Drucksache - DS/0383/VI  

 
 
Betreff: Durchsetzung des Verbots eines "flatrate"-Alkoholausschanks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Die BVV hat das Bezirksamt ersucht, vor dem Hintergrund der Beschlüsse des Bund-Länder-Ausschusses für Gewerberecht vom 06.06.2007 die Betreiber von „flatrate“- Partys im Bezirk aufzufordern, entsprechende Veranstaltungen zu unterlassen und die Werbung dafür einzu-stellen.

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

1.

Die Beantwortung (rechtliche Bewertung und Vollzugsaktivitäten zum Thema) war bereits Gegenstand der BVV DS-Nr.: 0146/VI - Abschlussbericht - http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/bvv-online/vo020.asp.

 

2.

Das Ordnungsamt Lichtenberg von Berlin hat bei Bekanntwerden von Veranstaltungen, die den übermäßigen Alkoholkonsum bzw. den Alkoholmissbrauch befürchten lassen bzw. von entsprechender Werbung (bspw. „flatrate“- Party, „Billich Willich-Party, „50 Cent-Party“), den/die Veranstalter schriftlich aufgefordert, diese Veranstaltungen zu unterlassen (Selbstverpflichtungsaufforderung bei Androhung ordnungsrechtlicher Schritte). Bisher ergingen behördliche Unterlassungsaufforderungen an die Betreiberin der Diskothek „Tollhaus“, Siegfriedstr. 136, 10365 Berlin, und den Betreiber der Cocktailbar „Aquila“, Wartenberger Str. 24, 13053 Berlin. Der letztgenannte Betreiber hat zwischenzeitlich die Werbung und die Durchführung solcher Veranstaltungen eingestellt und sich entsprechend erklärt.

Die Betreiberin des „Tollhauses“ ließ im Juli d.J. durch Ihre rechtliche Vertreterin erklären, dass Sie der Unterlassungsaufforderung nicht gedenkt, nachkommen zu wollen. Hierzu werden nunmehr die angekündigten verwaltungsrechtlichen Schritte eingeleitet. Über die aktuell laufende Ordnungswidrigkeits- und Verwaltungsstreitverfahren kann aus nahe liegenden Gründen (analog § 12 III Nr. 5 BezVG) gegenwärtig en detail keine Auskunft erteilt werden.

 

 

 

 

Emmrich                                                                                 Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat Wirtschaft

                                                                                                und Immobilien

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen