Drucksache - DS/0410/VI  

 
 
Betreff: Zusammenarbeit Schule - Jugendamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR FamJugGesBzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 1  
Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

1. Kooperation von Schule und Jugend bei Kindeswohlgefährdung

 

Mit dem gemeinsamen Schul- und Jugendrundschreiben Nr. 1/2006 über die gegenseitige Information und Zusammenarbeit von Jugendämtern und Schulen soll eine Verbesserung der gegenseitigen Informationsweitergabe insbesondere bei Kindeswohlgefährdung erreicht werden. Darin werden Jugendämter und Schulen verpflichtet, in allen Fällen von

 

  • Vernachlässigung, Misshandlung, emotionalem Missbrauch
  • Sexuellem Missbrauch
  • Nichtanmeldung von Schulanfängern an den Schulen/Schuldistanz
  • Gewaltvorfälle in der Schule
  • Polizeiliche Meldungen über Delinquenzgefährdung
  • Intensivtäter-Meldung

 

miteinander die Gefährdung abwendende Vereinbarungen zur Information und Zusammenarbeit zu entwickeln.

 

Der Bezirk Lichtenberg hat in Umsetzung des Rundschreibens ein Koordinierungsgremium gebildet, um künftige Verfahren der Zusammenarbeit zu beschreiben. Das Koordinierungsgremium, dem Leitungskräfte der Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit, der Abteilung Schule, Sport und Soziales sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Außenstelle Lichtenberg - angehören, hat im Dezember 2006 den Prozess zur Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung zu Grundsatzfragen in der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Schule (Anlage 1) angestoßen.

 

Die gemeinsame Auftaktveranstaltung am 06.März 2007 innerhalb einer Dienstberatung der Grundschulleiter diente in erster Linie dem gegenseitigen Kennen lernen und dem Austausch grundsätzlicher Positionen zur Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt informierte über die Prozesse der Einführung der Sozialraumorientierung und die damit seit Januar 2007 veränderte Organisationsstruktur innerhalb des Jugendamtes.

 

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Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wurde beschlossen, die Ausgestaltung unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Besonderheiten in die Verantwortung der vier Regionen Hohenschönhausen-Nord, Hohenschönhausen-Süd, Lichtenberg-Nord und Lichtenberg-Süd und den dort ansässigen Schulen zu geben.

 

In gemeinsamer Verantwortung sollen die Regionalleiter des Jugendamtes und Schulleiter bis März 2008 die regionalen Vereinbarungen erstellen, Verfahrensabläufe zu den Themenschwerpunkten festlegen, Verantwortlichkeiten und Vernetzung regeln. Hierbei werden zunächst alle Grundschulen des Bezirkes einbezogen.

Das Koordinationsgremium wird im Oktober 2007 einen Zwischenstand erheben.

 

Ein wesentliches Schwerpunkthema innerhalb der Kooperation der Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit, Jugendamt und der Abteilung Schule, Sport und Soziales, Amt für Schule und Sport, stellt der Informationsaustausch zur Überwachung der Schulpflicht bei Schulanfängern dar. Dazu gehören die Schulanmeldung, die schulärztliche Untersuchung und die Sprachstandsfeststellung bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern sowie Schulversäumnisse.

Es ist davon aus zu gehen, dass Kinder in höchstem Maße in ihrer Entwicklung gefährdet sind, wenn sie der Schulpflicht entzogen werden bzw. sie nicht wahrnehmen.

Ausgehend von dem Schulrundschreiben Nr. 53/2006 zum einheitlichen Verfahren zur Überwachung der Schulpflicht, in dem ein Zeit- und Maßnahmenplan grundsätzliche Verfahrensfragen zu diesem Thema regelt, wurde eine verbindliche im Bezirk Lichtenberg einheitliche Vorgehensweise als Bestandteil der Kooperationsvereinbarung (Anlage 2) ausgearbeitet.

Geregelt sind die gegenseitige Information, wenn Eltern ihren Anmelde- bzw. Aufsichts- pflichten nicht nachkommen, daraus folgen Handlungsabläufe und Verantwortlichkeiten zum Verfahren.

Unter Berücksichtung der notwendigen Datenschutzbestimmungen wird das Jugendamt über nicht pflichtgemäße Anmeldung von Schulanfängern und den dazu gehörenden notwendigen Untersuchungen informiert und kann somit die eigenen Instrumentarien zur Prüfung von Kindeswohlgefährdung rechtzeitig in Anwendungen bringen und wenn notwendig geeignete Hilfen einleiten.

Mit der Einhaltung der abgestimmten Verfahren wird eine Lücke bei der Gewährleistung des Kinderschutzes geschlossen.

 

Über die Kooperationsvereinbarung hinaus gibt es im Bezirk Lichtenberg seit mehreren Jahren gemeinsame Aktivitäten, die eine positive Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt widerspiegeln. Hierzu gehören die Schulstationen und präventive Angebote zur Integration junger Menschen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung (PAZI-Projekte) an Schulen. Zu den Inhalten wurde bereits berichtet, es wird auf die BA–Vorlagen Nr. 191/06 und Nr. 243/06 verwiesen.

Im Zusammenhang mit dem Thema der Kindeswohlgefährdung ist die Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Prävention Schulunlust“ an Grundschulen zu sehen.

 

 

2. AG „Prävention Schulunlust“ an Grundschulen

 

Prävention im Grundschulalter ist notwendig, um frühzeitig u. a. Schuldistanz zu begegnen. Die Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrkräften und Erziehern ist hierbei unerlässlich.

In der Handreichung für Schule und Jugendhilfe zur Schuldistanz, herausgegeben von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport in Kooperation mit der Landeskommission Berlin gegen Gewalt von 2003, wurde schon darauf hingewiesen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Merkmale auf potentiell gefährdete Schüler/innen hinweisen.

 

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Rechtzeitiges angemessenes Handeln kann der Entstehung von Schuldistanz zuvorkommen.

Die im März 2006 gegründete Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit ein Modellprojekt zur Früherkennung von Schuldistanz an Grundschulen des Bezirkes Lichtenberg. Durch gezielte Beobachtungskriterien und einer Checkliste von Verhaltensweisen als Frühindikatoren soll es Lehrern ermöglicht werden, frühzeitig Schülerinnen und Schüler  zu erkennen, die sich bereits im laufendem Schulbetrieb von der Schule distanzieren. Durch das rechtzeitige Erkennen von ersten Anzeichen von Schulunlust können individuelle Präventionsmaßnahmen insbesondere von Schule, aber auch ein individuelles Präventionskonzept mit Jugendhilfe und anderen Institutionen entwickelt und somit ein mögliches Fernbleiben vom Schulbesuch vermieden werden.

Die Arbeitsgruppe wird den begonnenen Prozess fortführen, mit dem Ziel, nach Fertigstellung das Modellprojekt an ausgewählten Grundschulen des Bezirkes zu erproben.

 

 

 

10360 Berlin,        .06.2007

 

 

 

 

 

Emmrich                                                             Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Familie, Jugend und Gesundheit

 

 

Anlagen

Anlage 1: Kooperationsvereinbarung

Anlage 2: Flussdiagramm Schulanmeldungen

 
 

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