Drucksache - DS/0392/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: In Berlin wird bis 2009 ein einheitliches elektronisches
Baugenehmigungsverfahren eingeführt. Dazu werden Verfahrens- und
Geschäftsabläufe standardisiert und optimiert. Neben dem Stellen von
Bauanträgen sollen künftig auch alle anderen bauordnungsrechtlichen
Angelegenheiten medienbruchfrei bearbeitet, weitergeleitet und beschieden
werden. Neben der Bauüberwachung soll durch das System auch die Archivierung
unterstützt werden. Lichtenberg ist der erste Berliner Bezirk, der dieses
elektronische Baugenehmigungsverfahren einführt und die Softwarefunktionen
unter Realbedingungen, sowohl hinsichtlich der lokalen Infrastruktur als auch
der konkreten Arbeitssituation, testet. Am 04.04.2007 begannen die Schulungen
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit startete die Pilotphase dieser elektronischen
Fachanwendung, deren Ergebnisse und Erfahrungen auf die anderen Berliner
Bezirke sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übertragen werden.
Erstmalig wird in der Berliner Bauaufsicht verbindlich ein
einheitliches Genehmigungsverfahren zum Einsatz kommen und den Forderungen im
Rahmen der Neuordnungsagenda zur umfassenden Entbürokratisierung und
Rechtsvereinfachung entsprochen. Das Verwaltungshandeln in den Bezirken wird
damit vereinheitlicht und eine bezirksübergreifende Abstimmung sowie eine
ausreichende Transparenz der Verwaltungszuständigkeiten und -verfahren
erreicht. Die Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen: ·
Eröffnung
elektronischer Zugangswege zur Baugenehmigungsbehörde, verbunden mit
wesentlichen Serviceverbesserungen (u. a. 24 h Auskunft zum Sachstand),
Online-Antragstellung u. Online-Vorgangsauskunft ·
Effizienzsteigerung
bei der Bearbeitung durch standardisierte Work-Flow-Prozesse, Zusammenarbeit
aller Beteiligten über Internet mittels Web-Browser ·
Einführung
eines berlinweit einheitlichen Systems statt bisher 4 verschiedener
bezirksspezifischer Einzellösungen ·
Senkung
der bezirklichen Verfahrenskosten durch einheitliche zentrale Datenbank mit
standardisierten Schnittstellen zu anderen Anwendungen, Datenübernahme aus vorhandenen
Bau-Fachverfahren, Elektronische Bauakte im Dokumentenmanagementsystem (DMS) ·
Unterstützung
der Bezirke bei der Realisierung der im Gesetzgebungsverfahren zur neuen
Bauordnung abgestimmten Ressourceneinsparungen und im Umgang mit den Folgen der
demografischen Entwicklung in den bezirklichen BWÄ ·
Dauerhafte
elektronische Archivierung der Verfahrensakten Die Finanzierung der Softwarebeschaffung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Sie erfordert in den ersten Stufen der Einführung bei den Bezirken keine besonderen Hardwarebeschaffungen. Folgende
Phasen werden durchlaufen: ·
1.
Pilotierung im BWA Lichtenberg ·
2.
Einführung in den Bezirken Mitte und Steglitz-Zehlendorf ·
3.
Einführung in den übrigen Berliner BWÄ Stufenweise
werden folgende Projektziele umgesetzt:
(Realisierung in Lichtenberg bis
August 2007)
(bis Ende 2007)
(bis November 2008)
(möglich ab Dezember 2008) Ziel ist,
bis August/September 2009 eine elektronische Bearbeitung der online gestellten
Anträge in ganz Berlin zu gewährleisten. Parallel
dazu bleibt immer auch eine Antragstellung mittels Papierakte möglich, um keine
Zugangsbarrieren für Bauherrinnen und Bauherren ohne die nötigen online -
Voraussetzungen zu schaffen. Folgende Bestandteile des elektronischen
Baugenehmigungsverfahrens werden künftig angeboten: ·
Online-Vorgangsauskunft ·
Online-Fachstellenbeteiligung ·
Online-Antragstellung ·
Baugenehmigungs-Fachverfahren ·
Elektronische Signatur ·
Anbindung DMS/Archiv ·
Scannen von Bauakten Vorteile eines einheitlichen Baugenehmigungsverfahrens mit Online-Schnittstelle·
Reduzierung
der Genehmigungszeiten, weil Bearbeitungsschritte und Stellungnahmen parallel
erfolgen können; einzelne Fachbehörden können elektronisch „auf
Knopfdruck“ zugeschaltet werden ·
Rückfragen
bzw. Schriftwechsel zwischen Baugenehmigungsbehörde und Bauherren können
entfallen bzw. werden vereinfacht und beschleunigt ·
schnelle
Einbeziehung aller relevanten Beteiligten in das Baugenehmigungsverfahren ·
Reduzierung
der Behördengänge für den Antragsteller ·
Erstellung
und Versand papiergebundener Unterlagen entfallen ·
Aufwandsreduzierung
bei Prüfung, Schreibdienst, Registratur und Transport ·
Software-Investitionen
sind nur an einer zentralen Stelle notwendig, Aktualisierung bei
Rechtsänderungen und die Pflege von Formular –u. Textdateien durch Sen
Stadt ohne die bisher erforderlichen bezirklichen Anpassungen ·
übertragbar
auf andere Verwaltungsverfahren im Land Berlin ·
Informationsgewinn
für alle Beteiligten, da sämtliche zur Beurteilung des Bauvorhabens benötigten
Unterlagen sofort per Tastendruck vorliegen ·
leichtere
Abstimmung von Stellungnahmen innerhalb der Berliner Verwaltung sowie mit
externen Dienststellen ·
durch
benutzergeführte Online-Antragserfassung mit Plausibilitätsprüfungen
Fehleingaben vermeidbar Berlin, den
.05.2007
___________________________ __________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr |
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