Drucksache - DS/0288/VI  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Übergangsstandorts des Offenen Vollzugs in der Max-Brunnow-Straße begleiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSFraktion Die Linke.PDS
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Schreiben BA v. 02.03.2010 (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht für den Fall der Einrichtung eines Übergangsstandortes des Offenen Vollzugs in der Max-Brunnow Straße 4 die von den Bewohnern des Gebietes um den Fennpfuhl geäußerten Bedenken ernst zu nehmen und die Information und Aufklärung fortzuführen. Dafür sollen ein mit Anwohnern und anderen relevanten lokalen Akteuren (Vereine, Kitas, Schulen, Polizei, Justiz, Bezirksamt) besetztes Begleitgremium eingerichtet sowie die Etablierung eines Infotelefons geprüft werden. Das Begleitgremium sollte die Anliegen der Anwohner vor und während des Betriebes der Unterkunft des offenen Vollzuges aufnehmen und darüber hinaus sich der Erarbeitung von Vorschlägen für eine Nachnutzungsmöglichkeit für die Max-Brunnow-Straße 4 in zwei Jahren annehmen. Zudem soll geprüft werden, ob der Bezirk Lichtenberg vom Arbeitskräfteangebot der JVA und die Strafgefangenen von dieser Resozialisierungsmöglichkeit profitieren können.

 

Begründung und Begründung der Dringlichkeit:

Der Bezirk Lichtenberg hat keine Möglichkeit einen Standort der JVA in der Max-Brunnow-Straße 4 zu verhindern. Für die Errichtung und den Betrieb einer JVA ist die Senatsverwaltung für Justiz zuständig. Für die Umnutzung des Gebäudes in der Max-Brunnow Straße 4 ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verantwortlich. Den Menschen in Lichtenberg anderes zu suggerieren, ist verantwortungslos und falsch. Deshalb sollte akzeptiert werden, dass sich Lichtenberg seiner Verantwortung für die gesamte Stadt stellen muss. Den Anwohnerinteressen wird eher entsprochen, wenn alle Beteiligten konstruktiv die Einrichtung des Übergangsstandorts begleiten.

 

 
 

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