Drucksache - DS/0397/VI
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Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird
ersucht für das Areal mit den Eingrenzungen Stichkanal Rummelsburg und seine
nordöstliche Achsverlängerung/Saganer Straße und Verlängerung Hönower Wiesenweg/
Blockdammweg und Verlängerung Hoher Wallgraben bis Spree/Spreeufer bis
Stichkanal Rummelsburg ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Ziel ist die Festlegung eines
Gewerbegebietes sowie eines allgemeinen Wohngebietes. In den Festlegungen
sollen folgende Punkte besondere Priorität erfahren: Ø die Sicherung der Wohnqualität im
Wohngebiet, Ø die besondere Bedeutung der Spree
für die Stadt Berlin, Ø die Fragen des Umweltschutzes, auch
im Zusammenhang mit der Spree, dem Spreeufer und der Fauna und Flora, Ø die zu berücksichtigenden
denkmalpflegerischen Belange des Areals, Ø die Grenzen für Emissionen einer
künftigen gewerblichen Nutzung sowie die Auswirkungen gewerblicher Nutzung auf
die benachbarten Wohngebiete, Ø die Verantwortung gegenüber den
künftigen Generationen, Ø der Klimaschutz, Ø die Auswirkungen des Verkehrs
bezüglich der künftigen Ver- und Entsorgung einer künftigen gewerblichen
Nutzung auf die angrenzenden Wohngebiete rsp. auf die angrenzenden Wasserwege, Ø die städtebaulichen Grenzen einer
künftigen Bebauung. Begründung: Das angegebene Areal
ist zu einem großen Teil im Flächennutzungsplan als „Ver- und
Entsorgungsanlage für Abfall und in der Bereichsentwicklungsplanung als
Gewerbegebiet ausgewiesen. Seit einem Jahr ist es in der öffentlichen
Wahrnehmung, seit der schwedische Konzern Vattenfall Europe seine Absicht
verkündete, an dieser Stelle ein neues Kohlekraftwerk als
Grundlast-Stromerzeugungskraftwerk zu errichten. Dessen Abwärme soll auch für
Fernwärmeversorgung in Berlin genutzt werden. Unabhängig von den
Absichten der derzeitigen Eigentümer der bezeichneten Grundstücke ist es
unbedingt zweckmäßig zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung an dieser
exponierten Stelle im Bezirk zwischen den beiden sich bisher rasant und positiv
entwickelnden Stadtteilen Rummelsburger Bucht und Karlshorst eine
rechtsverbindliche Satzung zu erarbeiten und zu erlassen. Dies ist zuallererst
die Verantwortung unseres Bezirks, bei dem die Planungshoheit liegt. Das formalisierte
Bebauungsplanverfahren bietet gute Möglichkeiten, über die verschiedenen
vorgeschriebenen Methoden wie zum Beispiel die der Bürgerbeteiligung die
unterschiedlichen öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander abzuwägen
und im Ergebnis verlässliche Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung des
Areals zu erlassen. Für die benachbarten Areale hat
unser Bezirk bereits seine dementsprechende Verantwortung wahrgenommen. Die
entsprechenden Bebauungspläne wie z. B. für den direkt angrenzenden Gewerbepark
Klingenberg (XVII-10) sind bereits entsprechend beschlossen worden und damit
verbindliche Planungsgrundlage für künftige Bebauungen und Nutzungen. |
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