Das
Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie kontrolliert die
bezirkliche Bauaufsicht die Einhaltung der seit 2004 bestehenden
Energieeinsparverordnung
a) bei der Sanierung von
Bestandsbauten?
b) bei Neubauten?
- Welche Sanktionen sind bei
Nichteinhaltung der genannten Verordnung vorgesehen und wie oft hat die
bezirkliche Bauaufsicht solche verhängt?
- Ist bekannt, wie viele
Befreiungen nach § 17 EnEV aus 2004 im Bezirk Lichtenberg für
a) welche Gebäude mit
b) welcher Begründung
erteilt wurden?
- Wie gedenkt das Bezirksamt künftig bei
Bauherren und Architekten stärker auf die Einhaltung der
Energieeinsparverordnung hinzuwirken?
- Wie wird ab dem 01.10.2007, mit
Inkrafttreten der neuen EnEV, zum Energieausweis informiert?
- Wie und in welchem Umfang
werden die Mitarbeiter des Bezirksamtes fachlich geschult, um den Maßgaben
der EnEV nachzukommen?
- Welchen Einfluss hat der
Energieausweis zukünftig auf die Planung von Sanierungsvorhaben?
- Ab wann ist mit der
Veröffentlichung der Energieausweise für öffentliche Gebäude in
Lichtenberg zu rechnen und welche Impulse werden erwartet?