Drucksache - DS/0288/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht für den Fall der Einrichtung
eines Übergangsstandortes des Offenen Vollzugs in der Max-Brunnow Straße 4 die
von den Bewohnern des Gebietes um den Fennpfuhl geäußerten Bedenken ernst zu
nehmen und die Information und Aufklärung fortzuführen. Dafür sollen ein mit
Anwohnern und anderen relevanten lokalen Akteuren (Vereine, Kitas, Schulen,
Polizei, Justiz, Bezirksamt) besetztes Begleitgremium eingerichtet sowie die
Etablierung eines Infotelefons geprüft werden. Das Begleitgremium sollte die
Anliegen der Anwohner vor und während des Betriebes der Unterkunft des offenen
Vollzuges aufnehmen und darüber hinaus sich der Erarbeitung von Vorschlägen für
eine Nachnutzungsmöglichkeit für die Max-Brunnow-Straße 4 in zwei Jahren
annehmen. Zudem soll geprüft werden, ob der Bezirk Lichtenberg vom
Arbeitskräfteangebot der JVA und die Strafgefangenen von dieser Resozialisierungsmöglichkeit
profitieren können. Begründung und Begründung der Dringlichkeit: Der Bezirk Lichtenberg hat keine Möglichkeit einen Standort
der JVA in der Max-Brunnow-Straße 4 zu verhindern. Für die Errichtung und den
Betrieb einer JVA ist die Senatsverwaltung für Justiz zuständig. Für die
Umnutzung des Gebäudes in der Max-Brunnow Straße 4 ist die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung verantwortlich. Den Menschen in Lichtenberg anderes zu
suggerieren, ist verantwortungslos und falsch. Deshalb sollte akzeptiert
werden, dass sich Lichtenberg seiner Verantwortung für die gesamte Stadt
stellen muss. Den Anwohnerinteressen wird eher entsprochen, wenn alle
Beteiligten konstruktiv die Einrichtung des Übergangsstandorts begleiten. |
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