Drucksache - DS/0446/VI
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Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung in
dem Fortsetzungstermin am 27. September 2007 beschlossen: „Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von
Berlin unterstützt die Forderung der Initiatoren des Bürgerbegehrens zum
Standort der Justizvollzugsanstalt Max-Brunnow-Straße 4 und ersucht das
Bezirksamt im Sinne der Forderung des Bürgerbegehrens sofort gegenüber der
zuständigen Senatsverwaltung tätig zu werden (Anlage Bürgerbegehren).“ Sie griff damit das Anliegen aus dem
eingeleiteten Bürgerbegehren „Kein offener Vollzug in Lichtenberg“
auf, dessen dem BVV-Beschluss beigefügter Antragstext lautete: „Mit dem Bürgerbegehren soll im Bezirk Lichtenberg ein
Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung herbeigeführt werden: Ich stimme folgender Forderung zu: Das Bezirksamt Lichtenberg wird aufgefordert: Sich bei der Senatsverwaltung für Justiz dafür einzusetzen,
dass die geplante JVA (Offener Vollzug) nicht in der Max-Brunnow-Straße 4
bleibt!“ Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Mit
Schreiben vom 09.10.2007 (Anlage) hat sich das Bezirksamt bei der
Senatsverwaltung für Justiz im Sinne des Beschlusses der BVV eingesetzt. Über
die Antwort der Senatsver-waltung wird die BVV zu gegebener Zeit informiert. Mit
Beschlussfassung durch die BVV haben die Antragsteller zugleich ihr Ziel, dass
entweder die BVV ihr Anliegen aufgreift oder – falls dies nicht geschieht
– ein Bürgerentscheid durchgeführt wird (vgl. § 46 Abs. 1
Bezirksverwaltungsgesetz) erreicht. Das Bürgerbegehren hat damit seine
Erledigung gefunden. ------------------------------- Emmrich 1 Anlage
Bezirksamt Lichtenberg, 10360 Berlin
(Postanschrift) An die Justizsenatorin Salzburger Straße 21-25 10825 Berlin Ausweichquartier der JVA Düppel in der Max-Brunnow-Str.
4, Berlin Lichtenberg Sehr geehrte Frau von der
Aue, am 19.07.2007 begann im
Bezirk Lichtenberg die Unterschriftensammlung zu dem Bürgerbegehren gegen den
Ausweichstandort der Justizvollzugsanstalt Düppel in der Max-Brunnow-Straße 4
im Bezirk Lichtenberg. Der Text des eingereichten
Bürgerbegehrens lautet: „Mit
dem Bürgerbegehren soll im Bezirk Lichtenberg ein Bürgerentscheid mit folgen-der
Fragestellung herbeigeführt werden: Ich
stimme folgender Forderung zu: Das
Bezirksamt Lichtenberg wird aufgefordert: Sich
bei der Senatsverwaltung für Justiz dafür einzusetzen, dass die geplante JVA
(Offener Vollzug) nicht in der Max-Brunnow-Straße 4 bleibt!“ Am 10.07.2007 beschloss das
Bezirksamt Lichtenberg auf der Rechtsgrundlage des § 45 Abs. 2 Satz 9 BezVG,
dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Am 19.07.2007 starteten die Initiatoren
des Bürgerbegehrens die Unterschriftensammlung. Am 27.09.2007 griff die
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg bereits vor Abschluss der
Unterschriftensammlung das Anliegen der Bürger auf und fasste folgenden
Beschluss: „Die
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin unterstützt die Forde-rung
der Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Standort der Justizvollzugsanstalt
Max-Brunnow-Straße 4 und ersucht das Bezirksamt im Sinne der Forderung des Bürgerbegehrens
sofort gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung tätig zu werden (Anlage
Bürgerbegehren).“ Das Bezirksamt unterstützt
nachdrücklich die Forderung der Bürger und der Bezirks-verordnetenversammlung
und bittet Sie um Mitteilung, inwieweit Sie diesem wich-tigen Anliegen der
Lichtenberger Bürger folgen, um dies wie vom Gesetz in § 13 Abs. 3 Satz 2 BezVG
vorgesehen der Bezirksverordnetenversammlung mitteilen zu können. Zu Ihrer Information füge ich als Anlage den im
Beschluss der Bezirksverordneten-versammlung angesprochenen Text des
Bürgerbegehrens bei. Mit freundlichen Grüßen Emmrich |
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