Drucksache - DS/0497/VI
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist in seiner Sitzung am
14.08.2007 informiert worden.
Das
Bezirksamt hat in Umsetzung des 4. Verwaltungsreformgesetzes –
4. VerwRefG – die Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die
Bezirksverordnetenversammlung, diese als Anlage beigefügte Fassung zur Kenntnis
zu nehmen. Berlin, den
.09.2007
__________________ ____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Bezirksamt Lichtenberg
von Berlin
Zielvereinbarung
Gem. § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar
2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02
vom 02. Juli 2002
zwischen
Bezirksamt
Lichtenberg
Abt.
Stadtentwicklung
Bezirksstadtrat
Herr
Geisel und dem LuV Genehmigen Bau- und Wohnungsaufsichtsamt LUV Leiterin Frau Kuhnert Die Vereinbarung gilt für den
Leistungszeitraum 2007. Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkung: Produktübersicht
Diese Zielvereinbarung wird auf der Basis des § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA - Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform- Grundsätze-Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit von LuV und Abteilungsleitung im Jahre 2007. Die Beteiligten sind durch diese
Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der jeweiligen
Klientel einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung und ständige
Aufgabe, dass das LuV BWA einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen
der öffentlichen Verwaltung im Bezirk Lichtenberg von Berlin leistet. Weitere gemeinsame Abteilungsziele: -
kompetente
und konsequente Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet des
Bauwesens -
effektive
ämterübergreifende Zusammenarbeit - freundliche und zuverlässige Beratung der Bürger - Verkürzung der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen - Kundenfreundlicher Internetauftritt als erster Schritt zum e-government - Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet des kommunalen und privaten Bauens - Sicherung einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung Der BzStR Stadt Bau Um V unterstützt
die ordnungsbehördlichen Aufgaben und Ziele des LuV, er vertritt das BWA bei
der Vermittlung der veränderten und auch künftig erforderlichen Aufgaben im BA, der BVV und nach außen; durch
enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller LuV der Abteilung werden Reibungs -u.
Infomationsverluste vermieden. Der BzStRi Stadt Bau Um V sorgt für
angemessen umfassende und kurzfristige Information zu allen das LuV
betreffenden Belangen; er setzt sich gemeinsam mit der LUV-Leitung für ein
effektives Gesundheitsmanagement, die Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Förderung von Frauen im BWA ein. Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV BWA und unter Beachtung der politischen Verant- wortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Dazu werden die erforderlichen Servicevereinbarungen abgeschlossen. 2.
Wesentliche rechtliche Grundlagen Im LuV BWA werden vor allem folgende Rechtsgrundlagen angewandt: Baugesetzbuch
(BauGB) in der
Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) und durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) Bauordnung
für Berlin (BauO Bln)
vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), geändert durch Artikel V des
Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) Diverse
Verordnungen und Ausführungsvorschriften zu verschiedenen §§ der Bauordnung Berlin Gesetz
zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin (Wohnungsaufsichtsgesetz - WoAufG Bln -) in der Fassung vom 3. April 1990
(GVBl. S. 1082), für das Beitrittsgebiet mit Maßgaben versehen durch Gesetz vom
10. Dezember 1990 (GVBl. S. 2289), geändert durch Artikel LIII des Gesetzes vom
16. Juli 2001 (GVBl. S. 260) Verordnung
über den Betrieb von Sonderbauten (Sonderbau-Betriebs-Verordnung –
SoBeVO) vom 18.
April 2005 (GVBl. S. 230) Verordnung
über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen
(Anlagen-Prüfverordnung - AnlPrüfVO) vom 1. Juni 2004 (GVBl. S. 235), geändert durch
Verordnung vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230) Ausführungsvorschriften
Liste der Technischen Baubestimmungen (AV LTB)
vom 16.12.05 (ABl. 2006, S. 139) Verordnung
über die Brandsicherheitsschau und die Betriebsüberwachung (Brandsicherheitsschauverordnung -
BrandsichVO) vom 1. September 1999 (GVBl. S. 508), geändert durch Verordnung
vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230) Verordnung
über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten in Berlin (Kehr- und
Überprüfungsordnung - KÜO) vom 17. August 1998 (GVBl. S. 233), geändert durch Artikel I der
Verordnung vom 27. Oktober 2003 (GVBl. S. 517) Verordnung
über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenordnung - BauGebO) vom 19. Dezember 2006 (GVBl. S.
1150), berichtigt am 16. Januar 2007 (GVBl. S. 19) Ausführungsvorschriften
über die bauaufsichtliche Behörden- und Dienststellenbeteiligung (AV
Beteiligung) vom
9.September 1998 (ABl. S. 3762) Gesetz
über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), zuletzt geändert
durch Artikel I des Gesetzes vom 19 Dezember 2005 (GVBl. S. 790) Allgemeines
Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin
(Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
(GVBl. S. 930) Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert
durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) und Artikel
3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602/GVBl. S.
953), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3416) Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
(VwVG) vom 27. April 1953 (BGBl. I S. 157/GVBl. S. 361), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1
des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039) 3.
Extern wirksame Leistungs- und Handlungsziele
4.
Interne Organisationsziele des LuV BWA einschl. Einzelziele des Personal- und
Qualitätsmanagements
4.4.
Sonstiges Im Katastrophenfall wird durch das LuV BWA die organisatorische Leitung der Impfstelle, Sewanstr. 223 gestellt. Alle Dienstkräfte des LuV‘s werden dort als Mitarbeiter eingesetzt, sofern ihnen im Rahmen von Katastrophenschutzmaßnahmen nicht andere Aufgaben übertragen werden. Jährlich sind Arbeitsschutz- und Brandschutzkontrollgänge durchzuführen. Im Ergebnis sind erforderliche Maßnahmen einzuleiten und entsprechende Belehrungen durchzuführen. 5. Berichtswesen Die Sachbearbeiterin Haushalt / KLR überwacht monatlich die Buchungen im LuV BWA. Quartalsweise erfolgt eine schriftliche Berichterstattung mit Erläuterungen über die Ergebnisse, die über die Gruppenleiter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Kenntnis gegeben wird. Dabei bilden die Produktberichte die Basis. Bei Überschreitung des Medians durch Produktkosten um mehr als 10 % sind durch die Sachbearbeiterin Kosten- und Leistungsrechnung Handlungsvorschläge zum Gegensteuern zu erbringen. Es erfolgt quartalsweise eine Kontrolle der durch andere LuV und SE dem BWA in Rechnung gestellten Kosten (Verrechnungseinheiten). 6. Ressourcenbewirtschaftung Die nachstehenden Ziele gelten unter der Voraussetzung, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel dem LUV uneingeschränkt im Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Änderungen im Haushaltsplan machen eine Anpassung der Zielvereinbarung an die neuen Gegebenheiten erforderlich. Budgetgewinne (managementbedingt): Damit wird wie folgt umgegangen: Mit den über das notwendige Budget
hinaus erwirtschafteten finanziellen
Mitteln erfolgen eine Ergänzung und Erneuerung der technischen
Ausstattung des LuV zur Erhöhung der Effektivität seiner Arbeit sowie eine
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
als Beitrag eines aktiven Gesundheitsmanagements sowie Maßnahmen der
Personalentwicklung. Budgetverluste: Damit wird wie folgt umgegangen: Eine planmäßige Erhöhung von
Einnahmen ist aufgrund der überwiegenden Antragsabhängigkeit des BWA nicht
möglich. Budgetverluste können nur durch Einsparungen bei den Ausgaben
ausgeglichen werden. In Abhängigkeit von der Höhe sind Sach- und / oder
Personalkosten zu reduzieren. Das in der Anlage 1 beigefügte
Zahlenwerk „Ressourcenbewirtschaftung“ ist jeweils aktuell
fortzuschreiben. Berlin, Lichtenberg, den
___________________________ ___________________________ Für den Auftraggeber: Für
den Auftragnehmer: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin LuV BWA Vertreten durch die
Vertreten durch die Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
OE – Leiterin Hr. Geisel
Fr. Kuhnert |
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