Drucksache - DS/0435/VI  

 
 
Betreff: Kinderdelinquenz vorbeugen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.10.2008 
23. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Dringl. Beschlussempfehlung JHA PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht der BVV im III. Quartal 2008 einen Bericht vorzulegen, in dem die Ursachen für Kinderdelinquenz dargelegt werden. Es sollen Maßnahmen vorgeschlagen werden, von welchen Stellen, mit welchen Maßnahmen, in welcher Phase der kindlichen Entwicklung diese Kinder und ihre Familien stärker unterstützt werden können. In die Erarbeitung ist der Präventionsrat zur Kinder- und Jugenddelinquenz einzubeziehen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Kinderdelinquenz:

 

Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind in der Bundesrepublik für ihre Straftaten nicht verantwortlich (§ 19 StGB). Wenn Kinder sich abweichend verhalten und gegen das geltende Strafrecht verstoßen, spricht man daher gewöhnlich nicht von Kriminalität, sondern verwendet den weniger stigmatisierenden Begriff der Kinderdelinquenz.

 

Gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendkriminalität nach verschiedenen Altersgruppen unter-schieden. Delinquente Kinder sind Personen unter 14 Jahren, die gemäß § 19 StGB nicht bestraft werden können. Ab Erreichen des 14. Lebensjahres bis unter 18 Jahren sind die Jugendlichen bedingt strafmündig und unterliegen dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), d. h. dass Straftaten sowohl zur Anzeige als auch zur Verfolgung kommen. Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren sind prinzipiell strafmündig. Auf die individuelle Entwicklung der Persönlichkeit wird Rücksicht genommen. Sie können also wie Erwachsene bestraft werden, aber auch nach dem JGG.

 

Charakteristika und Formen

 

Während ein Großteil der Erwachsenenkriminalität durch ökonomische Überlegungen (geringer Aufwand, großer Ertrag) zustande kommt, ist die Jugenddelinquenz meist ungeplant und weitgehend durch Rollenunsicherheiten sowie der damit einhergehenden Anerkennungs- und Statusthematik bedingt.

 

 

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Im Kindesalter können gelegentliche delinquente Handlungen als normal, ja sogar als pädagogisch funktional erachtet werden: durch entsprechende Zurechtweisungen lernt das Kind die Befolgung und Begründung von Normen. Die Handlungen entstehen spontan und stehen in einem fließenden Übergang zum Spiel. Folgende Typologie kindlicher Delinquenz ist in der Literatur zu finden:

 

  1. Delinquenz aus sorgloser, naiver Abenteuerlust
  2. Delinquenz als Ausdruck einer seelischen Spannung; z. B. infolge eines Schul-wechsels, Tod eines Haustieres usw.
  3. Delinquenz als Protest gegen die kindliche Machtlosigkeit, oft im Zusammenhang mit elterlichem Missbrauch; gleichzeitig schlechte Schulleistungen, Schwänzen usw.
  4. Delinquenz als sekundäres Symptom einer psychiatrischen Störung

 

Während der erste Typus bedenkenlos ist und zahlenmäßig die meisten Kinder umfasst, sind die folgenden drei Muster kindlicher Delinquenz Ausdruck einer ernstzunehmenden Not, auf die es zu antworten gilt.

 

Statistische Erhebungen

 

Als Hauptdatenquelle dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Anhand der PKS-Daten lassen sich einige interessante Entwicklungen der Kinderdelinquenz aufzeigen. Es muss aber auch erwähnt werden, dass die PKS lediglich Tatverdächtigenzahlen angibt, also nicht zwangsläufig auch Zahl und Alter der wahren Täter. Aus den Untersuchungen zwischen 1993 und 2005 lassen sich drei Erkenntnisse ableiten:

 

-          Die Zahl der Tatverdächtigen geht seit 1999 zurück.

-          Die These von den immer jünger werdenden Tatverdächtigen lässt sich nicht bestätigen.

-          Die Deliktstruktur ist zum überwiegenden Teil durch Bagatelldelikte geprägt.

 

Paperpress (Jugend- und kommunalpolitischer Pressedienst) Nr. 431 aus Februar 2008 (S. 6 ff.):

„Aktuelle Zahlen zum Ausmaß der Jugendkriminalität ergeben sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2006, die im Mai 2007 vorgelegt wurde. Grundsätzlich ist danach festzustellen, dass die Jugendkriminalität in Deutschland seit Jahren stetig abnimmt.“

„Die Zahl der Tatverdächtigen hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verringert.  … Die Zahl tatverdächtiger Kinder ist seit 1999 bis 2006  um 34,2 % gesunken.“

„…Von großer Bedeutung sind beim Entstehen von Jugendkriminalität das sozial-ökonomische Umfeld der jungen Menschen (z. B. Armut), die Familiensituation (z. B. Vernachlässigung, Missbrauchserfahrungen) und persönliche, psychologische Faktoren (v. a. psychische Erkrankungen, Selbstbewusstsein, soziale Kompetenzen der Jugendlichen).“

 

Die Polizei ist verpflichtet, Straftaten von Kindern an die örtlich zuständigen Jugendämter zu melden. Vorerst kann nur auf diese Meldungen an die Regionaldienste zugegriffen werden, die zwar hinsichtlich der Anzahl der Straftaten relevant sind, aber keine Rückschlüsse auf die Art der Delikte (Rohheitsdelikte, Diebstahl, Einbrüche, Sachbeschädigung, Brandstiftungen, Erschleichen von Leistungen, Rauschgiftdelikte) zulassen. Aktuelle Daten aus polizeilichen Statistiken liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

 

 

3

 

Eine Abfrage der Meldungen im Jugendamt Lichtenberg Ende Dezember 2007 ergab folgende Zahlenwerte:

 

Region

Anzahl der eingegangenen Meldungen 2007

Bevölkerungsanteil im Alter 0 bis unter 14 Jahren am 30.06.2007

in %

Anteile der Tatverdächtigen im Alter 0 bis unter 14 Jahren an der Bevölkerung im Alter 0 bis unter 14 Jahren

in %

1

25

10,6

0,4

 

2

36

9,6

0,9

 

3

41

8,7

0,8

 

4

15

9,6

0,2

 

Bezirk gesamt

117

9,6

0,5

Berlin (2006)

5.522

11,2

1,5

 

Von Seiten des Landeskriminalamtes liegt die schriftliche Bestätigung vor, dass für den Bezirk Lichtenberg kein kindlicher Intensivtäter registriert ist.

 

Das vorliegende Zahlenmaterial aus den Regionalen Diensten lässt erkennen, dass in den räumlich großen Regionen 1 und 4 weniger Meldungen vorliegen als in den räumlich kleineren. Wir gehen davon aus, dass es Schwerpunktgebiete gibt, in denen es zu delinquenten Handlungen von Kindern kommt. Die Kriminalitätsbelastung delinquenter Kinder im Alter unter 14 Jahren liegt im Bezirk deutlich unter dem Berliner Durchschnitt. Diese Zahl muss aufmerksam machen, ist aber nicht besorgniserregend.

 

Reaktionen in Berlin auf das Thema Kinderdelinquenz:

 

Bereits 2004 wurde mit einem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Thema im Interesse aller Eltern und Fachleute eine Vernetzung der Bereiche braucht.

Das RS Jug Nr. 3/2004 - Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen der Prävention krimineller Karrieren und beim sachgerechten Umgang mit jungen Intensivtätern gibt dazu Hinweise und

Anregungen für Maßnahmen.

Im August 2007 wurde in der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Abteilung III - Jugend - das Referat III G Kinder- und Jugenddelinquenz geschaffen. Seit April 2008 ist der Bereich „Gewaltprävention und Krisenintervention an Schulen“ nun Bestandteil dieses Referates (Bericht aus umsichten/ SPI).

 

Maßnahmen des Jugendamtes Lichtenberg:

 

Aus dem Rundschreiben Jug Nr. 3/2004 wurden folgende Anregungen übernommen:

Das Jugendamt organisiert einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch über die Kinder- und Jugenddelinquenz in seinem Bezirk mit dem Ziel einer regelmäßigen gemeinsamen Lagebeurteilung zur Kinder- und Jugenddelinquenz.

 

Ø      Im Jahr 2005 wurde der Lichtenberger Präventionsrat zur Kinder- und Jugenddelinquenz gegründet, der seither zweimal jährlich zu bestimmten Schwerpunktthemen tagt.

Ø      Anregungen zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Polizei finden sowohl im Rahmen des Kinderschutzes über die Regionalleiterinnen und die im Jugendamt

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tätigen Kinderschutzkoordinatorinnen wie auch mit den SozialarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe statt.

Ø      Das im RS erwähnte Projekt „Fallschirm“ für nicht strafmündige Intensiv- und Mehrfachtäter wird in Einzelfällen genutzt.

Ø      Die Kooperation zwischen den Bereichen Jugendhilfe und Schule hat sich intensiviert und wurde insbesondere im Vorgehen bei Schuldistanz und Kindeswohl-gefährdungen mit regional abgeschlossenen Vereinbarungen untersetzt, die in der Folgezeit für alle Schultypen erweitert werden.

Ø      Die Empfehlung für die Erprobung sozialräumlich orientierter Modellprojekte an der Schnittstelle zwischen offener Jugendarbeit und HzE wurde in Lichtenberg durch die Installation der sog. PAZI-Projekte (Präventive Angebote zur Integration von jungen Menschen und ihren Familien in Vorfeld von formalen Hilfen zur Erziehung) seit 2006 umgesetzt.

Ø      Eine bezirksbezogene Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik jeweils täter- und tatortbezogen soll künftig über die Jugendhilfeplanung im Bedarf konkretisiert werden.

Ø      Die Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen (DS/1596/V aus 8/2006) treffen wesentliche Aussagen zur Prävention unter den Aspekten Stärkung von jungen Menschen, von Familien und von sozialer Nachbarschaft sowie zur Kooperation mit der Schule. In den Kernaussagen ging es dabei um Achtung der Persönlichkeit von Kindern; Kooperation und Vernetzung z. B. bei Familienbildung im Vorfeld von HzE; stärkere Nutzung sozialräumlicher Potentiale zur Unterstützung von Familien und Schaffung lokaler Netzwerke.

Ø      Teilprojekt Kinder- und Jugenddelinquenz im Jugendamt Lichtenberg im 1. Halbjahr 2007:

Bedingt durch die Zuordnung der Jugendgerichtshilfe zu den einzelnen Regionaldiensten wurde in gemeinsamer Beratung von Vertretern des Regionalen Sozialdienste und der Jugendgerichtshilfe über die Schnittstellen der beiden Arbeitsbereiche entschieden. Vorteile der Zusammenlegung sind der intensivere Austausch von Informationen und das bessere Kennenlernen der Aufgaben der einzelnen Mitarbeiterinnen wie auch die Verbesserungen in der Absprache zur Kooperation im Einzelfall. Regionaldienste und Jugendgerichtshilfe kooperieren bei Anzeichen von Gefährdung und insbesondere im Übergang in die Strafmündigkeit.

Ø      Runder Tisch zur Suchtprävention Lichtenberg im April 2008 unter dem Thema: Auffällige Jugendgruppen im öffentlichen Raum

Dabei gab es Hinweise zu konkreten Treffpunkten von Kindern in der Altersgruppe 10 bis 13 Jahre und beobachtetem Alkoholkonsum von Kindern bereits ab dem 11. Lebensjahr, teilweise in Begleitung der Eltern. Folgende Strategien wurden beraten: aktive Arbeit der Straßensozialarbeiter; Workshops zur Suchtprävention bereits in Grundschulen; Meldungen alkoholisierter Kinder und Jugendlicher durch Polizei oder Ordnungsamt an das Jugendamt. Fortbildungen für Lehrer und Erzieher; Suchtprävention als Thema für Elternabende; Auswertung der Strategie am Nöldnerplatz aus dem Sommer 2007 und Prüfung der Anwendung in anderen Bereichen.

Ø      Elternbriefe an bei riskantem Alkoholverhalten von Kindern und Jugendlichen

Seit 2007 werden Eltern über polizeiliche Meldungen zu alkoholisierten Kindern oder Jugendlichen durch das Jugendamt mit einem Brief informiert und erhalten zugleich Beratungsangebote; Kopie geht an die regional zuständigen SozialarbeiterInnen zur Prüfung von möglichen Gefährdungsmomenten.

 

Arbeitsweise des Jugendamtes bei Meldung durch die Polizei:

 

Im Jugendamt Lichtenberg gehen Meldungen der Polizei zu deliktischen Handlungen von Strafunmündigen generell in den Regionaldiensten ein. Die SozialarbeiterInnen prüfen in

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ihrer regionalen Zuständigkeit im Einzelfall, ob ein Beratungsangebot für die Eltern, eine Hilfe zur Erziehung in bereits bekannten Familien oder eine Abprüfung möglicher Kindeswohlgefährdung zu realisieren sind. Die neue Struktur der Regionalen Dienste erlaubt einen effektiveren fachlich- inhaltlichen Austausch zwischen regional zuständigen SachbearbeiterInnen, den SozialarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe und den Stadtteil-koordinatorinnen. Dadurch entsteht ein deutlicheres Bild sowohl zu den Erscheinungen der Kinderdelinquenz wie auch zu möglichen Präventionsstrategien.

 

Beteiligung des Präventionsrates an den Erhebungen zum Thema:

 

Der Präventionsrat zur Kinder- und Jugenddelinquenz befasste sich im April 2008 mit dem Thema Kinderdelinquenz. Der Zwischenbericht des Jugendamtes aus Januar 2008 zur DS und der nachfolgende Erfahrungsaustausch ließen den Rückschluss zu, dass die anwesenden Vertreter aus verschiedenen fachlichen Bereichen mit dem Thema bereits vertraut sind und in ihren Bezügen die Entwicklungen verfolgen. Eine Verschlechterung der Situation im Abgleich mit den Vorjahren wurde nicht beobachtet. Insbesondere die bereits angelaufenen Kooperationsbeziehungen der Fachbereiche untereinander sind darauf ausgerichtet, schnell auf Veränderungen reagieren zu können.

 

Abschließend sollen Auszüge aus einer Fachtagung im Dezember 2004 zum Thema: „Die Straftat als Hinweis auf erzieherischen Bedarf? Pädagogik und Konsequenz im Umgang mit Kinderdelinquenz“ Erwähnung finden:

 

„Zunächst: Für die Altersgruppe der 10- bis 13-Jährigen ist die zentrale Bedeutung der Eltern als Sozialisationsinstanz noch unbestritten. Und sie sind auch von Rechts wegen diejenigen, die an erster Stelle gefordert sind, wenn es darum geht, Delinquenzverhalten oder gar Delinquenzkarrieren ihrer Kinder zu verhindern.“

„Das Thema Kinderdelinquenz ist - ganz unabhängig von den Debatten hierüber - weder für Polizei, soziale Arbeit, noch für Kriminologie und Sozialwissenschaften ein unbekanntes Thema … Delikte im Kindesalter sind vor allem der einfache Diebstahl in seinen verschiedenen Formen (vor allem Ladendiebstahl), Sachbeschädigung sowie Körperverletzung (tätliche Auseinandersetzung unter Kindern). Es nimmt vor diesem Hintergrund nicht wunder, dass ein zentrales Ergebnis unserer Berliner Untersuchung war, dass Kinderdelinquenz weder für die Polizei noch für die Jugendämter einen hervorgehobenen Stellenwert ihrer Tätigkeit bildet. ... Nach unserer Auswertung von über 1.000 polizeilichen Meldungen an Jugendämter in Berlin … bezogen sich über drei Viertel der Ladendiebstahlsdelikte auf einen Warenwert von bis zu 20 DM,  … so dass hier wohl vor allem der Kitzel der verbotenen Tat, Mutprobe und die Wahrnehmung von Gelegenheit ausschlaggebende Momente waren.“

„Kinderdelinquenz stellt nach allen vorliegenden Untersuchungen keine „Einstiegs-kriminalität“ dar. In der überwiegenden Mehrzahl aller Fälle werden tatverdächtige Kinder nur einmal von der Polizei registriert, ihre Delinquenz bleibt Episode und wiederholt sich auch im Jugendalter nicht.“

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                                Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 

 
 

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