im Folgenden auf die Berlinweite Diskussion der letzten Jahre,
Pilotprojekte, Erfahrungen aus andern Kommunen und Experteneinschätzungen
verwiesen: Abgeordnetenhaus, Antwort
auf Kleine Anfrage 16/10924 vom 24. Juli 2007[3]: „Der Bezirk
Tempelhof-Schöneberg hat in den zurückliegenden Jahren u.a. im Rahmen des
Projektes Open4Future Versuche unternommen, die IT-Infrastruktur auf ein
Linux-System umzustellen. Der damit verbundene personelle, finanzielle und technisch-organisatorische
Aufwand ist beträchtlich und war vom Bezirksamt alleine nicht zu leisten. Die Senatsverwaltung für Inneres und
Sport hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister des Landes Berlin (ITDZ)
angeboten, den Bezirk Tempelhof-Schöneberg beim Einsatz von
Open-Source-Produkten im Rahmen eines Pilotprojektes zu unterstützen. …
Hinsichtlich der Open-Source-Fähigkeit von IT-Anwendungen ist aber schon
gegenwärtig erkennbar, dass die Abhängigkeiten einer Vielzahl von IT-Verfahren
vom Betriebssystem und anderen proprietären Programmen sehr vielschichtig sind
und deshalb noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, bis alle
IT-Anwendungen Open-Source-fähig sind. Ein Zeitpunkt lässt sich dafür noch
nicht angeben.“ Wie man den Intranetseiten des
Bezirksamts Tempelhof Schöneberg entnehmen kann[4],
erfolgt aktuell die Umstellung aller Bildschirmarbeitsplätze auf Windows
XP. Laut Abgeordnetenhaus-Drs.
15/4501 soll ein Zeit-, Maßnahmen-, und Finanzierungsplan zur Umstellung
zunächst der Server - Betriebssystem-Ebene auf Open-Source-Systeme vorgelegt
werden. Danach ein Zeit-, Maßnahmen-, und Finanzierungsplan für die Umstellung
der Arbeitsplatzcomputer (APC). Antwort des Senats: „Diese Auflage sieht im Ergebnis die Planung und
Durchführung einer vollständigen Umstellung der Arbeitsplatzcomputer
(APC) auf alternative Open-Source-Betriebssystem-, Desktop- und
Anwendungssoftware vor. Die Umsetzung dieser Maßgabe einer kompletten
Umstellung der Server- und APC-Software auf OSS würde eine völlige Abkehr von
der vom Senat verfolgten und dem Parlament bereits in diversen Berichten
dargelegten Strategie darstellen. Der Senat betrachtet die Umsetzung seiner auf
offenen IT-Architekturen beruhenden IT-Strategie als vordringliche
Handlungsaufgabe, um die oben dargestellten Ziele des IT-Einsatzes und
insbesondere die für einen wirtschaftlichen IT-Einsatz erforderliche
Herstellerunabhängigkeit und Offenheit gegenüber unterschiedlichen Lösungen zu
erreichen. Die von dem Beschluss geforderte vollständige Umstellung auf eine
bestimmte technische Lösung widerspricht den der IT-Strategie zu Grunde
liegenden Zielen und erscheint dem Senat – aus den nachstehend
detaillierter ausgeführten Gründen - als nicht marktkonforme, technologisch und
insbesondere wirtschaftlich nicht vertretbare Maßnahme, die auch so in dieser
Konsequenz nicht umsetzbar ist. Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich mit dem Thema „Open-Source-Software“
und der Einordnung in das „Open Systems Konzept“ intensiv
beschäftigt. Auch dem Parlament wurden dazu Berichte vorgelegt. So wurde im Bericht zum IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung vom
10.11.2004 – Rote Nummer 2798 – die strategische Ausrichtung
bzgl. der Gestaltung von IT-Infrastruktur im Zusammenhang mit OSS dargelegt.
Insbesondere wurde das Konzept der Koexistenz „offener“ und
„proprietärer“ Programme als Lösungsansatz des Senats beschrieben.
In einem Folgebericht vom 10.03.2005 – Rote Nummer 2798 B –
wurden u. a. das Konzept und die Realisierung dieser „Mischlösung“
konkretisiert. Im Bericht „Umstellung der Computer - Software in der
Hauptverwaltung von Microsoft auf Linux“ vom 3.8.2005 – Rote
Nummer 3130 – wurde die Umstellung auf OSS in der Berliner Verwaltung
behandelt. Der Bericht analysiert notwendige Anforderungen an den Einsatz von
OSS und kommt auch auf der Basis ausführlicher Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
u. a. zu dem Ergebnis, dass - ein Umstieg auf OSS
technisch grundsätzlich machbar ist, - dass den
unterschiedlichen funktionalen Anforderungen an die IT-Infrastruktur jedoch
unter funktionalen, technischen und marktorientierten Aspekten durch eine
mögliche Koexistenz herkömmlicher und auch OSS-Software am besten entsprochen
werden kann und - unter
Wirtschaftlichkeitsaspekten die Lauffähigkeit und die Kosten der Umstellung und
Anpassung von Fachverfahren als kritische Entscheidungsfaktoren anzusehen sind.
Mit der „Machbarkeitsstudie für den Einsatz von Open
Source Software in der Verwaltung der Berliner Bezirke“ vom 8.
Dezember 2004 und dem Abschlussbericht des „Open4Future-Projekts“
vom 9. Dezember 2005 liegen Aussagen für ein bezirkliches Einsatzszenario vor.
Im Ergebnis empfehlen auch diese Studien die Nutzung einer
„Mischlösung“ in Berlin und raten von einer kompletten Umstellung
ab. In der Open4Future-Studie ist dabei die Lauffähigkeit von
drei Anwendungsverfahren konkret überprüft und nachgewiesen worden. In dem
untersuchten Amtsbereich werden ausweislich der IST-Aufnahme insgesamt 60
IT-Verfahren eingesetzt. In der gesamten Berliner Verwaltung sind es etwa 390
Verfahren. Auch wenn die Anzahl dieser Verfahren nach der beschlossenen
Überprüfung sinken wird, bleibt eine signifikante Anzahl von zu
berücksichtigenden Fachverfahren übrig. Aufwandsschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden in
der „Open4Future“ Studie, trotz Forderung auch des IT
Kompetenzzentrums, dabei nicht durchgeführt. Eine Reduktion der Kosten des IT-Betriebs
konnte somit im Rahmen von „Open4Future“ nicht nachgewiesen werden.
Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich zur Fragen der
Wirtschaftlichkeit von OSS-Lösungen von dem renommierten
IT-Beratungsunternehmen Gartner Group eingehend beraten lassen. Auf Basis
eigenständiger Markt- und Technologiebeobachtungen berät die Fa. Gartner
herstellerunabhängig zu strategischen Fragen des IT-Einsatzes und stellt ihre
Forschungsergebnisse u. a. regelmäßig in so genannten „Research
Advisories“ bereit. Die von ihr z.T. auf weltweit durchgeführten
Untersuchungen basierenden Ergebnisse belegen, dass Kostenvorteile in einer
Umstellung nicht zu sehen sind, z.T. sind – bedingt durch erhebliche
Migrationskosten – sogar höhere Gesamtkosten zu verzeichnen. Die an
„Open-Systems“ orientierte IT-Architektur der Berliner Verwaltung
wurde ausdrücklich als richtig bestätigt. Diese Einschätzung zu den mit einer OSS-Umstellung verbundenen
Kosten wird ausdrücklich von namhaften, im OSS–Bereich tätigen
Herstellerfirmen geteilt. Aus Sicht der Firmen wird eine auf Kosten reduzierte
Diskussion der Komplexität des Themas nicht gerecht und ist insofern
kontraproduktiv, da die damit verbundene Erwartungshaltung von nachdrücklichen
Einsparungen aus ihrer Sicht nicht realisierbar ist, zumal etwaige
Migrationskosten, insbesondere von Fachverfahren, bisher überhaupt nicht
verifizierbar sind. Die Berliner Strategie wird auch durch nachfolgend beispielhafte
Ergebnisse entsprechender Untersuchungen und Projekte andernorts gestützt: Bei der häufig zitierten Umstellung in der Stadt München
sind insbesondere zwei Punkte hervor zu heben: - Auch die Stadt München
beabsichtigt nicht die vollständige Umstellung aller Arbeitsplätze auf eine
OSS-Lösung. - Es wird ausdrücklich
festgestellt, dass nicht die Kostenargumente ausschlaggebend für die
Entscheidung waren. Vielmehr sollten, unter den vorhandenen Randbedingungen, in
München mit dem Einsatz von OSS mehr Herstellerunabhängigkeit und eine
Umsetzung der Münchener IT-Strategie unterstützt werden. Besondere Anforderungen erwachsen aus der Umstellung der
vorhandenen Fachverfahren, da nur wenige Softwarehersteller entsprechende,
unter OSS einsatzfähige Lösungen, anbieten. Im Fokus der Planungen stehen daher
wieder verstärkt „Zwischenlösungen“ (auf Basis von
Terminalserverlösungen und so genannten Emulationen). Die hamburgische Verwaltung hat sich nach eingehender
Prüfung gerade auch der Wirtschaftlichkeitsaspekte für eine reine Microsoft
– Lösung entschieden Das Bundesministerium des Innern hat sich im Jahr 2000 nach
eingehender Prüfung für eine Mischlösung entschieden. Zum Bezug von OSS wurde
ein Rahmenvertrag mit der Fa. IBM abgeschlossen, aus dem sich auch das Land
Berlin bedienen kann. So ist z. B. die Berliner Polizei dem Vertrag im Jahr
2002 beigetreten. Die Entwicklung in München verdeutlicht exemplarisch,
welche Risiken mit einer weitgehenden Migration in Richtung OSS insbesondere
bzgl. der Lauffähigkeit der Fachverfahren verbunden sind. Der ggf.
erforderliche Einsatz zusätzlicher technischer Lösungen (wie
Emulationssoftware) erhöht die Komplexität des IT-Einsatzes und erzeugt damit
negative Effekte für einen wirtschaftlichen IT-Betrieb. Nicht kalkulierbare
Risiken entstehen außerdem bezüglich der – vom Parlament geforderten -
Nachnutzung und Übernahme vorhandener IT-Verfahren. Durch eine komplette
Ausrichtung der Berliner Verwaltung auf Open Source würden hier erhebliche
Hindernisse für die Nachnutzung existierender und oftmals nicht auf OpenSource
Software einsatzfähiger Lösungen entstehen. Der Senat ist aus den dargelegten Gründen – auch unter
Berücksichtigung der vorliegenden Erfahrungen aus München – nach wie vor
von der Richtigkeit der eingeschlagenen Strategie einer offenen
Systemarchitektur überzeugt und wird diese Linie weiterhin verfolgen. Eine
andere Vorgehensweise wäre im Hinblick auf wirtschaftliches und
wettbewerbsorientiertes Handeln nicht vertretbar.“ Die
Ausführungen des Senats gegenüber dem Abgeordnetenhaus bestätigt die
Entscheidung des Bezirksamtes Lichtenberg die eingesetzte Software auf die
jeweils aktuellen Stände zu migrieren. Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Wirtschaft und
Immobilien |
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