Drucksache - DS/0388/VI
Das
Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Der Förderverein Obersee &.
Orankesee e.V. hat einen landschaftsplanerischen und architektonischen
Ideenwettbewerb für interdisziplinäre Planungsteams eingeladener Universität
ausgelobt. Die Wettbewerbsberatung
erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Wettbewerb soll
durch das Bezirksamt Lichtenberg unterstützt werden. Schwerpunkt des Wettbewerbes ist die weitere
Aufwertung des öffentlichen Freiraumes, insbesondere des Oberseeparkes. Der
Förderverein Obersee &. Orankesee e.V. beabsichtigt, im Rahmen des
bürgerschaftlichen Engagements Mittel zu aquirieren. Damit sollen zusätzliche
Leistungen finanziert werden, um den vom Bezirksamt leistbaren Pflegestandard
der öffentlichen Anlagen anzuheben. Darüber hinaus soll der Wettbewerb dem Gedanken Mies
van der Rohes von der Einheit zwischen Natur, Häusern und Menschen Rechnung
tragen. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht. Durch den Wettbewerb werden die Parkanlagen
Obersee/Orankesee in der Öffentlichkeit stärker bekannt, das Image des Bezirkes
Lichtenberg wird verbessert. Berlin, den
.05.2007 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr Obersee –
Orankesee Landschaftsplanerischer
und architektonischer Ideenwettbewerb für interdisziplinäre Planungsteams
eingeladener Universitäten. Auslobung Inhaltsverzeichnis Teil
1 Wettbewerbsverfahren 1.0. Anlass und Ziel / Vorbemerkung 1.1. Auslober und Wettbewerbsdurchführung 1.2. Art des Verfahrens 1.3. Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe
1.4. Teilnehmer 1.5. Preisgericht und Vorprüfung 1.6. Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 1.7. Einlieferung der Wettbewerbsunterlagen 1.8. Rückfragen, Rückfragenkolloquium 1.9. Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen 1.10. Geforderte Leistungen 1.11. Beurteilungsverfahren 1.12. Preise und Ankäufe 1.13. Weitere Bearbeitung 1.14. Eigentum und Urheberrecht 1.15. Verfassererklärung 1.16. Bekanntgabe der Ergebnisse / Ausstellung
der Arbeiten 1.17. Haftung und Rückgabe 1.18. Zusammenfassung der Termine Teil
2 Wettbewerbsaufgabe 2.1. Übergeordnete
Zielsetzung 2.2. Einzelaspekte 2.2.1.
Städtebau 2.2.2.
Freiflächenplanung 2.2.3.
Ökologie 2.2.4.
Architektur 2.2.5.
Kunst 2.3. Leitungen 2.4. Baubeginn und
Kostenrahmen 2.5. Beurteilungskriterien Teil
3 Situation und Planungsvorgaben 3.1. Lage und Größe des Wettbewerbsgebietes 3.2. Historische Entwicklung 3.3. Städtebauliche Entwicklungsgeschichte 3.4. Verkehr 3.5. Naturhaushalt, Erholung und Freiraumnutzung 3.6. Städtebauliche und Landschaftsplanerische
Planungsgrundlagen 3.6.1.
Flächennutzungsplan 3.6.2.
Landschaftsprogramm 3.6.3.
Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen - Süd HOH2 3.6.4.
Landschaftsplan XXII - L - 5 Obersee / Orankesee 3.6.5.
Bebauungsplan XXII - 31 (Bebauung um den Obersee) 3.7. Denkmale Teil 1
Wettbwerbsverfahren 1
Anlass und Ziel /
Vorbemerkung Der Förderverein
e.V. Obersee & Orankesee setzt sich mit Hilfe
dieses Wettbewerbs für die weitere Entwicklung des Parkes Obersee / Orankesee ein. Der landschaftsplanerische und architektonische
Ideenwettbewerb verfolgt das Ziel, für
ein - auch überbezirklich
bedeutsames - Gebiet von ca. 17 ha ein Gesamtkonzept zu erarbeiten,
in welchem die Bereiche - Städtebau - Freiflächenplanung - Ökologie - Architektur - Kunst bearbeitet werden sollen. Für den Park soll ein gestalterisches Grundgerüst
gefunden werden, welches flexibel auf voraussichtlich unterschiedliche
Realisierungszeiträume und den sich ändernden Nutzungsvorstellungen
reagiert. Es wird ein schlüssiges Gesamtkonzept mit klarer
Grundstruktur erwartet, welches die Orientierung im Raum erleichtert.
Es sollen differenziert gestaltete, attraktive Räume mit unterschiedlichen Angeboten
und Atmosphären entstehen, die vor allem den Anwohnern zugute kommen
sollen. Es werden differenzierte Angebote sowohl
für das Bewegungsbedürfnis als auch für Ruhe und Naturgenuss erwartet
(Park mit zwei Geschwindigkeiten).
Ökologisch wertvolle Bereiche sollen in das Parkkonzept eingebunden
werden. Ebenso können historische Schichten und Relikte berücksichtigt
werden. Darüber hinaus sollen verschiedene Architekturen im Geist Miese
van der Rohes einer gestalterischen, künstlerischen und wirtschaftlichen
Belebung des Parks dienen. Dem
Gedanken Mies van der Rohes von der Einheit zwischen Natur, Häusern und
Menschen soll Rechnung getragen werden. 1.1 Auslober und Wettbewerbsdurchführung Auslober: Förderverein e.V. Obersee & Orankesee Geschäftsstelle Herr Dr. Jörg Ritter Oberseestrasse 48 13 053 Berlin T. 030 / 982 29 81 F. 030 / 98 31 31 20 info@obersee-orankesee.de www.obersee-orankesee.de Vorstand: Dr. Jörg Ritter, Vorsitzender, joerg.ritter@obersee-orankesee.de Monika Buhlan, stellvertretende Vorsitzende, mobuh@arcor.de Dr. Karin Düngel, Schriftführerin,
karin.duengel@obersee-orankesee.de Wettbewerbsberatung: Senatsverwaltung Stadtentwicklung Abteilung II, Städtebau und
Projekte Frau Almut Jirku Brückenstrasse 06 10 179 Berlin T. 030 / 90 25 - 20 18 Wettbewerbsbegleitung: Bezirksamt Berlin Lichtenberg Amt für Umwelt und Natur Fr. Jaenisch Alt Friedrichsfelde 60 10 315 Berlin Lichtenberg T. 030 / 902 96 - 4230 Wettbewerbsdurchführung und Erstellung der Auslobungsunterlagen: Landschaftsarchitekt Jochen Garbe Schulzendorfer Strasse 87 13 467 Berlin T. 030 / 392 53 10 Die Architektenkammer
Berlin wurde über die Absicht der Wettbewerbsdurchführung informiert. 1.2. Art des Verfahrens Die Ausschreibung erfolgt als eingeladener,
einstufiger landschaftsplanerischer und architektonischer Ideenwettbewerb.
Die Arbeiten werden anonym abgegeben. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. 1.3. Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe
Die Durchführung des Wettbewerbs findet in
Anlehnung an die "Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe"
auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW
1995) in der Fassung vom 22.12.2003 statt. Eine rechtliche Verbindlichkeit
kann hieraus nicht abgeleitet werden. Einverständnis: Jeder Teilnehmer, Preisrichter,
Sachverständige, Vorprüfer und Gast erklärt sich durch seine Beteiligung
bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen
und der Anwendung der GRW 1995 einverstanden. Verlautbarungen jeder
Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens,
inkl. der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur
über Amt für Umwelt und Natur abgegeben werden. Datenschutz: Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast
und Auftragnehmer willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am
Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang
mit o. g. Wettbewerb für Veröffentlichungen jedweder Art verwendet
werden dürfen. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Beauftragung
im Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. 1.4. Teilnehmer Zur Teilnahme am Wettbewerb werden folgende
Universitäten eingeladen. Die schriftliche Anfrage zur Teilnahme
erfolgte am 13.11.2006. TU Berlin, Fachbereich VI Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung Frau Prof. Undine Giseke Franklinstrasse 28 / 29, Sekr. FR 2-6 10 587 Berlin T. 030 / 314 - 28 193 T. 030 / 314 - 28 194 (Sieweke) joerg.sieweke@tu-berlin.de giseke@bgmr.de www.tu-berlin.de/fak7/ilaup Technische Fachhochschule
Berlin Fachbereich V, Landschaftsarchitektur Frau Prof. Dr. - Ing. Roza
Maria Kamp Luxemburger Straße 10 13 353 Berlin T. 030 / 45 04 - 39 23 T. 030 / 896 80 859 (H. Michel) michel@locodrom.de kamp@tfh-berlin.de wpridik@web.de TU Braunschweig,
Fachbereich III Institut für Städtebau und Landschaftsplanung Frau Prof. Gabriele G. Kiefer Mühlenpfordtstrasse 22 38106 Braunschweig T. 0531/ 391 - 23 64 (H. Ott) g.kiefer@isl.bau.tu-bs.de info@buero-kiefer.de www.buero-kiefer.de Brandenburgische
Technische Universität Cottbus Fakultät Architektur,
Bauingenieurswesen und Stadtplanung Prof. Bernd Huckriede Konrad Wachsmann Allee
06 03 046 Cottbus T. 03 55 / 69 - 22 20 (F. Minde) bernd.huckriede@tu-cottbus.de www.tu-cottbus.de/fakultaet2/ TU Dresden, Fakultät Architektur Institut für Landschaftsarchitektur Herr Prof. Christoph Schonhoff Helmholtzstr. 10, HÜL Ostflügel 557 01 062 Dresden T. 0351 / 463 - 344 47 (Institut) T. 463 - 32 332
(Herr Jens Rossa) j.rossa@rplusb.de landarch@rcs.urz.tu-dresden.de http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_architektur/ila Universität Hannover, Fakultät
Architektur und Landschaft Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung Herr Prof. Udo Weilacher Herrenhäuser Strasse 2a 30419 Hannover T. 0511 / 762 - 26 95 weilacher@ila.uni-hannover.de www.laum.uni-hannover.de/fachschaft/ Universität Karlsruhe, Fakultät
Bau - Geo - Umwelt Institut für Landschaft und Garten Herr Prof. D.P.L.G. Henri Bava Otto - Ammann - Platz 01 76 128 Karlsruhe T. 0721/ 608 - 31 75 (H. Philip
Denkinger) philip.denkinger@lug.uni-karlsruhe.de LUG@arch.uni-karlsruhe.de www.lug.uni-karlsruhe.de Universität Kassel, Fachbereich 6 Architektur,
Stadtpl. Landschaftspl. Institut für Landschaftsarchitektur / Entwurf Frau Prof. Ariane Röntz Gottschalkstrasse 26 34 109 Kassel T. 0561 / 804 - 35 31 roentz@asl.uni-kassel.de www.uni-kassel.de/fb6/fachgebiete/landschaftsarchitektur.htm Fachhochschule Erfurt Fachbereich Landschaftsarchitektur Herr Prof. Frank Blecken Herr Prof. Andreas Naumann Leipziger Str. 77 99085 Erfurt T. 0361 / 6700 – 223 bzw. – 258 Fachhochschule Osnabrück Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur Herr Prof. Bernd Lehmann Oldenburger Landstr. 24 49 090 Osnabrück T. 05 41 / 969 -
51 10 (H. Junker 51 75, o. 0172 / 432 10 22) dekanat-al@fh-osnabrueck.de b.lehmann@fh-osnabrueck.de Bauhaus-Universität Weimar Fakultät für Architektur Frau Dr. Regina König Geschwister - Scholl - Strasse 08 99 423 Weimar T. 036 43 / 58 - 31 27 info@uni-weimar.de www.uni-weimar.de Die Universitäten stellen für
die Erarbeitung der
Wettbewerbsaufgabe ein
oder mehrere Planungsteams aus Studenten zusammen, welche mindestens den folgenden Fachbereichen angehören müssen: - Städtebau - Freiraumplanung - Architektur Eine Betreuung durch Lehrpersonal ist zulässig. Ein aktueller Immatrikulationsnachweis
der Teilnehmer ist der Verfassererklärung beizufügen. Die Teilnehmer müssen
mind. im 6. Semester sein. 1.5. Preisgericht und Vorprüfung Fachpreisrichter/innen: - Frau Birgit Hammer, Landschaftsarchitektin
Berlin - Frau Prof. Donata Valentien, Landschaftsarchitektin
München - Herr Michael Kaschke, Landschaftsarchitekt
Hamburg - Herr Prof. Paul Kahlfeldt, Architekt Berlin Stellvertretende Fachpreisrichter/innen: - Frau Barbara Hutter, Landschaftsarchitektin
Berlin - Herr Carl Schagemann, Architekt Potsdam Sachpreisrichter/innen: - Frau Regula Lüscher, Senat für Stadtentwicklung,
Senatsbaudirektorin - Herr Andreas Geisel, Bezirksamt Lichtenberg,
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen - Herr Dr. Jörg Ritter, Förderverein e.V. Obersee
& Orankesee Stellvertretende Sachpreisrichter/innen: - Herr Reiner Nagel, Senat für Stadtentwicklung,
Abteilungsleiter Referat I - Frau Angelika Nied, Bezirksamt Lichtenberg,
stellv. Fachbereichsleiterin Naturschutz und Landschaftsplanung - Dr. Harry Düngel, Förderverein e.V. Obersee &
Orankesee Sachverständige: - N.N., Bezirk Lichtenberg, Fachbereich
Stadtplanung - Frau Wita Noack, Leiterin Mies van der Rohe
– Haus - Frau Ina Sager, Amt für Umwelt und Natur, Bezirksamt
Berlin Lichtenberg Vorprüfung: - Frau Kalkowsky, Amt für Umwelt und Natur, Bezirksamt
Berlin Lichtenberg - Herr Thomas Hillig, Architekt, Berlin - Herr Jochen Garbe, Landschaftsarchitekt, Berlin 1.6. Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen Die Unterlagen werden ausschließlich digital
ab dem 07.03.2007 auf CD verschickt. 1.7. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Abgabe: Die Arbeiten sind am 02.07.2007 von
14.00 bis 18.00 Uhr im Amt für Umwelt
und Natur, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung, Alt Friedrichsfelde 60, 3. OG, Raum 307 10 319
Berlin Lichtenberg abzugeben oder am selben
Tag oder davor liegend per Post- oder Kurierdienst einzureichen. Bei der
Einreichung durch Post- oder Kurierdienst ist eine Kopie des Einlieferungsscheins,
in gleicher anonymisierter Weise wie die Arbeit selbst, mit der Kennziffer
versehen an den Auslober nachzusenden. Versand: Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung
der Anonymität in verschlossenem Zustand ohne Absender oder sonstigen
Hinweis auf den Verfasser, aber mit der Kennzahl und dem Vermerk
„Wettbewerb "Mies van der Rohe - Park" einzureichen. Bei
Zustellung durch Post- oder Kurierdienst ist der Empfänger als Absender
anzugeben. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin hat dafür zu sorgen,
dass er bzw. sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen
kann. Da der Tagesstempel (Post) auf dem Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist
der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheine sind daher
bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung
vorzulegen. Kennzeichnung der Arbeiten: Die Wettbewerbsarbeiten
sind in allen Stücken nur durch eine gleich lautende Kennzahl zu bezeichnen.
Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und in einer Größe von 1 cm
Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt und Schriftstück in der rechten oberen
Ecke anzubringen. Die Kennziffer ist von den Teilnehmern selbst zu wählen.
Die Wettbewerbsverfasser haben die Verfassererklärung mit ihrer Anschrift
in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen
Kennzahl abzugeben, mit der sie ihre Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet
haben. Dieser Umschlag ist gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben. 1.8. Rückfragen, Rückfragenkolloquium Rückfragen: Diese können zur Auslobung
schriftlich sowie per e-mail (jochen.garbe@t-online.de) gestellt werden und müssen bis zum 11.04.2007 unter
dem Kennwort „Wettbewerb Mies van der Rohe - Park“ bei Landschaftsarchitekt Jochen Garbe, Schulzendorfer
Strasse 87, 13 467 Berlin, eingegangen sein. Die Rückfragen werden mit
dem Preisgericht erörtert und während des Rückfragenkolloquiums beantwortet.
Rückfragenkolloquium: Das Rückfragenkolloquium
mit den Teilnehmenden (verbindlich für mind. einen Vertreter je Team,
Reisekosten werden erstattet) und dem Auslober findet am 12.04.2007 statt und
beginnt mit einer Ortsbegehung. Treffpunkt: 16.00 h, Mies van der Rohe -
Haus, Oberseestrasse 60, 13 053 Berlin.
Das Ergebnisprotokoll des Rückfragenkolloquiums mit der Zusammenstellung
der Fragen und Antworten wird anschl. allen am Verfahren Beteiligten
per mail zugesandt. Es ist Bestandteil der Auslobung. 1.9. Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen Unterlagen des Wettbewerbs sind: - die vorliegende Auslobung mit allen Anlagen
(Berliner Parklandschaft, Exkurs Parktypologie, Wesentliche Merkmale
der Architektur von Mies van der Rohe) - die schriftliche Beantwortung aller Rückfragen
inkl. der gestellten Fragen (Protokoll des Rückfragenkolloquiums) - die im Folgenden aufgeführten Planunterlagen
in den angegebenen Dateiformaten. -
Lageplan / Arbeitsplan, M 1 : 1.000 (dwg, pdf) -
vorläufiger Landschaftsplan Maßnahmen, M 1 : 1.000 (tif) - vorläufiger
Bebauungsplan, M 1 : 1.000 (tif) -
Luftbild aus Google Earth (jpg) - Fotodokumentation
Peter Buhlan (jpg) Hinweis: Jeder Teilnehmer des Wettbewerbs verpflichtet
sich, die vorliegenden digitalen Daten und Pläne nur für die Beteiligung
am Wettbewerb zu nutzen. Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte
anfallen und nicht an den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss
des Wettbewerbs zu löschen. 1.10. Geforderte Leistungen Pläne: a/ Gesamtkonzept (einschl. Einbindung in das
Quartier), farbig, M 1 : 1.000, Plangröße DIN A1 b/ Detailausschnitt zur
Ufergestaltung des Ober- oder Orankesees, farbig, M 1 : 200, Plangröße DIN A1
(hinsichtl. ökol. Umgestaltung Spundwände) c/ Darstellung der Architektur a/ Ehem. Wirtshaus am Orankesee b/ Strandbad am Orankesee, Umbau Sanitärbereich c/ Strandbad am Orankesee, Neubau Saunaanlage Maßstab und Darstellungsform frei wählbar, Plangröße
DIN A1 Erläuternde Darstellungen: - Nach freier Wahl Perspektiven oder Isometrien
zur Verdeutlichung der Entwurfsidee - Details, Ansichten oder Schnitte zur Veranschaulichung
wichtiger Entwurfselemente - Erläuterungsbericht von max. drei Seiten
DIN A 4 (Sofern der Text in die Pläne integriert wird, ist eine zusätzliche
Kopie auf losen Blättern erforderlich) - Zur geplanten Vegetation werden mind. Aussagen
zu Leitbaumarten und zur Ufervegetation erwartet. Sonstiges: - Prüfplan, s/w, M 1 : 1.000 mit eindeutiger Zuordnung
von Flächen und Materialien - Verkleinerung des Gesamtkonzepts, M 1:1000
auf DIN A 4, s/w für die Vorprüfung als Datei Zeichnerische Darstellung: Die Wettbewerbsergebnisse
sollen neben Fachpublikum vor allem betroffenen Bürgern und politischen
Gremien vorgestellt werden. Deswegen ist bei der Darstellung des Konzepts
darauf zu achten, dass die Pläne auch für die Allgemeinheit lesbar sind.
Die geforderten Leistungen sind gerollt in Papierform, max. 110 gr. zu
erbringen (aufwändigere Materialien sind definitiv nicht erwünscht). Wettbewerbsausstellung: Für die Präsentation
der Wettbewerbsarbeiten steht pro Arbeit eine Stelltafel zur Verfügung.
Die Hängefläche pro Tafel beträgt ca.: Höhe 186 cm und Breite 198 cm. Geplant
ist eine Hängung von max 4 stk DIN A 1 - Blättern im Querformat, je 2 stk
übereinander. Zusätzliche Leistungen, die über die Hängefläche hinausgehen,
werden nicht berücksichtigt. Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante
einreichen. Weitere Leistungen wie Modell, Dias, Video etc. sowie die
ausschl. Abgabe in digitaler Form sind nicht zugelassen. Farbige Darstellungen
sowie erläuternde Skizzen sind zugelassen. 1.11. Beurteilungsverfahren Die eingereichten Arbeiten werden mit Hilfe
eines Kriterienkataloges (siehe Punkt 2.5.) vorgeprüft. Bei der Erfüllung
dieser Aufgabe können die Sachverständigen zur Unterstützung der Vorprüfer
hinzugezogen werden. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung
als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten
bleibt dem Preisgericht vorbehalten. 1.12. Preise und Ankäufe Für Kostenerstattungen und Preise stehen insgesamt
ca. 8.500,- Euro netto zur Verfügung. Voraussetzung für die Kostenerstattung
ist die Abgabe einer prüffähigen Arbeit. Geplant ist folgende Aufteilung: - 1. Preis: 2.200,00
Euro - 2. Preis: 1.400,00
Euro - 3. Preis: 1.000,00
Euro - Kostenerstattung je Team: 500,00 Euro Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts
unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig
eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer
wird nicht erstattet. 1.13. Weitere Bearbeitung Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung
für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Der Auslober
kann gegenwärtig kein Auftragsversprechen geben. Er wird aber - unter
Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts - die Beauftragung eines
oder mehrerer der Preisträger für die weitere Bearbeitung - mindestens
mit den Leistungen 2 und 3, nach § 15 HOAI - unterstützen, soweit und sobald
die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden
soll. 1.14. Eigentum und
Urheberrecht Die eingereichten
Unterlagen der Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers.
Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben
dem Verfasser erhalten. Der Auslober ist berechtigt,
die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbs
ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über
Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. 1.15. Verfassererklärung
Durch ihre Unterschrift
in der Verfassererklärung (siehe Anhang) versichern die Wettbewerbsteilnehmenden,
dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten sind. 1.16. Bekanntgabe
der Ergebnisse / Ausstellung der Arbeiten Das Ergebnis des
Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung)
allen Teilnehmenden unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts
mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse bekannt gegeben. Die zur Beurteilung
zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen der Verfasser
und dem Preisgerichtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung,
Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und
der Presse bekannt gegeben. 1.17. Haftung und
Rückgabe Für die Beschädigung
oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im
Fall nachweisbar schuldhaften Verhalten. 1.18. Zusammenfassung
der Termine Bürgerinformationsveranstaltung: 05.03.2007 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen
digital: 02.04.2007 Rückfragen schriftlich bis: 10.04.2007 Rückfragenkolloquium: 12.04.2007,
16.00 Uhr Beantwortung aller
Fragen: 30.04.2007 Abgabe der Arbeiten: 02.07.2007 Preisgericht: 06.07.2007 Information Preisträger: 09.07.2007 Ausstellung der
Preisträger 08.09.2007 (im Rahmen des 2. Alt
- Hohenschönhausener Seenfestes) Teil 2 Wettbewerbsaufgabe 2.1. Übergeordnete Zielsetzung Neben den unter
1.0. genannten Hinweisen sowie den u. g. Einzelaspekten werden folgende
grundsätzlichen Ziele formuliert: - Erarbeitung eines
Planungskonzeptes unter Beachtung des demographischen Wandels und einer
ökologisch orientierten Stadtentwicklung sowie der Genderkriterien - Zusammenführung
der gegenwärtig getrennten Parkanlagen zu einem gemeinsamen Park - Verbesserte Angebote
(Spiel und Sport) für die Parknutzung durch die Anwohner - Verbesserung der
vorh. Wegeführung und Infrastruktur - Gestalterische
und ökologische Verbesserung der Ufersituation des Ober- und Orankesees 2.2. Einzelaspekte 2.2.1. Städtebau und Wegekonzeption - Einbindung des
Parks und seiner Eingänge in die umgebende städtebauliche Struktur
(Baukörper, übergeordnete Verkehrsverbindungen, Grünflächen und -
verbindungen). Definition der Hauptzugänge mit entspr. gestalterischer
Hervorhebung. - Festlegung von Straßenbäumen im Bereich umliegenden Strassen
(Wettbewerbsgrenzen), sowie Parkbuchten - Gestaltung des Übergangs
zum Wohngebiet Hansastr. (hier Betrachtung beider Bürgersteigseiten) - Hierarchische Gliederung der Parkwege,
Festlegung der Wegebreiten und Materialien (Barrierefreiheit beachten, sparsame Versiegelung neuer Fläche, ggf. Rückbau
bestehender Flächen). - Rundweg entl. der Wettbewerbsgrenzen um das
ganze Gelände mit entspr. Materialzuweisung - Beachtung der folgenden Punkte: a/ Vorplatz Orankebad / Gertrudstrasse (u. a.
Parkplatzkonzept für Strandbesucher) b/ Straßenzug Orankestrand (Anbindung an
Suermondtstr.) c/ Straßendreieck am Oberseeplatz d/ Querschnitt Oberseestrasse zw. Obersee- und Orankepark, Erhalt der
Funktion als Strasse, Verkehrsberuhigung, optimale Einbindung in den Park Hinweis: - Die in der Anlage
"Entwurf Bebauungsplan" geplanten Baufelder sind nicht veränderbar,
da diese vor allem hinsichtlich des gewünschten Uferschutzes fixiert worden
sind. Hinweis: In der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan wurde der Rückbau der Oberseestrasse
zwischen den Seen abgelehnt. Aus diesem Grund müssen Vorschläge für eine
Schließung der Oberseestrasse tragfähige gestalterische Alternativen
aufzeigen. Ein vollständiger Rückbau ist gegenwärtig nicht erwünscht. Ziel
ist eine verbesserte Einbindung der Fahrbahn in die Parkgestaltung, z. B. durch
Verzicht auf Barrieren (Bordsteine). 2.2.2. Freiflächenplanung - Gestaltung der
Parkanlagen und Einordnung der gewünschten Nutzungen (Spiel/Sport, Ruhezonen,
Kunst und Kultur, Architektur, gemeinsames Parkerlebnis beider Anlagen) - Herausarbeitung von vorh.
oder neuen Sichtachsen (z. B. zum Mies van der Rohe - Haus). - Funktionale Einbindung
der Wasserflächen in die Parknutzung. - Angebote für
schnelle (Bewegung, Spiel, Sport) und langsame Parknutzungen (Aufenthalt,
Entspannung). ggf. Angebote für Angler, ggf. Parcours für Jogger, ggf.
zusätzl. Angebote für Schwimmer. - Vorschläge für die
Umgestaltung der Erweiterungsfläche (Oberseestr. 5-7) des Orankeseeparkes unter
Beachtung des Vegetationsbestandes, eventuell auch bauliche Anlagen für eine
öffentliche Nutzung - Vorschläge für die Detaillösung von möglichen
Einfriedungen (gebaut / natürlich, mit / ohne Tore). - Vorschläge für optische Verbindung zwischen Ober- und Orankesee (hier: Zäsur
durch die private Nutzung des Orankebades beachten) - Vorschläge für die
einheitliche Gestaltung des Informations- und Beleuchtungssystems, sowie der
Außenmöbel. Hinweis: Vorhandene. Qualitäten, wie Platanenallee und
Hecken südlich und östlich Parkgrenze, Rodelberg und vorhandene Geländetopografie soll erhalten
bleiben. Hinweis: Mit Bodenbewegungen
ist sparsam umzugehen. 2.2.3. Ökologie und
Bepflanzung - Erhalt wertvoller
Biotope und wertvoller vorhandener Bäume - Entwicklung eines "Naturlehrpfades"
inklusive Materialzuweisung für das Nordufer Obersee (bei schwierigen
topographischen Bedingungen auch als Steg im Wasser) - Festlegung von gestalteten / naturnahen Uferbereichen - Maßnahmen zur
Renaturierung der gegenwärtigen verbauten Uferbereiche (z. B. Schilfgürtel). - Festlegung von zusätzlichen
Lebensräumen für Fauna und Flora. - Neue Vegetationselemente
mit geringem Pflegeaufwand. - Vorschläge für
Stauden, Zwiebelpflanzen mit geringem Pflegeaufwand. 2.2.4. Architektur - Vorschläge für
Neubauten, Renovierungen und baulichen Ergänzungen. - Alle geplanten
Baumaßnahmen sollen eindeutig im Geist Mies van der Rohes entwickelt
werden. Zitate realisierter Vorhaben sind nicht erwünscht. Es werden
Vorschläge erwartet, wie seine Planungen in der Gegenwart aussehen
könnten. - Gastronomische
Einrichtungen (ehem. Wirtshaus am Orankesee, Strandbad am Orankesee)
sind erwünscht. Das Parkkonzept muss jedoch auch funktionieren, wenn
sich keine Betreiber für solche Einrichtungen finden. - Baufeld 1:
"ehem. Wirtshaus am Orankesee" Neubau eines Mehrzweckgebäudes
mit den Funktionen Gastronomie, Veranstaltung, Gewerbe. -
Die Gestaltung
des Gebäudes kann innerhalb der Grundstücksgrenzen des ehemaligen Wirtshauses
erfolgen. Auf dem angrenzenden Grundstück Oberseestr. 5-7 kann unter
Berücksichtigung der vorhandenen Vegetation auch ein Baukörper für öffentliche
Nutzungen angeboten werden. -
Zur Zeit befindet sich auf dem Grundstück ein
Gartenlokal welches überwiegend im Sommer genutzt wird. -
Für den Bauplatz
sollen Ideen entwickelt werden, die den ganzjährigen Restaurant- und
Schankbetrieb (mit Saal für max. 100 Personen, der geteilt werden kann)
ermöglichen. Es ist den Wettbewerbsteilnehmern überlassen ob die Funktionen
zusammengefasst oder solitär gestaltet werden. In jedem Fall muss die Bebauung
sich dem Parkkonzept und dem Landschaftraum unterordnen. -
Die
Baukörpergestaltung sollte nach Möglichkeit eingeschossig erfolgen. -
Das
Gesamtgrundstück ist ca. 5.500 qm groß. -
Die Bebaubarkeit
wird mit einer max. GRZ von 0,3 und einer max. GFZ von 0,35 definiert. - Baufeld 2:
"Strandbad am Orankesee - Neubau Sanitärbereich" Renovierung und Ergänzung
der vorhandenen Bausubstanz. -
Das Strandbad am
Orankesee soll im Wesentlichen in seiner Struktur erhalten bleiben und vorerst
nur durch einen Sanitärtrakt ergänzt werden. -
Es sollten
jeweils 5 Toiletten einschließlich der erforderlichen Waschgelegenheiten für
Damen und Herren vorgesehen werden. -
Der
Ergänzungsbau sollte in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bestehenden Gebäuden
des Freibades platziert werden. Auch eine Erweiterung der Bestandsgebäude ist
denkbar. -
Es ist den
Wettbewerbsteilnehmern freigestellt Vorschläge für eine komplette Neubebauung
zu unterbreiten. Dabei ist zu beachten, dass während der Hochsaison mit bis zu
2.500 Besuchern pro Tag gerechnet wird. - Baufeld 3:
"Strandbad am Orankesee - Neubau Saunaanlage" Neubau einer
öffentlichen Saunaanlage am Ufer oder auf der Wasserfläche des Orankesees. -
Der Bauplatz für
den Neubau einer Saunaanlage befindet sich in der südöstlichen kleinen Bucht
des Orankesees (innerhalb der Grundstücksgrenzen des Strandbades). -
Hier soll ein
eigenständig funktionierendes Gebäude geplant werden, welches auch unabhängig
vom Freibad betrieben werden kann. -
Vorgesehen sind
drei Saunen für jeweils 8 Nutzer mit den erforderlichen Nebenanlagen wie
Duschen, Toiletten, Umkleiden und Ruhebereich. Eine kleine Saftbar für maximal
20 Personen muss ebenfalls integriert werden. -
Die geplante
Bebauung sollte eine Grundfläche von 500 qm nicht überschreiten und
eingeschossig geplant werden. -
Der Bauplatz
wird nicht eindeutig festgelegt. Eine Überbauung von Wasserflächen ist
vorstellbar. Sekundärarchitekturen
für Wetterschutz, Veranstaltungen (z. B. Pavillon zw. Ober- und
Orankesee) können integriert werden. Aussagen zur
Weiterverwendung des Gärtnerhofes in der Waldowstrasse zwecks zukünftiger
Unterhaltung der gesamten Anlage. 2.2.5. Kunst - Festlegung von Standorten
für feste und wechselnde Ausstellung. 2.3. Leitungen In Bereichen, wo Leitungen
liegen, sind die entsprechenden Auflagen unbedingt einzuhalten. Leitungsverlagerungen
sind nicht möglich. Bekannte Leitungen sind im Lageplan eingetragen. 2.4. Baubeginn und Kostenrahmen Baubeginn: Für einen Baubeginn
kann gegenwärtig kein Zeithorizont bestimmt werden. Kostenrahmen: Für die Parkgestaltung
soll eine Nettobausumme von durchschnittlich 50,00 € brutto / qm
(ohne die Seeflächen) nicht überschritten werden. Für mögliche Bauwerke soll
eine Nettobausumme von durchschnittlich 1.500,00 € brutto / cbm
(umbauter Raum) nicht überschritten werden. Im Kostenrahmen
nicht einzurechnen sind Beträge für die mögliche Beseitigung belasteter
Böden. 2.5. Beurteilungskriterien - Umsetzung der Ziele - Städtebauliche
Einbindung - Raumbildung und
-verknüpfung - Erschließung und
innere Ordnung - Berücksichtigung
und Entwicklung der Schutzgüter - Umgang mit der
demographischen Entwicklung - Gendergerechte
Gestaltung des Parks - Vegetationseinbindung
und -verwendung, Materialwahl - Entwicklungsfähigkeit
des Parks - Einhaltung verbindlicher
Vorgaben (Teil 2.2.) - Wirtschaftlichkeit
in Bezug auf Pflege und Unterhaltung Gewichtung der
Bestandteile "Parkplanung" / "Architektur" /
"Integration der Architektur": Voraus. 50 / 30 / 20
%. Teil 3 Situation
und Planungsvorgaben 3.1. Lage und Grösse
des Wettbewerbsgebietes - Ortsteil Hohenschönhausen - Fläche: ca. 17 ha
(inkl. Wasserflächen) - Begrenzung durch
die umliegenden Straßenzüge 3.2. Historische
Entwicklung Mit der Parzellierung
des Ritterguts Hohenschönhausen, Ende des 19. Jahrhunderts entstanden
südlich des Orankesees die ersten Villen. Mit der Inbetriebnahme der
Löwenbrauerei 1894 setzte eine rasante Siedlungsentwicklung ein, die
sowohl die industrielle Entwicklung des Gebiets als auch das Landschafts-
und Siedlungsbild maßgeblich beeinflussten. 1895 wurde zum Zwecke
der Brauchwasserentnahme die nahe des Lindwerder Berges befindlichen
Senken Lindwerder Lake und Elspfuhl mit Wasser aufgefüllt. Dieser künstlich
geschaffene See erhielt aufgrund seiner höheren Lage gegenüber dem
Orankesee den Namen Obersee. Die beiden Seen wurden durch einen Damm voneinander getrennt,
der die Trasse der heutigen Oberseestrasse bildet. (Quelle: Landschaftsplan XXXII
- L - 5, Büro Wallmann) 1912 / 13 entstand auf dem Gelände
zwischen dem Obersee und der anliegenden Waldowstrasse der Oberseepark.
Mit der Umsetzung der Anlage wurde Otto Werner beauftragt. Aufgrund
des Ersten Weltkriegs mussten die Arbeiten zunächst unterbrochen werden,
der Park wurde letztendlich 1920 fertiggestellt. Um die 164 im Ersten
Weltkrieg gefallenen Hohenschönhausener zu ehren, wurden die Pläne
umgeändert und ein Heldengedenkstein hinzugefügt. Verglichen mit 1920 sind heute
allerdings wesentliche Unterschiede in der Anlage auszumachen. Der
Besucher betrat damals den Park durch einen kleinen Pavillon. Das Wegenetz,
das den Park durchzieht, war wesentlich engmaschiger. Zudem liefen die
meisten Wege auf den so genannten Ehrenhain im Südosten des Parks zu. Sowohl
der Pavillon als auch das Denkmal wurden im Zweiten Weltkrieg zerstört,
das Gelände wurde vorläufig zum Sperrgebiet erklärt, da sich hier die
Wohnungen einiger hochrangiger sowjetischer Militärs befanden.
Bis Ende der 1950 er Jahre war das Gebiet nicht zugänglich. Der 5,5 Hektar
große Park wurde in den Jahren 1996 / 97 saniert und lädt seitdem wieder zu
Spaziergängen ein. Ebenfalls unmittelbar am See
gelegen ist das Mies van der Rohe - Haus. Es ist das letzte von dem renommierten
Architekten entworfene Wohnhaus in Deutschland. Der Bau befindet sich
an der Nordseite des Sees an der Oberseestrasse Nr. 60. (Quelle: Wikipedia, Stichwort
"Oberseepark") 3.3. Städtebauliche
Entwicklungsgeschichte Aufgrund der fortschrittlichen
Entwicklung und der guten Versorgung Hohenschönhausens mit Strom, Wasser
und Kanalisation, aber auch durch die Lage und die unmittelbare Nähe
zu den beiden Seen, besaß die neue Villenkolonie eine sehr hohe Attraktivität.
Es entstanden entsprechend den Vorschriften der damals geltenden Landhausbauordnung
vorwiegende ein- und zweistöckige Villen und Landhäuser. Um der Nachfrage
der gut situierten Bewohner am Obersee bzw. am Orankesee nach einem
kultivierten Erholungsbereich in unmittelbarer Umgebung nachzukommen,
wurde 1911 mit der Anlage des Oberseeparks begonnen. 1929 bekam das
Wirtshaus am Orankesee einen neuen Pächter, der sich für die Einrichtung
eines Strandbades einsetzte, dem heutigen Strandbad am Orankesee. (Quelle: Landschaftsplan
XXXII - L - 5, Büro Wallmann) 3.4. Verkehrsplanerische
Konzepte - Hauptverkehrsstrassen - Siedlungsverkehr,
Tempo - 30 - Zone - Anbindung an öffentl.
Nahverkehr 3.5. Naturhaushalt,
Erholung und Freiraumnutzung Naturraum, Geologie
und Boden: Das
Wettbewerbsgebiet liegt auf einem Höhenniveau zw. 52 und 56 m ü. NN auf
der Barnimhochfläche, die sich im Zuge der Weichsel - Eiszeit gebildet
hat. Die Grundmoränen der Hochfläche bestehen aus Geschiebemergel
auf lehmigen Sand und Lehm und zeichnen sich durch wellige, in den randlichen
Zonen auch flachhügelige Lehm- und Sandgebiete aus. Innerh. des Wettbewerbsgebiets
existieren verschiedene Flächen mit hohem Versiegelungsgrad, die
eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung, der Kaltluftentstehung
und der Lebensraumqualität von Pflanzen und Tieren darstellen. Oberflächenwasser: Ober- und Orankesee unterstehen der Zuständigkeit
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Gewässerunterhaltung.
Der Orankesee gilt als eutrophes Gewässer, das durch den Badebetrieb
starken Störungen und Belastungen ausgesetzt ist. Aufgrund der bestehenden EU -
Richtlinie für die Qualität von Badewasser werden im Orankesee Messergebnisse
relevanter Güteparameter jeweils für die Badesaison eines Jahres
im 14 - tägigen Rhythmus ermittelt. Bei den Messergebnissen fällt auf,
dass vor allem die Sättigung des Wassers mit Sauerstoff unnatürliche
Schwankungen zwischen sehr schlechten und für ein eutrophes Gewässer
sehr guten Ergebnissen zeigt. Diese sind durch die Frischwasserzufuhr
über den Tiefbrunnen zu erklären. Je nach Bedarf kann die Wasserqualität
durch den Einlass von Grundwasser aus dem Tiefenbrunnen verbessert und
entsprechend der EU - Richtlinie auf dem vorgeschriebenen Niveau gehalten
werden. Der Obersee wurde 1895 künstlich
angelegt. Seine Ufer sind überwiegend durch Betonteile (Anmerkung:
durch Betonteile abgedeckte Spundwände) befestigt. Der Obersee dient
als Regenwasserauffangbecken für die Straßenentwässerung der angrenzenden
Siedlungsbereiche. Es existieren an mehreren Stellen Regenwasserleitungen.
Dabei gelangt das anfallende Regenwasser ungeklärt in den Obersee. Da das Wasser nach sehr starken
Regenfällen über die Ufer treten kann, existiert auch am Obersee eine Anbindung
an das städtische Abwassernetz. Um die Belastungen für die Kanalisation
möglichst gering zu halten, wird nur in Ausnahmefällen Wasser aus dem
Obersee in das Abwassernetz geleitet. Bis vor wenigen Jahren existierten
darüber hinaus verschiedenen illegale Einleitungen, die mittlerweile
aber nicht mehr in Betrieb sind. Aufgrund der Tatsache, dass
das Regenwasser ungeklärt in den Obersee eingeleitet wird, ist davon
ausgehen, das die Wasserqualität des Obersees als nur unzureichend
einzustufen ist Hinweis des Bezirks: das Überlaufbauwerk am Obersee
wird z. Z. von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) saniert.). Die Ufer der Insel in der Mitte
des Sees sind unbefestigt. Durch die starken Wasserschwankungen und die
damit einhergehenden Erosionserscheinungen kam es in den letzten
Jahren zu einer Zweiteilung der Insel. Grundwasser: Innerhalb des Geltungsbereiches liegt der Grundwasserstand
5 - 10 m unter der Geländeoberfläche. Während die Verschmutzungsempfindlichkeit
des Grundwassers im nördlichen Teil des Untersuchungsgebiets zwischen
Suermondtstrasse und Nordostufer des Obersees als hoch eingestuft wird,
ist die Verschmutzungsempfindlichkeit in den übrigen Teilen des Gebiets
als mittel einzustufen. Das Grundwasser gilt als relativ geschützt. Biotop- und Artenschutz: Im Geltungsbereich lassen sich unterschiedliche
Biotoptypen abgrenzen und beschreiben. Es handelt sich dabei um einen
städtischen Übergangsbereich, der von Einfamilienhaus-, Reihenhaus-
und Villenbebauung mit hohem Gartenanteil geprägt ist. Im Zentrum liegen zwei intensiv
genutzte Grünanlagen. Die Parkanlagen am Obersee bzw. Orankesee unterliegen
in großen Teilen einer intensiven und starken Nutzung. Auch die beiden
Seen werden intensiv genutzt. Während am Orankesee kleinere Schilfgruppen
und mit Wasserpflanzen bedeckte Flächen vorkommen, fehlen am Obersee
entsprechende Strukturelemente völlig. Aufgrund der umlaufenden Spundwände
an beiden Seen weisen diese zudem eine sehr
naturferne Gestaltung auf. Auf der Insel wurde in den letzten Jahren eine
Eisvogelbrut nachgewiesen. Einzelne Amphibien (Teichfrösche) wandern aus dem
nördlich gelegenen Naturschutzgebiet Fauler See zu. Die Bewertung der Biotoptypen
hat gezeigt, dass aufgrund der sehr intensiven Nutzung insgesamt eher
von einer mittleren Biotop- und Artenvielfalt auszugehen ist. Landschaftsbild: Zu den bereichernden und prägenden Strukturen
des Oberseeparks gehören verschiedene Elemente, wie z. B. der Wasserturm
an der Waldowstraße. Im Zentrum der Parkanlage befinden sich der See mit
seinem weidenbestandenen Ufer, sowie die Insel mit ihrem z. T. bizarren
Weidenbestand. Während der See vollständig mit einer Spundwand inkl. Betonabdeckung
eingefasst ist, weist die Insel einen natürlichen Land - Wasser - Übergang
auf. Zu weiteren prägenden Elementen gehört insb. der alte Baumbestand. Auch das Landschaftsbild des
Orankesees wird wesentlich von dem im Zentrum der Grünfläche liegenden
See bestimmt. Der Orankeseepark zeichnet sich ebenfalls durch alten Baumbestand
aus. Im Norden des Sees befindet sich das Freibad Orankesee. Erholung und Freiraumnutzung: Unter Berücksichtigung der Einzugsradien besteht
eine ausreichende Versorgung mit wohnungsnahen Erholungsflächen nur
für die Wohngebiet um den Obersee und den Orankesee. Die sehr gute Versorgung
wird durch den hohen Grünanteil an privaten und halböffentlichen Flächen
noch verbessert. Die Anlagen Orankesee- und
Oberseepark stehen den Berlinern und vor allem den Bewohnern der umliegenden
Siedlungen in dieser Form seit den 20er Jahren zur Erholungsnutzung zur
Verfügung. Mit der Nutzung durch die sowjetischen Truppen und später
durch das Ministerium für Staatssicherheit war in den angrenzenden Bereichen
des Oberseeparks die Nutzbarkeit nach dem 2. Weltkrieg mit Einschränkungen
verbunden. Seit 1990 steht ein Uferweg
am Nordufer des Obersees zusätzlich zur Verfügung. Er wurde aber nur
provisorisch angelegt, die privaten Grundstücke ragen z.T. bis unmittelbar an
die Uferlinie an den Obersee heran. Die Sanierungsarbeiten an Wegen und
verschiedenen Neupflanzungen wurden 1997 weitestgehend abgeschlossen. Die Unterversorgung der umliegenden
Wohngebiete (vorwiegend im Bezirk Pankow) mit öffentlichen wohnungs-
bzw. siedlungsnahen Freiräumen bedingt den hohen Stellenwert der Parkanlagen
für die Erholung und Freiraumnutzung. Obersee- und Orankeseepark unterscheiden
sich bisher aufgrund ihrer Nutzungsstrukturen
in der Erholungsfunktion. Während der Orankesee durch das Strandbad
intensive Erholungsfunktionen erfüllt und im Sommer sehr beliebt
ist, wird der Oberseepark wegen seiner offenen, ausgedehnten Zierrasenflächen
unter attraktiven Altbaumbeständen vorzugsweise für ruhigere Erholungsformen
wie Lagern, Kinderspiel und Naturbeobachtung genutzt. Lauftraining, Spaziergänge,
Hundeauslauf und Angeln (beide Seen sind an den Deutschen Anglerverband als
Angelgewässer verpachtet) sind in beiden Parkanlagen beliebte Nutzungsmöglichkeiten
und Freizeitaktivitäten. Mit der Kündigung des Pachtvertrages und
der damit verbundenen Aufgabe der Nutzung des Wirtshauses am Orankesee
ging ein bedeutender Anziehungspunkt am Orankeseepark verloren. Es
kam zu Vandalismusschäden und Ende Oktober 1997 zu einem Brand, der das
Gebäude in großen Teilen zerstörte. Die Gebäudereste des Wirtshauses
wurden mittlerweile abgetragen. Möglichkeiten zum aktiven
Spiel bietet der Südosten des Oberseeparks gelegene Kinder- und Ballspielplatz,
der von Kindergruppen, Erwachsene mit Kleinkindern und auch älteren Schulkindern intensiv
genutzt wird. Im Randbereich des Orankeseeparks befindet sich auf dem
ehemaligen Tennisfeld ein allgemeiner Spielplatz mit u. a. Ballspielplatz und
Tischtennisplatten. In der neu entstandenen Stadtvillensiedlung
an der Oberseestrasse sind eigene Spielplätze angelegt worden. (Quelle: Landschaftsplan XXXII
- L - 5, Büro Wallmann) 3.6. Städtebauliche
/ Landschaftsplanerische Planungsgrundlagen Die Aussagen zum
Landschaftsplan und Bebauungsplan XXXII - 31 sind vorläufig, da diese
noch nicht rechtsverbindlich sind. 3.6.1. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan
(FNP) im Maßstab 1 : 50.000 liegt unter Einbeziehung der zwischenzeitlich
beschlossenen Änderungen in der Fassung der Neubekanntmachung vom Januar
2004, zuletzt geändert am 24.04.2005, vor. Der Bereich Obersee
/ Orankesee ist als Grünfläche mit den Symbolen "Parkanlage"
(Oberseepark, südlich des Obersees) und "Sport" (Strandbad Orankesee,
Nordufer Orankesee) dargestellt. Westlich des Orankesees,
außerh. des Wettbewerbsgebietes befindet sich die Signatur
"Kleingärten". Die umliegende Bebauung
ist mit der Flächensignatur "Landschaftliche Prägung von Wohnbauflächen"
dargestellt. Der Flächennutzungsplan
kann unter www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp eingesehen werden. 3.6.2. Landschaftsprogramm Durch das Landschafts-
inkl. Artenschutzprogramm (LaPro) von 1994 werden die Ziele des Naturschutzes
und der Landschaftspflege in den Prozess des Wandels und der Entwicklung
der Stadt integriert. Die Vorgaben des Programms sind behördenverbindlich.
Dargestellt sind die Ziele in den Programmplänen - Naturhaushalt /
Umweltschutz, - Biotop- und Artenschutz, - Landschaftsbild
sowie - Erholung und Freiraumnutzung.
Die Erholungs- und
Freiraumplanung verfolgt für den gesamten Stadtraum Berlins das Ziel
der Vervollständigung des Freiraumsystems mit einem Inneren und einem
Äußeren Parkring. Die bestehenden und neu geplanten Grünflächen und
Freiräume fügen sich dabei in das radiale System ein. Das Wettbewerbsgebiet
ist Bestandteil eines Ringes, der sich im Süden und Osten kreisförmig um
den Weißensee zieht und Bestandteil
eines "Vorranggebietes für Klimaschutz" ist. Der Plan "Naturhaushalt /
Umweltschutz" stellt die Fläche als "Grün- und Freifläche"
dar mit den Signaturen "stark verschlämmtes Gewässer" und
"belastetes Gewässer". Der Plan "Biotop- und Artenschutz"
stellt die Fläche als "städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzung"
dar. Im Norden und Süden befinden sich Flächen (Bestandteile des o. g.
Rings um den Weißensee) mit den Signaturen "Pflege und Entwicklung
von vorhandenen und geplanten Naturschutzgebieten und flächenhaften
Naturdenkmalen" (NSG "Fauler See" im Norden) sowie
"Pflege und Entwicklung von vorhandenen und geplanten Landschaftsschutzgebieten
und flächenhaften Naturdenkmalen" (Friedhof im Süden). Der Plan "Landschaftsbild"
stellt die Fläche mit den Signaturen "Prägende oder gliedernde
Grün- und Freifläche" und "Parkanlage" für den Oberseepark
sowie "besondere Siedlungsgrünstruktur / Siedlungszusammenhang"
für die Bebauung nördlich des Obersees dar. Der Plan "Erholung und
Freiraumnutzung" stellt die Fläche als "Grünfläche / Parkanlage"
dar mit der Signatur "Neuanlage und Verbesserung eines Grünzuges"
im Bereich des Nordufers des Obersees. Die Begründung und Erläuterung
des Landschaftsprogramms kann unter www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/landschaftsplanung/landschaftsprogramm/
heruntergeladen werden. 3.6.3. Bereichsentwicklungsplanung
Hohenschönhausen - Süd HOH2 Die Bezirkliche Bereichsentwicklungsplanung
Hohenschönhausen - Lichtenberg (Stand 11.2005, Vorentwurf des Bezirksamtes
Lichtenberg vorbehaltlich der Zustimmung durch die bezirklichen Gremien
des Bezirksamtes Hohenschönhausen - Lichtenberg) stellt die Fläche
als "Grünfläche" mit den Signaturen "Fläche für Gemeindebedarf
mit hohem Grünanteil" / "Badeplatz, Freibad" (Strandbad
Orankesee), "Parkanlage intensive Gestaltung und Pflege" (Oberseepark
und Südostufer Orankesee), "Spielplatz" (östlich Orankesee
und südöstlich Obersee) sowie "Kultur" (Mies van der Rohe - Haus,
Oberseestrasse) dar. Die angrenzende
Bebauung ist als durchgrüntes "Wohnen - W4, GFZ bis 0,4" dargestellt. Östlich des Grundstücks
Oberseestrasse 48 ist die Signatur "Grünverbindung sowie wichtiges
Fuß- und Radweg außerh. des Straßenraums" dargestellt. Nach Rücksprache
mit dem Bezirksamt soll nach gegenwärtigen Erkenntnisstand aufgrund
der vorh. Vegetationsstruktur auf eine Zuwegung verzichtet werden. 3.6.4. Landschaftsplan
XXII - L - 5 Obersee / Orankesee Der o. g. Landschaftsplan
datiert vom Juli 1999 und besitzt den Verfahrensstand der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände.
Die Darstellung übernimmt die Festsetzungen der o. g. Planungswerke
mit folgenden Konkretisierungen: - Festsetzungen
von Baufeldern in der Käthestrasse 07, und der Waldowstrasse 15 und 16. - Festsetzung einer
Ausflugsgaststätte in der Waldowstrasse 19 - 20 (ehem. Wasserturm). - Rückbau der Oberseestrasse
zwischen Obersee und Orankesee in eine Grünfläche mit Fuss- und Radweg
(Im Rahmen der Bürgerbeteiligung gab es Stellungnahmen, die diesen
Rückbau nicht befürworteten, so dass sich gegenwärtig ein Rückbau der
Oberseestrasse rechtlich nicht absichern lässt). - Festsetzung einer
"Vorrangfläche für den Biotop- und Artenschutz mit der Zweckbestimmung
Land - Wasser - Übergang" im Bereich der Seeufer Obersee inkl. Insel
und Orankesee - hier mit Ausnahme des Strandbades. - Festsetzung einer
"Vorrangfläche für den Biotop- und Artenschutz mit der Zweckbestimmung
Übergangsbereich Grundstück am Obersee" im Bereich östlicher Teil
des Nordufers Obersee. - Festsetzung einer
Grünfläche inkl. Bohlenweg im Bereich westlicher Teil des Nordufers
Obersee. Zum Landschaftsplan
Obersee / Orankesee ist ein landschaftsplanerisches Gutachten erstellt
worden. Die wichtigsten Stichpunkte der Zusammenfassung der Landschaftsanalyse
lauten wie folgt: positive Einflüsse: + potentielle
Grünverbindung mit übergeordneter und lokaler Bedeutung + ausgedehnte Gehölzbestände + Grünflächen am
Obersee und Orankesee + landschafts- und
siedlungsraumprägende Gewässer + unbefestigte Gewässerufer
im Bereich Insel im Obersee + Erholungs- und
Kultureinrichtungen (Strandbad, Mies van der Rohe - Haus) + potentielle Erholungsangebote
(ehem. Wirtshaus am Orankesee, Wasserturm) negative Einflüsse: - vorh. Barrieren
für den Biotopverbund (Suermondtstraße als Barriere zum NSG "Fauler
See") - Gestaltungsmängel
(Vorplatz Strandbad Orankesee) - unattraktive
Parkeingangssituationen (insb. Zugänge zum Orankeseepark) - brachliegende
Sport- und Spieleinrichtungen (ehem. Sportanlage Oberseestr. 5 - 7) - Einleitungen ungeklärten
Regenwassers - hoher Fischbesatz
durch intensives Angeln (Konkurrenz für potentielles Amphibienvorkommen) - fehlende Schilfgruppen
und Wasserpflanzen am Obersee - naturferne Ufergestaltung
(Spundwände) - Trittbelastung
im Uferbereich (insb. Nordufer Obersee) - großflächig versiegelte
Bereiche (hier Verfall ehem. Wirtshaus am Orankesee) - fehlende Straßenraumbegrünung Die wichtigsten
Stichpunkte der Empfehlungen zum weiteren Vorgehen lauten wie folgt: Bindungsflächen: - vorh. Parkflächen
Obersee und Orankesee Änderungsflächen: - ehem. Wirtshaus am
Orankesee - ehem. Sportfläche
Obersestraße 5 - 7 - Oberseestrasse
zw. Obersee und Orankesee - Gärtnereifläche
Ecke Waldowstraße / Oberseestraße - Wasserturm - Garagenkomplexe
an der Oberseestraße u. Waldowstraße / Ecke Lindenweg 3.6.5. Bebauungsplan
XXII - 31 (Bebauung um den Obersse) Der o. g. Bebauungsplan
ist vom Juli 1999 datiert und besitzt den Verfahrensstand frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit. Die zeichnerischen Darstellungen decken
sich mit den Festsetzungen des Landschaftsplans. Die Baufelder werden
als Allgemeine Wohngebiete mit zweigeschossiger Bebauung und einer
Grundflächenzahl von 0,2 festgesetzt. Dies gilt auch für die öffentlichen
Grundstücke in der Oberseestrasse 56 (ehem. Standesamt), 60 (Mies van
der Rohe - Haus) sowie 62 und 66 (ehem.
Musikschule). Die öffentlichen Grundstücke Waldowstrasse 31 - 32
(Gärtnereistützpunkt des Bezirksamtes. 35 / 36 (Heim für Kinder und Jugendliche)
und 39 / 40 (Kindertagesstätte) können dagegen zweigeschossig mit einer
Grundflächenzahl von 0,4 bebaut werden. 3.7. Denkmale Mies van der Rohe - Haus (Haus Lemke), Oberseestrasse 60, 1932 / 33 Gebäude
Oberseestr. 52, 54-56, 76 Wasserturm,
Waldowstr. 19/20 |
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Legende
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