Drucksache - DS/0458/VI  

 
 
Betreff: Verordnung über die Veränderungssperre 11-40/16 für das Grundstück Welsestraße 1, 3 (Flurstück 267) und die Flurstücke 255, 366 sowie teilweise 264 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu entscheiden:

 

Verordnung über die Veränderungssperre 11-40/16 für das Grundstück Welsestraße 1, 3 (Flurstück 267) und die Flurstücke 255, 366 sowie teilweise 264 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen (Anlage 1).

 

 

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat am 26.06.07 mit der BA-Vorlage Nr. 6/135/2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-40 beschlossen und den Beschluss im Amtsblatt für Berlin Nr. 29 vom 06.07.2007 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Planungsziel des Bebauungsplanes 11-40 ist die Festsetzung eines Mischgebietes und eines allgemeinen Wohngebietes sowie von Gemeinbedarfsflächen, öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen. Der Bebauungsplan ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung der durch den Abriss nicht mehr benötigter Gemeinbedarfseinrichtungen freiwerdenden Randlage des Wohngebietes sicherzustellen. Durch den Bebauungsplan sollen die drei Baufelder neu strukturiert, die Überbaubarkeit geregelt und mögliche Nutzungen definiert werden. Dabei kommt der Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung und dem damit verbundenen Schutzaspekt sowie dem Ausgleich möglicher Versorgungsdefizite (z.B. Kinderspielplatz) besondere Bedeutung zu. Im östlichen Bereich soll der Übergang zum Landschaftsraum gestaltet werden.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Zulässigkeit von Einzelhandel im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-40 generell auszuschließen, um den Fortbestand und die Funktionsfähigkeit der in das Wohngebiet integrierten Nebenzentren zu gewährleisten und eine mit der geplanten Nutzung verbundene überdimensionale Flächenversiegelung abzuwenden.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-40 befinden sich das von der Veränderungssperre betroffene Grundstück Welsestrasse 1, 3 (Flurstück 267) und die Flurstücke 255 und 366 sowie teilweise 264 des Bezirkes Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen.

Für die Grundstücke Welsestrasse 1, 3 (Flurstück 267) und die Flurstücke 255 und 366 wurde am 04.06.2007 ein Bauvorbescheidsantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses – bestehend aus einem Lebensmitteldiscounter, einem Dienstleister sowie 20 Wohneinheiten für betreutes Wohnen- mit 60 PKW-Stellplätzen - gestellt.

 

Die Errichtung des geplanten Vorhabens widerspricht den Zielen des Bebauungsplanes 11-40, weil durch das angefragte Vorhaben gemäß Lageplan vom 31.05.2007 Flächen beansprucht werden, deren Art und Weise der Überbauung und deren Nutzungsmaß in anderer Form geregelt werden sollen. Darüber hinaus widerspricht der vorgesehene Lebensmitteldiscounter der planerischen Zielsetzung, den Einzelhandel innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 11-40 generell auszuschließen.

 

Das Vorhaben wurde gemäß § 15 Baugesetzbuch (BauGB) zurückgestellt. Damit wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens für die Dauer von 12 Monaten ausgesetzt.

 

Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des B-Planes 11-40 ist der Erlass der Veränderungssperre für das genannte Grundstück, die Flurstücke und Flurstücksteile unerlässlich. Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft, sofern sie nicht verlängert wird.

 

 

Anlage 2:      räumlicher Geltungsbereich

 

 

 

 

 

Berlin, den      .08.2007

 

 

 

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           


                                                                                                                                       Anlage 1

 

 

 

 

Verordnung

 

über die Veränderungssperre 11- 40/16

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu- Hohenschönhausen

 

 

Vom........................2007

 

    Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316); in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

 

 

§ 1

 

    Für das Grundstück Welsestraße 1, 3 (Flurstück 267) und die Flurstücke 255, 366 sowie teilweise 264 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen, für die das Bezirksamt neben anderen Grundstücken die Aufstellung eines Bebau­ungsplans beschlossen hat, tritt eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Bauge­setzbuchs ein.

 

 

§ 2

 

     Je ein Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Ver­änderungssperre liegt zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, und im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt aus.

 

 

§ 3

 

     Auf die Vorschriften über

 

1.   die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs) und

 

2.   das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 18 Abs. 3 des Baugesetzbuchs)

 

wird hingewiesen.

 

 


§ 4

 

     Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

 

§ 5

 

     Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

 

Berlin, den                   .2007

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

 

                  E m m r i c h                                                                             G e i s e l

          Bezirksbürgermeisterin                                                               Bezirksstadtrat

                                                                                                    für Stadtentwicklung, Bauen

                                                                                                           Umwelt und Verkehr

 


                                                                                                                                                   Anlage 2
 
 
 
Räumlicher Geltungsbereich

der Veränderungssperre 11- 40/16

 

           für das Grundstück Welsestrasse 1, 3 (Flurstück 267)

           und die Flurstücke 255 und 366 sowie teilweise 264

 

      im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen

 

                                                                                             

 

                                                                                                                                                      

 

 

 

 

                            

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                        ohne Maßstab

 

 
 

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