Drucksache - DS/0397/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplanverfahren Köpenicker Chaussee/Blockdammweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
22.08.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
14.08.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
11.09.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht für das Areal mit den Eingrenzungen Stichkanal Rummelsburg und seine nordöstliche Achsverlängerung/Saganer Straße und Verlängerung Hönower Wiesenweg/ Blockdammweg und Verlängerung Hoher Wallgraben bis Spree/Spreeufer bis Stichkanal Rummelsburg ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

Ziel ist die Festlegung eines Gewerbegebietes sowie eines allgemeinen Wohngebietes.

In den Festlegungen sollen folgende Punkte besondere Priorität erfahren:

Ø      die Sicherung der Wohnqualität im Wohngebiet,

Ø      die besondere Bedeutung der Spree für die Stadt Berlin,

Ø      die Fragen des Umweltschutzes, auch im Zusammenhang mit der Spree, dem Spreeufer und der Fauna und Flora,

Ø      die zu berücksichtigenden denkmalpflegerischen Belange des Areals,

Ø      die Grenzen für Emissionen einer künftigen gewerblichen Nutzung sowie die Auswirkungen gewerblicher Nutzung auf die benachbarten Wohngebiete,

Ø      die Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,

Ø      der Klimaschutz,

Ø      die Auswirkungen des Verkehrs bezüglich der künftigen Ver- und Entsorgung einer künftigen gewerblichen Nutzung auf die angrenzenden Wohngebiete rsp. auf die angrenzenden Wasserwege,

Ø      die städtebaulichen Grenzen einer künftigen Bebauung.

 

Begründung:

Das angegebene Areal ist zu einem großen Teil im Flächennutzungsplan als „Ver- und Entsorgungsanlage für Abfall und in der Bereichsentwicklungsplanung als Gewerbegebiet ausgewiesen. Seit einem Jahr ist es in der öffentlichen Wahrnehmung, seit der schwedische Konzern Vattenfall Europe seine Absicht verkündete, an dieser Stelle ein neues Kohlekraftwerk als Grundlast-Stromerzeugungskraftwerk zu errichten. Dessen Abwärme soll auch für Fernwärmeversorgung in Berlin genutzt werden.

Unabhängig von den Absichten der derzeitigen Eigentümer der bezeichneten Grundstücke ist es unbedingt zweckmäßig zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung an dieser exponierten Stelle im Bezirk zwischen den beiden sich bisher rasant und positiv entwickelnden Stadtteilen Rummelsburger Bucht und Karlshorst eine rechtsverbindliche Satzung zu erarbeiten und zu erlassen. Dies ist zuallererst die Verantwortung unseres Bezirks, bei dem die Planungshoheit liegt.

Das formalisierte Bebauungsplanverfahren bietet gute Möglichkeiten, über die verschiedenen vorgeschriebenen Methoden wie zum Beispiel die der Bürgerbeteiligung die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander abzuwägen und im Ergebnis verlässliche Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung des Areals zu erlassen.

Für die benachbarten Areale hat unser Bezirk bereits seine dementsprechende Verantwortung wahrgenommen. Die entsprechenden Bebauungspläne wie z. B. für den direkt angrenzenden Gewerbepark Klingenberg (XVII-10) sind bereits entsprechend beschlossen worden und damit verbindliche Planungsgrundlage für künftige Bebauungen und Nutzungen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen