Drucksache - DS/0272/VI  

 
 
Betreff: Perspektive für schulbezogene Jugendsozialarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.04.2008 
18. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Beschlussempfehlung JHA PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt wird ersucht die Perspektiven der schulbezogenen Jugendsozialarbeit gemeinsam mit freien Trägern, der Senatsschulverwaltung/Schulaufsicht zu erörtern und eine dauerhafte Erhaltung sicher zu stellen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Schulbezogene Jugendsozialarbeit hat den Auftrag, in eigener Verantwortung die schulische Bildungsarbeit zu unterstützen und zu ergänzen, insbesondere durch Beratungsangebote für Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen bei Konflikten und Problemen. Sie soll die Zusammenarbeit fördern. Aus Sicht des Bezirksamtes ergeben sich durch die Vielfalt der Methoden und Arbeitsansätze vielfältige Möglichkeiten, den aktuellen Problemlagen junger Menschen und Familien rechtzeitig begegnen zu können.

Für benachteiligte Kinder und Jugendliche, die an den Anforderungen der Schule scheitern oder zu scheitern drohen, sind die Angebote der schulbezogenen Jugendsozialarbeit eine entscheidende Hilfestellung.

 

I.  Angebote schulbezogener Jugend- und Jugendsozialarbeit

 

1. Schulstationen

 

Schulstationen bieten den Schülern direkt in der Schule Hilfestellung zur Bewältigung ihres Schulalltages und fördern die Selbständigkeit, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft. Es werden Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung in Konfliktsituationen angeboten.

Schulstationen verfolgen somit einen integrativen und präventiven Ansatz.

Durch die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern der Jugendhilfe und den Pädagogen der Schule ergänzen sich die verschiedenen Zugangsweisen und Methoden zum Nutzen einer ganzheitlichen Förderung der Schüler.

Kinder, die häufig eine Fülle von Stresssymptomen aufweisen, die vor allem durch Verhaltensauffälligkeiten, Lernprobleme, Verweigerung, Konzentrationsschwierigkeiten u.ä. auffallen, sind in der Vielzahl der Fälle stark bildungsbenachteiligt.

Sie haben teilweise mit einfachsten Anforderungen des Schulalltages Probleme, sind belastet mit Problemen in Familie und sozialem Umfeld. Sie können sich nicht auf das Lernen im Unterricht und den Erwerb von sozialen Kompetenzen konzentrieren.

Wenn sich Schüler/innen in dieser Situation dann nicht emotional entlasten können und auf eine verständnislose Umwelt stoßen, zeigen sie häufig aggressives Verhalten.

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Sie brauchen persönliche Zuwendung und Zeit. Gerade diese Gruppe von Kindern benötigt frühzeitig und umfassend Hilfe und Unterstützung.

Schulstationen stellen kompetente Ansprechpartner und Bezugspersonen bereit, die in der konkreten Situation dem einzelnen Kind zuhören, Zeit haben, ihnen Möglichkeiten aufzeigen sich abzureagieren und zu lernen, die Angebote der Schule für sich selbst anzunehmen. Für das Kind da zu sein, sich seine Sorgen anhören und auch ernst nehmen, das sind grundlegende Aufgaben der Mitarbeiter/innen einer Schulstation.

Auch für die Eltern und Pädagogen sind die Mitarbeiter/innen kompetente Gesprächspartner.

Die Erfüllung dieser Aufgaben setzt voraus, dass sich Vertrauen entwickelt. In den Schulstationen wird in starkem Maße Beziehungsarbeit geleistet, die Zeit und Kontinuität  auch beim Einsatz der Mitarbeiter braucht.

An folgenden Grundschulen bestehen Schulstationen, die durch Zuwendungsverträge mit freien Trägern der Jugendhilfe finanziert werden:

 

                                                                                                      Träger

1.                  Adam-Ries-Grundschule                    JuliJugendhilfe in Lichtenberg gGmbH   

2.                  Grundschule am Wilhelmsberg          Verein für ambulante Versorgung HSH e.V.

3.                  Grundschule im Ostseekarree           Verein für ambulante Versorgung HSH e.V.

4.                  Grundschule im Gutspark                   JuliJugendhilfe in Lichtenberg gGmbH

5.                  Grundschule am Wustrower Park      Spik e.V.

6.                  Schule an der Victoriastadt                 Sozialdiakonische Arbeit Victoriastadt gGmbH

                                                                    

Alle Schulstationen sind zu einem wichtigen Teil des Schullebens geworden und haben sich bewährt.

Gerade die Schulstationen machen deutlich, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugend gut entwickelt. Die AG Schulstationen als begleitende Fach AG trug sehr dazu bei, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen und den fachlichen Austausch zu fördern. Zurzeit sind die AG und die Schulstationen dabei, insbesondere die Elternarbeit zu untersuchen. Die Ergebnisse werden im 4. Quartal 2008 vorliegen.

Alle Schulstationen haben mit ihren Schulen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, die die Zusammenarbeit noch besser regeln. Vorgesehen ist auch eine jährliche Wirksam-keitsüberprüfung in Form eines Wirksamkeitsdialoges unter Beteiligung der freien Träger, der Schulleitung, der Schulaufsicht und des Jugendamtes.

Die Finanzierung der sechs Schulstationen ist mit Zuwendungsverträgen bis zum 31.12.2008 gesichert. Eine Umstellung der Finanzierung auf Leistungsverträge sollte dann erfolgen.

 

Erfreulicherweise hat der Träger Die Kappe e.V. an der Kreativitätsgrundschule auch eine Schulstation eingerichtet.

 

2. Abschluss von Kooperationsvereinbarungen der Regionalleiter mit den Grundschulen

 

Auf der Grundlage des gemeinsamen Rundschreibens Nr. 1/2006 der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die gegenseitige Information und Zusammen-arbeit von Jugendämtern und Schulen wurden durch die Regionalleiter mit allen Grundschulen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Dieser Prozess wird durch eine Koordinierungsgruppe bestehend aus Jugendamt, Schulamt und Schulaufsicht begleitet und ausgewertet.

 

3. Präventive Angebote der schulbezogenen Jugendsozialarbeit

 

Mit der Umstrukturierung der Jugendarbeit im Bezirk ist es auch gelungen, die ehemaligen Pazi-Projekte an Schulen mit Leistungsverträgen über zwei Jahre zu finanzieren.

Das Jugendamt hat damit auf die Probleme und Bedarfe an den Sozialpädagogischen Förderzentren mit Förderschwerpunkt „Lernen“ reagiert.

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Folgende Projekte werden finanziert:

 

1.   Schule an der Malchower Aue

Projekt: „SchulAnlauf über die Brücke“ mit den Modulen Schulverweigererprojekt und Alternative Lerngruppen

Träger: FAN e.V.

 

2.   Schule Am Breiten Luch

Projekt: „ Schule ohne Konflikte“

Träger: AHB gGmbH

 

Beide Projekte können nur in Kooperation mit der Schule erfolgreich arbeiten und haben durch die stabilere Finanzierung bessere Bedingungen erhalten. Die Situation an beiden Schulen hat sich durch die Arbeit der Projekte verändert.

Pädagogen der Schule und die Sozialarbeiter der freien Träger beraten sich und bringen ihre Sichtweisen und Erfahrungen ein. Die Methoden der Jugendsozialarbeit und die Arbeit der Pädagogen ergänzen sich. Eine Kooperation kann sich nur entwickeln, wenn ein Vertrauensverhältnis entstanden ist. Das ist ein schwieriger und langwieriger Prozess, an dem an beiden Schulen ernsthaft gearbeitet wird.

In beiden Projekten wird sehr viel Wert darauf gelegt, die Eltern mit einzubeziehen und ihre Erziehungskompetenzen zu stärken. Eine gesellschaftliche Integration junger Menschen bedingt die Einbeziehung des sozialen Umfeldes.

 

4. ESF-Programm an Haupt- und Sonderschulen

 

Im Mai 2006 wurde an den 3 Lichtenberger Hauptschulen in Vorgriff auf das in Aussicht gestellte ESF-Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Hauptschulen“ durch den Bezirk begonnen, Schulsozialarbeit an den Hauptschulen zu etablieren. Im Zusammenwirken  ausgewählter freier Träger der Jugendhilfe, den Hauptschulen, den Verwaltungen der Schule und des Jugendamtes wurden Formen der Finanzierung, der Zielsetzung und der Zusammenarbeit beraten und festgelegt.

 

Seit September 2006 erfolgt die Finanzierung über ESF-Mittel. Diese beinhalten reine Personalkosten für eine Sozialarbeiterstelle pro Schule. Sachkosten sind nicht in den Mitteln beinhaltet. Die Finanzierung ist längerfristig angelegt, muss jedoch jährlich beantragt werden. Als Regiestelle ist vom Senat das SPI benannt.

In Abweichung des ESF-Programms wurde in Lichtenberg ein freier Träger beauftragt originär inhaltliche Aspekte der Berufsorientierung zu gestalten, so dass die anderen Träger sich verstärkt auf Methoden der Schulsozialarbeit konzentrieren können.

Das Richtungsziel des Programms ist ein besser gelingender Übergang von der Schule in das Ausbildungs- bzw. Berufsleben. Die Anzahl der Abgangsschüler, welche in Ausbildung vermittelt werden und die Anzahl der Schüler mit Schulabschluss soll erhöht werden. Dies wird auf der Grundlage spezifischer Konzepte, welche Träger und Schule gemeinsam erarbeitet haben, umgesetzt.

Seit 01.02.2007 werden drei Sozialarbeiterstellen, aufgeteilt auf 5 Schulen, für die Sonderschulen im Bezirk ebenfalls über ESF-Mittel finanziert. Arbeitsschwerpunkte sind vorrangig die Bearbeitung der Gewaltproblematik und Schuldistanz sowie berufsvor-bereitende Maßnahmen.

Bislang wird von den am Programm Beteiligten die Arbeit der freien Träger als unverzichtbar eingeschätzt. Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Problemlagen an den genannten Schulen (Zunahme von Gewalt, vermehrte Schuldistanz, Schulabbrüche, Zunahme psychosozialer Problemlagen bei Schülern und Eltern, …) muss eigentlich eine Aufstockung der Mittel, der Personal- wie auch der Sachkosten dringend empfohlen werden.

 

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Bei zukünftigen Projekten muss es besser gelingen, diese Projekte mit bestehenden Angeboten zu vernetzen. Dazu ist eine rechtzeitige Information und Absprache zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung unter Einbeziehung der Schulleitungen erforderlich.

 

5. Berufswahlpass - Projekt "Im Bilde"

 

Seit September 2007 gibt es im Bezirk Lichtenberg an drei Hauptschulen, an den Sonderschulen am Breiten Luch und in der Victoriastadt sowie an zwei Realschulen und einer Gesamtschule, den Berufswahlpass mit dem Projekt "Im Bilde".

Ziel dieses Projektes ist es, die Schüler der 8. Klassen bei der Berufsorientierung zu unterstützen und  den Übergang von der Schule in das Ausbildungs- bzw. Berufsleben für die Schüler besser gelingend zu gestalten.

In diesem Projekt wirken insgesamt neun freie Träger aus dem Bezirk Lichtenberg mit.

Um die o.g. Schulen gezielt bei der Arbeit mit dem Berufswahlpass unterstützen zu können, wurde im Bezirk ein Lenkungsgremium gebildet. Hier wurde durch die Agentur für Arbeit, die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, das JobCenter und das Jugendamt ein Konzept zur vertieften Berufsorientierung durch die Einführung und Bearbeitung des Berufswahlpasses erarbeitet. Weiterhin wurde ein Trägerverbund gebildet, der an den teilnehmenden Schulen durch Sozialpädagogen zurzeit über 300 Schüler der 8. Klasse individuell und in Gruppenveranstaltungen unterstützt. Die Schüler können bis zum Abschluss der 10. Klasse jeweils 50 Stunden im Jahr Beratung in Anspruch nehmen. Der Trägerverbund wird durch einen Leitträger geführt, der monatliche Arbeitstreffen der Träger, der Berufsberatung und des Jugendamtes organisiert und ca. halbjährlich dem Lenkungsgremium Bericht über den Stand der Aktivitäten mitteilt. Im Lenkungsgremium arbeitet seit Beginn des Projektes im September 2007 der Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg mit. Das Lenkungsgremium berät über evtl. ergänzende Maßnahmen und Abstimmungen der Institutionen.

 

 

6. Schülerklubs Maßnahmen der schulbezogenen Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII

 

Die Schülerklubs gehören in den Bereich der schulbezogenen Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Die Angebote der Schülerklubs sind freiwillig und knüpfen an die Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie beziehen den Erlebnisbereich Schule ein und tragen dazu bei, die Lebensräume Schule, Familie und Freizeit zueinander zu öffnen und miteinander zu verbinden.

Die vier Schülerklubs, die bisher über die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung finanziert wurden, erhalten seit 01.01.2008 durch auftragsweise Bewirtschaftung ihre Zuwendungen über den Bezirk.

Diese Schülerklubs befinden sich an folgenden Schulen:

 

                                                                                    Träger

1. Schule im Grünen                                       Kietz für Kids e.V.

2. Feldmark-Schule                                        Kietz für Kids e.V.

3. Hermann-Gmeiner-Schule                         Kiezspinne FAS e.V.

4. Alexander-Puschkin-Schule                       RAA Berlin e.V.

 

 

II. Perspektiven

 

Im ersten Erörterungsgespräch am 28.06.2007 zu den Perspektiven der schulbezogenen Jugendsozialarbeit mit freien Trägern und der Senatsschulverwaltung und auch in der gemeinsamen Veranstaltung zum Thema „Strukturelle Verankerung der Zusammenarbeit

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zwischen Jugend und Schule“ wurde deutlich, wie wichtig eine gemeinsame Kooperation ist. Bei den o.g. Projekten gibt es eine gute Zusammenarbeit.

An einer gemeinsamen Zielsetzung von Schule und Jugendhilfe muss stärker und intensiver gearbeitet werden. Das sollte sich dann auch in den Schulprogrammen widerspiegeln.

Jugendamt, Schulamt und Senatsschulverwaltung/Schulaufsicht sind hierzu im ständigen Kontakt. Alle schulischen Einsatzorte sind mit der Senatsschulverwaltung/Schulaufsicht  abgesprochen. Auftretende Problemlagen werden direkt und zeitnah angesprochen und gemeinsam gelöst.

 

Perspektivisch müssen Gespräche zwischen Jugendamt und Schule fortgesetzt werden mit der Zielstellung, wie die gemeinsame Steuerungsverantwortung der beiden Bereiche noch besser wahrgenommen werden kann und welchen konkreten Beitrag hier das Bezirksamt leisten kann.

Weiterhin sollte zukünftig die Integration der Schulen in die Gemeinwesenarbeit stärker entwickelt werden.

Hierbei ist es wichtig, dass sich die Schulen selbst als einen Teil des Lebensraumes ihrer Schüler verstehen und bewusst stärker die Kooperation zum Stadtteil suchen. Diese Kooperation sollte sich stärker zu einem Nehmen und Geben entwickeln.

Durch eine gemeinsame Steuerungsverantwortung kann dieser Prozess noch stärker gefordert werden.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                               Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 

 

                                                                           

 

 

 
 

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