Drucksache - DS/0490/VI  

 
 
Betreff: Benennung von Kriterien für die abzuschließenden Leistungsverträge im Rahmen der "Neuordnung der Jugendarbeit"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Änderungsantrag JHA PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

DIE LINKE

Die Verwaltung des Jugendamtes wird gebeten in die Leistungsverträge zur Erbringung von Angebotsstunden für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung/-bildung mindestens folgende Grundsätze aufzunehmen:

  1. Angebot und Träger dürfen keine diskriminierenden Inhalte verfolgen und lehnen jede Form von Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ab.
  2. Lsbt-Freundlichkeit (nach BVV-Beschlusslage)
  3. Vergütung des Personals gemäß eines geeigneten Tarifsystems, in welchem die erforderliche Fachlichkeit gemäß der Konzeption berücksichtigt ist (z.B. BAT, TVöD, AVR, KMT).
  4. Arbeitsmarktpolitische Instrumente wie ABM, MAE, ÖBS etc. dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder ersetzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1. und 2.

Diese Grundsätze sind in den fachlichen Vorgaben des Leistungsvertrages aufgenommen. Die fachlichen Vorgaben sind Bestandteil des Leistungsvertrages im Rahmen der Überlassung von kommunalen JFE an Träger der freien Jugendhilfe. Im Rahmen der Umstellung der bisherigen Zuwendungsbescheide auf Leistungsverträge ab 01.01.2008 werden diese Grundsätze in den Leistungsvertrag direkt aufgenommen, sofern sie nicht in den Zielen der Projektkonzeptionen enthalten sind.

 

Zu 3.

Dieser Grundsatz findet Beachtung im § 7 des Entwurfes des Leistungsvertrages.

 

 

Zu 4.

Diesem Grundsatz wird durch der Vorgabe zur Mindestausstattung mit Fachpersonal (ebenfalls § 7 des Leistungsvertrages) entsprochen.

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

___________________                                              ______________________

Emmrich                                                                     Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat           

 

 

 

 

 
 

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