Drucksache - DS/0490/VI
Die
Verwaltung des Jugendamtes wird gebeten in die Leistungsverträge zur Erbringung
von Angebotsstunden für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung/-bildung
mindestens folgende Grundsätze aufzunehmen:
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Zu 1.
und 2. Diese Grundsätze sind in den fachlichen Vorgaben des
Leistungsvertrages aufgenommen. Die fachlichen Vorgaben sind Bestandteil des
Leistungsvertrages im Rahmen der Überlassung von kommunalen JFE an Träger der
freien Jugendhilfe. Im Rahmen der Umstellung der bisherigen Zuwendungsbescheide
auf Leistungsverträge ab 01.01.2008 werden diese Grundsätze in den
Leistungsvertrag direkt aufgenommen, sofern sie nicht in den Zielen der
Projektkonzeptionen enthalten sind. Zu 3. Dieser
Grundsatz findet Beachtung im § 7 des Entwurfes des Leistungsvertrages. Zu 4. Diesem
Grundsatz wird durch der Vorgabe zur Mindestausstattung mit Fachpersonal
(ebenfalls § 7 des Leistungsvertrages) entsprochen. Berlin, den
___________________ ______________________ Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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