Drucksache - DS/0266/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, des Nachbarbezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren XXII-43a. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis b) entsprechend dem vorhergenannten
Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf
XXII-43a für die Grundstücke
Orankestraße 75-95, Roedernstraße 4-18 und Gropiusstraße 4-5 im Bezirk Lichtenberg,
Ortsteil Alt-Hohenschönhausen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen; c) mit der Durchführung des Beschlusses
zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Begründung:
Unterrichtung
über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der
Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung Berlin,
den 04.2007
___________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage 1
Bebauungsplan XXII-43a für die Grundstücke Orankestraße 75-95, Roedernstraße
4-18 und Gropiusstraße 4-5 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000 Ziel/Zweck:
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes Anlage
2 Bebauungsplan XXII-43a
Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, des Nachbarbezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BaugesetzbuchGemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein. 33 Behörden, Fachverwaltungen des
Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde wurden mit
Schreiben Stapl B 3 vom 18.01.2007 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des
Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die
Unterlagen aus Informationsgründen der Telekom AG und dem
Stadtentwicklungsausschuss zugesandt. Folgende Behörden, Fachverwaltungen
des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht: -
Berliner
Verkehrsbetriebe - BVG -
Deutsche
Post Bauen GmbH -
Handwerkskammer
Berlin -
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, I E -
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, II A -
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, VLB D2 -
BzBmin/PersFin,
FB Haushalts- und Finanzmanagement 26 Behörden, Fachverwaltungen des
Senats bzw. des Bezirks sowie der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde
äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des
Senats bzw. des Bezirks sowie der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde keine
Anregungen:
Die Deutsche Telecom AG hat
ebenfalls keine Anregungen. Stellungnahmen gaben folgende
Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab: 1. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Landesdenkmalamt LDA 27 vom 09.02.07 1. Es
befinden sich außer dem im Geltungsbereich liegenden Denkmal Orankestraße 84 in
der näheren Umgebung die Denkmalobjekte Roedernstraße 69-72 und Orankestraße
30. Es wird gebeten, im Text unter II.4.2.3. einen entsprechenden Absatz
einzufügen. 2. Es
wird gebeten, unter „Rechtsgrundlagen“ das Gesetz zum Schutz von
Denkmalen in Berlin (DSchG Bln) aufzuführen. Fachbereich
Stadtplanung: Die
Anregungen werden teilweise berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht
erforderlich. Zu
1. Die in der Umgebung befindlichen Denkmäler werden unter Punkt II.4.2.3.
aufgeführt. Zu
2. Da die Denkmäler nachrichtlich übernommen werden, ist eine Zitierung nicht
erforderlich. 2. BA Lichtenberg, Abt. FamJugGes, vom 29.01.07
und 16.02.07 1.
Stellungnahme vom Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hygiene, Infektionsschutz
und Umweltmedizin, GesHyg L vom 29.01.07 a) Aufgrund der
Einstufung des Grundstücks Roedernstraße 6 als Altlastenverdachtsfläche ist bei
Baumaßnahmen, Umnutzungen oder Regenwasserversickerungsmaßnahmen das
Gesundheitsamt einzubeziehen. b) Hinsichtlich der Wasserversorgung im Notfall
besteht eine Unterversorgung mit Notwasserbrunnen. Bei weiterem Anstieg der
Bevölkerungszahl im Plangebiet ist dem Rechnung zu tragen. Fachbereich
Stadtplanung: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Zu a) Die vom Bauvorhaben
betroffenen Fachämter werden im Baugenehmigungsverfahren durch das Bau- und
Wohnungsaufsichtsamt beteiligt. Zu b)
Durch den Bebauungsplan werden keine Baumaßnahmen ausgelöst. 2.
Stellungnahme vom Jugendamt, Jug 1010 vom 16.02.07 Es
werden keine Einwendungen gegen den B-Plan vorgebracht. Die
Schule, der Hort und die Kita im B-Plangebiet bleiben erhalten. Es
wird festgestellt, dass durch den B-Plan keine Notwendigkeit von mehr Plätzen
in Jugendfreizeitstätten begründet wird. Die Versorgungssituation im
entsprechenden Sozialraum wird beschrieben. Fachbereich
Stadtplanung: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 3. BA Lichtenberg,
Abt. SchulSportSoz vom 12.02.07 und 19.02.07 1. Stellungnhame von SchulSportSoz Sekr im
Auftrag von Frau Beurich vom 12.02.07: keine Hinweise/Einwendungen 2. Stellungnahme von SchulSportSoz, Amt für
Schule und Sport vom 19.02.07: Aus sportfachlicher Sicht
wird dem Bebauungsplan nicht zugestimmt. In dem in Rede stehenden
Planungsgebiet befindet sich die durch den TC Schwarz-Gold Berlin e.V. genutzte
Tennisanlage Roedernstraße 17,18/Gropiusstraße 4,5. Die Flächen der Flurstücke
Nr. 197 (Eigentum Schwarz-Gold Berlin e.V.) und Nr. 198 (Fachvermögen Sport)
sollen als Wohnbaufläche, als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Damit
ist vorgesehen, den Fachzweck Sportnutzung auf landeseigenen Sportflächen
aufzugeben. Die Sportnutzung darf nach § 7 Abs. 2 SportFG zugunsten einer
anderen Nutzung nur aufgegeben werden, wenn das öffentliche Interesse an einer
anderen Nutzung überwiegt und das Abgeordnetenhaus zustimmt. Fachbereich
Stadtplanung: Die
Anregungen werden nicht berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht
erforderlich. Durch den B-Plan erfolgt keine Aufhebung der Sportnutzung.
Die Fläche soll als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, in dem gem. § 4
Abs.2 Nr.3 BauNVO Anlagen für sportliche Zwecke allgemein zulässig sind. Die
bestehende Nutzung kann im Rahmen des Bestandsschutzes fortgeführt werden. Eine
planungsrechtliche Sicherung als Sportfläche soll nicht erfolgen, weil das
Tennisspiel eine Lärm verursachende Nutzung ist, die das benachbarte Wohnen
beeinträchtigen kann. 4. BA Lichtenberg,
Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Vermessung vom 20.02.2007 Die Anregungen beziehen
sich auf Darstellungen des Bebauungsplanentwurfs, auf die Planunterlage, das
Layout und die liegenschaftsrechtliche Prüfung. Fachbereich
Stadtplanung: Die Anregungen werden
berücksichtigt. Eine Planänderung ist erforderlich. Der B-Planentwurf für die
öffentliche Auslegung wird vom Fachbereich Vermessung hergestellt. Die
Anregungen werden vom Fachbereich Vermessung in Abstimmung mit dem Fachbereich
Stadtplanung in den B-Planentwurf eingearbeitet. 5. BA
Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Bau- und
Wohnungs- aufsichtsamt vom 26.01.07 Im Lageplan wird das 2004 errichtete
Einfamilienhaus Orankestr. 75 so dargestellt, dass es sowohl zur Orankestr. als
auch zur Gropiusstr. die Baugrenzen überschreitet und damit teilweise im
Vorgartenbereich steht. Gemäß der Feinabsteckung vom 31.03.2004 und der
Bestätigung des Bauleiters vom 11.11.2004 wurde der 5m- Vorgartenbereich nicht
überbaut. Eine Vor-Ort-Besichtigung am 12.12.2006 konnte dies augenscheinlich
bestätigen. Fachbereich
Stadtplanung: Die Anregung wird
berücksichtigt. Eine Planänderung ist erforderlich. Die Anregung wird dem Fachbereich
Vermessung, der den B-Planentwurf für die öffentliche Auslegung herstellt, zur
Berücksichtigung weitergeleitet. 6. BA Lichtenberg, Abt.
Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Umwelt und Natur
UmNat N/L 111 vom Febr. 2007 Die Schaffung eines
zusammenhängenden Gartenbereichs im Einzelhausgebiet durch die TF Nr. 1 wird
begrüßt, sie entspricht den Zielen des angrenzenden Landschaftsplans XXII-L-5
Obersee/Orankesee. Korrigierend zum Begründungstext
wird angemerkt, dass die Birkenallee der Orankestraße nicht den Status
„Geschützter Landschaftsbestandteil“ besitzt. Fachbereich
Stadtplanung: Die Anregung wird
berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Erwähnung der Orankestraße als
geschützter Landschaftsbestandteil resultiert aus der Darstellung der BEP (LB).
Die BEP befindet sich derzeit in Überarbeitung, die Signatur LB wurde nicht
übernommen. Ergebnis: In Auswertung der vorgebrachten
Anregungen konnten keine prinzipiell neuen Erkenntnisse vorgebracht werden. Die
Planung wird auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs zur
Behördenbeteiligung weiter verfolgt. |
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