Drucksache - DS/0446/VI  

 
 
Betreff: Bürgerbegehren Justizvollzugsanstalt Max-Brunnow-Straße 4
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Schreiben BA v. 02.03.2010 (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung in dem Fortsetzungstermin am 27. September 2007 beschlossen:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin unterstützt die Forderung der Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Standort der Justizvollzugsanstalt Max-Brunnow-Straße 4 und ersucht das Bezirksamt im Sinne der Forderung des Bürgerbegehrens sofort gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung tätig zu werden (Anlage Bürgerbegehren).“

 

Sie griff damit das Anliegen aus dem eingeleiteten Bürgerbegehren „Kein offener Vollzug in Lichtenberg“ auf, dessen dem BVV-Beschluss beigefügter Antragstext lautete:

 

„Mit dem Bürgerbegehren soll im Bezirk Lichtenberg ein Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung herbeigeführt werden:

 

Ich stimme folgender Forderung zu:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg wird aufgefordert:

Sich bei der Senatsverwaltung für Justiz dafür einzusetzen, dass die geplante JVA (Offener Vollzug) nicht in der Max-Brunnow-Straße 4 bleibt!“

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit Schreiben vom 09.10.2007 (Anlage) hat sich das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für Justiz im Sinne des Beschlusses der BVV eingesetzt. Über die Antwort der Senatsver-waltung wird die BVV zu gegebener Zeit informiert.

 

Mit Beschlussfassung durch die BVV haben die Antragsteller zugleich ihr Ziel, dass entweder die BVV ihr Anliegen aufgreift oder – falls dies nicht geschieht – ein Bürgerentscheid durchgeführt wird (vgl. § 46 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz) erreicht. Das Bürgerbegehren hat damit seine Erledigung gefunden.

 

 

 

-------------------------------

Emmrich

 

1 Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GeschZ. (bei Antwort bitte angeben)

                 BzBm‘in

Bearbeiterin      Frau Emmrich

Dienstgebäude:  Rathaus

R Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin

u5, S-Frankfurter Allee t M13,16 Rathaus

Zimmer

118

Telefon

(030) 90296 3300

Telefax

(030) 90296 3309

Vermittlung

(030) 90296 – 111

E-Mail

christina.emmrich@libg.
verwalt-berlin.de

Internet

http://www.berlin.de

Datum

  09.10.2007      

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Bezirksbürgermeisterin

 

1

 

Bezirksamt Lichtenberg, 10360 Berlin (Postanschrift)

 

 

 

 

An die

 

Justizsenatorin

Salzburger Straße 21-25

 

10825 Berlin

 

 

 

 

 

 

Ausweichquartier der JVA Düppel in der Max-Brunnow-Str. 4,

Berlin Lichtenberg

 

 

Sehr geehrte Frau von der Aue,

 

am 19.07.2007 begann im Bezirk Lichtenberg die Unterschriftensammlung zu dem Bürgerbegehren gegen den Ausweichstandort der Justizvollzugsanstalt Düppel in der Max-Brunnow-Straße 4 im Bezirk Lichtenberg.

 

Der Text des eingereichten Bürgerbegehrens lautet:

 

„Mit dem Bürgerbegehren soll im Bezirk Lichtenberg ein Bürgerentscheid mit folgen-der Fragestellung herbeigeführt werden:

 

Ich stimme folgender Forderung zu:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg wird aufgefordert:

Sich bei der Senatsverwaltung für Justiz dafür einzusetzen, dass die geplante JVA (Offener Vollzug) nicht in der Max-Brunnow-Straße 4 bleibt!“

 

Am 10.07.2007 beschloss das Bezirksamt Lichtenberg auf der Rechtsgrundlage des § 45 Abs. 2 Satz 9 BezVG, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Am 19.07.2007 starteten die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Unterschriftensammlung.

 

Am 27.09.2007 griff die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg bereits vor Abschluss der Unterschriftensammlung das Anliegen der Bürger auf und fasste folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin unterstützt die Forde-rung der Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Standort der Justizvollzugsanstalt Max-Brunnow-Straße 4 und ersucht das Bezirksamt im Sinne der Forderung des

 

 

Bürgerbegehrens sofort gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung tätig zu werden (Anlage Bürgerbegehren).“

 

Das Bezirksamt unterstützt nachdrücklich die Forderung der Bürger und der Bezirks-verordnetenversammlung und bittet Sie um Mitteilung, inwieweit Sie diesem wich-tigen Anliegen der Lichtenberger Bürger folgen, um dies wie vom Gesetz in

§ 13 Abs. 3 Satz 2 BezVG vorgesehen der Bezirksverordnetenversammlung mitteilen zu können.

 

Zu Ihrer Information füge ich als Anlage den im Beschluss der Bezirksverordneten-versammlung angesprochenen Text des Bürgerbegehrens bei.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Emmrich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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