Drucksache - DS/0497/VI  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung 2007 zwischen dem Leiter der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr und dem Bau- und Wohnungsamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist in seiner Sitzung am 14.08.2007 informiert worden.

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des 4. Verwaltungsreformgesetzes – 4. VerwRefG – die Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese als Anlage beigefügte Fassung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Berlin, den         .09.2007

 

 

 

 

__________________                                 ____________________________________

Emmrich                                                      Geisel

Bezirksbürgermeisterin                               Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                     Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

Gem. § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002

 

 

 

zwischen

 

Bezirksamt Lichtenberg

Abt. Stadtentwicklung

Bezirksstadtrat

Herr Geisel

 

 

 

 

und dem

LuV Genehmigen

Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

LUV Leiterin

Frau Kuhnert

 

 

 

Die Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2007.

 

 

 

 

 

 


Inhaltsverzeichnis

  1. Vorbemerkung
  2. Wesentliche rechtliche Grundlagen
  3. Leistungs- und Handlungsziele
  4. Interne Organisationsziele des LuV, einschl. Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements
  5. Berichtswesen
  6. Ressourcenbewirtschaftung
  7. Produktblätter (Einzusehen im Produktkatalog Version 10)

 

 

1.        Vorbemerkung:

 

Produktübersicht

 

Kostenträger

Produktbezeichnung

20400000

Gemeinkosten

2040000027864

Gemeinkosten zur Einführung des Elektronischen BG-Verfahrens

60830

Abgeschlossenheitsbescheinigung (extern)

60834

Schornsteinfegerwesen (extern)

63285

Widerspruch und Klageverfahren des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes (extern)

72669

Mängelbeseitigung (extern)

72678

Baulasten (extern)

72732

Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachungen (extern)

78378

Bürgerberatung, Auskünfte der Bau- und Wohnungsaufsicht (extern)

79071

Amtshilfe/ Stellungnahmen durch die Bauaufsicht für die Hauptverwaltung (intern)

79072

Amtshilfe/ Stellungnahmen durch die Bauaufsicht für die Bezirke (intern)

79733

Genehmigungen/ Befreiungen/ Ausnahmen/ Brandschutzprüfungen (extern)

79734

Kontrollen, Bauüberwachungen, Bauzustandsbesichtigungen und Gebrauchsabnahmen (extern)

79735

Gefahrenabwehr/ Allgemeine Ordnungsaufgaben (extern)

Diese Zielvereinbarung wird auf der Basis des § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA - Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform- Grundsätze-Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit von LuV und Abteilungsleitung im Jahre 2007.

 

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der jeweiligen Klientel einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung und ständige Aufgabe, dass das LuV BWA einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung im Bezirk Lichtenberg von Berlin leistet.

 

Weitere gemeinsame Abteilungsziele:

-          kompetente und konsequente Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet des Bauwesens

-          effektive ämterübergreifende Zusammenarbeit

-          freundliche und zuverlässige Beratung der Bürger

-          Verkürzung der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen

-          Kundenfreundlicher Internetauftritt als erster Schritt zum e-government

-          Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet des kommunalen und privaten Bauens

-          Sicherung einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung

 

Der BzStR Stadt Bau Um V unterstützt die ordnungsbehördlichen Aufgaben und Ziele des LuV, er vertritt das BWA bei der Vermittlung der veränderten und auch künftig erforderlichen  Aufgaben im BA, der BVV und nach außen; durch enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller LuV der Abteilung werden Reibungs -u. Infomationsverluste vermieden.

Der BzStRi Stadt Bau Um V sorgt für angemessen umfassende und kurzfristige Information zu allen das LuV betreffenden Belangen; er setzt sich gemeinsam mit der LUV-Leitung für ein effektives Gesundheitsmanagement, die Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Förderung von Frauen im BWA ein.

 

Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV BWA und unter Beachtung der politischen Verant- wortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Dazu werden die erforderlichen Servicevereinbarungen abgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Organigramm


2.        Wesentliche rechtliche Grundlagen

 

Im LuV BWA werden vor allem folgende Rechtsgrundlagen angewandt:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) und durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

 

Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819)

 

Diverse Verordnungen und Ausführungsvorschriften zu verschiedenen §§ der Bauordnung Berlin

 

Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin  (Wohnungsaufsichtsgesetz - WoAufG Bln -) in der Fassung vom 3. April 1990 (GVBl. S. 1082), für das Beitrittsgebiet mit Maßgaben versehen durch Gesetz vom 10. Dezember 1990 (GVBl. S. 2289), geändert durch Artikel LIII des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260)

 

Verordnung über den Betrieb von Sonderbauten (Sonderbau-Betriebs-Verordnung – SoBeVO) vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230)

 

Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (Anlagen-Prüfverordnung - AnlPrüfVO) vom 1. Juni 2004 (GVBl. S. 235), geändert durch Verordnung vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230)

 

Ausführungsvorschriften Liste der Technischen Baubestimmungen

(AV LTB) vom 16.12.05 (ABl. 2006, S. 139)

 

Verordnung über die Brandsicherheitsschau und die Betriebsüberwachung (Brandsicherheitsschauverordnung - BrandsichVO) vom 1. September 1999 (GVBl. S. 508), geändert durch Verordnung vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230)

 

Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten in Berlin (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO) vom 17. August 1998 (GVBl. S. 233), geändert durch Artikel I der Verordnung vom 27. Oktober 2003 (GVBl. S. 517)

 

Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenordnung - BauGebO) vom 19. Dezember 2006 (GVBl. S. 1150), berichtigt am 16. Januar 2007 (GVBl. S. 19)

 

Ausführungsvorschriften über die bauaufsichtliche Behörden- und Dienststellenbeteiligung (AV Beteiligung) vom 9.September 1998 (ABl. S. 3762)

 

Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 19 Dezember 2005 (GVBl. S. 790)

 

Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930)

 

 

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. Januar 2003
(BGBl. I S. 102), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718)

 

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) und Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

 

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602/GVBl. S. 953), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416)

 

Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) vom 27. April 1953 (BGBl. I S. 157/GVBl. S. 361), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039)

 

 

3.                  Extern wirksame Leistungs- und Handlungsziele

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator

·        Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit

beim Bauen

      trotz zunehmender

      Verlagerung der

      Verantwortung auf Private

 

·        Umsetzen stadtgestalterischer Grundsätze

 

·        Entwickeln einer Servicekultur

 

·        umfassende

      Beratung, Information u.

      Öffentlichkeitsarbeit

 

·        sparsamer Ressourceneinsatz

 

·        Erhalt bauaufsichtlicher Fachkompetenz

 

·        Zufriedenheit der Bürger mit der Arbeit des BWA

 

 

·      Verbesserung der abteilungsinternen u.- über greifenden Zusammenarbeit (Projektgruppen zur Bearb. von Schwerpunktvorhaben, Bez Ko)

 

·      Straffung und Beschleunigung aller Verfahren in Umsetzung
der neuen BauO Bln

 

·        kurze Wege

 

·        zügiger

 Informationsaustausch

 

·        einheitliches Handeln im LuV

 

·        umfassende

      Information in den BVV -

      Ausschüssen

      Bauen und Verkehr sowie

      Stadtentwicklung

 

·        Mitarbeit bei Veröffentlichungen

 

·        Kompetente Bürgerberatung auch außerhalb der Sprechzeiten

 

·        Erstellen spezieller Infos

      zum öffentlichen Baurecht

 

·        transparente Vermittlung von Zuständigkeiten

·        allgemein verständliche und nachvollziehbar begründete Bescheide

 

·        Einrichtung eines Kundenmonitors

   

·      Verkürzung der Bearbeitungsdauer bei
BG-Verfahren gem. § 65
BauO Bln (incl. Mitzeichnungsfristen)

auf: max. 2 Monate

 

  • Verkürzung der Reaktionszeiten bei Bürgerbeschwerden (14 Tage), Mängel - u. Gefahrenbeseitigung (unverzüglich)

 

·        jährliche Auswertung des Kundenmonitors

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Interne Organisationsziele des LuV BWA einschl. Einzelziele des Personal- und Qualitätsmanagements

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgindikator

 

·      Pflege eines konstruktiven und kollegialen Arbeitsklimas

 

·      Bedarfsgerechte Qualifizierung der Mitarbeiter

 

·      Verbesserung der Verständlichkeit von Behördenbriefen

 

·      Budgetorientiertes Arbeiten und Abrechnen nach Produkten

 

 

·      fachliche und methodische Weiterbildung

 

·      Vertiefung Kenntnisse über Zuständigkeiten Berliner Verwaltung sowie über
Änderungen im Rahmen der
Entbürokratisierung und
Rechtsvereinfachung im Land Berlin

 

·      effektive Nutzung der IT

 

·      Pilotierung beim Projekt „Elektronisches BG-Verfahren für Berlin“

 

·        Pflege und Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der Homepage

 

·        Entwicklung von Kontrollmechanismen zur Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften
nach Inkrafttreten der
neuen BauO Bln

 

·        effektives Beschwerdemanagement

 

·       Frühzeitige Info bei

      Problemen innerhalb der

      bauaufsichtlichen Tätigkeit

 

·      steter Abgleich der KLR - Daten mit Budgeterfordernis

 

·      kurze Bearbeitungszeiten

 

·        kurze Reaktionszeiten

 

·        fachlich und verfahrensmäßig mängelfreies Arbeiten

 

·        Zufriedenheit bei Kunden und Mitarbeitern

(Kundenmonitor, Mitarbeiterbefragung, Führungskräftefeedback)

 

·        Einhaltung des Budgets

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.4. Sonstiges

 

Im Katastrophenfall wird durch das LuV BWA die organisatorische Leitung der Impfstelle, Sewanstr. 223 gestellt. Alle Dienstkräfte des LuV‘s werden dort als Mitarbeiter eingesetzt, sofern ihnen im Rahmen von Katastrophenschutzmaßnahmen nicht andere Aufgaben übertragen  werden.

Jährlich sind Arbeitsschutz- und Brandschutzkontrollgänge durchzuführen. Im Ergebnis sind erforderliche Maßnahmen einzuleiten und entsprechende Belehrungen durchzuführen.

 

5. Berichtswesen

 

Die Sachbearbeiterin Haushalt / KLR überwacht monatlich die Buchungen im LuV BWA.

Quartalsweise erfolgt eine schriftliche Berichterstattung mit Erläuterungen über die Ergebnisse, die über die Gruppenleiter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Kenntnis gegeben wird. Dabei bilden die Produktberichte die Basis. Bei Überschreitung des Medians durch Produktkosten um mehr als 10 % sind durch die Sachbearbeiterin Kosten- und Leistungsrechnung Handlungsvorschläge zum Gegensteuern zu erbringen. Es erfolgt quartalsweise eine Kontrolle der durch andere LuV und SE dem BWA in Rechnung gestellten Kosten (Verrechnungseinheiten).

 

6. Ressourcenbewirtschaftung

 

Die nachstehenden Ziele gelten unter der Voraussetzung, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel dem LUV uneingeschränkt im Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Änderungen im Haushaltsplan machen eine Anpassung der Zielvereinbarung an die neuen Gegebenheiten erforderlich.

 

Budgetgewinne (managementbedingt):

Damit wird wie folgt umgegangen:

Mit den über das notwendige Budget hinaus erwirtschafteten finanziellen  Mitteln erfolgen eine Ergänzung und Erneuerung der technischen Ausstattung des LuV zur Erhöhung der Effektivität seiner Arbeit sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Beitrag eines aktiven Gesundheitsmanagements sowie Maßnahmen der Personalentwicklung.

 

Budgetverluste:

Damit wird wie folgt umgegangen:

Eine planmäßige Erhöhung von Einnahmen ist aufgrund der überwiegenden Antragsabhängigkeit des BWA nicht möglich. Budgetverluste können nur durch Einsparungen bei den Ausgaben ausgeglichen werden. In Abhängigkeit von der Höhe sind Sach- und / oder Personalkosten zu reduzieren.

 

Das in der Anlage 1 beigefügte Zahlenwerk „Ressourcenbewirtschaftung“ ist jeweils aktuell fortzuschreiben.

 

Berlin, Lichtenberg, den 

 

 

 

___________________________                                          ___________________________

Für den Auftraggeber:                                                 Für den Auftragnehmer:

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                         LuV BWA

Vertreten durch die                                                              Vertreten durch die

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

Bauen, Umwelt und Verkehr                                               OE – Leiterin

Hr. Geisel                                                                             Fr. Kuhnert                    

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen