Drucksache - DS/0266/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-43a
Arbeitstitel: Roedernstraße/Gropiusstraße/Orankestraße
Verfahrensstand: Beteiligung der Behörden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
08.05.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
12.06.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt     
14.08.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
11.09.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, des Nachbarbezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren XXII-43a.

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

b)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf XXII-43a für die Grundstücke Orankestraße 75-95, Roedernstraße 4-18 und Gropiusstraße 4-5 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

c)   mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung

 

 

Berlin, den      04.2007

 

 

___________________                                      _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

7

 

 

Bebauungsplan XXII-43a

 

für die Grundstücke

Orankestraße 75-95, Roedernstraße 4-18 und Gropiusstraße 4-5

im Bezirk Lichtenberg,

Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

Maßstab 1:5000

Ziel/Zweck: Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes

                                                                                                                                                      

                                                                                                                                    Anlage 2

 

 

Bebauungsplan XXII-43a

 

Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, des Nachbarbezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein.

 

33 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde wurden mit Schreiben Stapl B 3 vom 18.01.2007 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen der Telekom AG und dem Stadtentwicklungsausschuss zugesandt.

 

Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht:

 

-          Berliner Verkehrsbetriebe - BVG

-          Deutsche Post Bauen GmbH

-          Handwerkskammer Berlin

-          Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I E

-          Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, II A

-          Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VLB D2

-          BzBmin/PersFin, FB Haushalts- und Finanzmanagement

 

26 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde keine Anregungen:

 

Berliner Feuerwehr

 

Berliner Gaswerke -GASAG-

Im Plangebiet befinden sich Anlagen mit einem Betriebsdruck > 4 bar. Ein aktueller Bestandsplan der Gasrohrnetzanlagen ist beigefügt.

Berliner Stadtreinigungsbetriebe -BSR-

 

Vattenfall Europe (früher Bewag) Abt. Immobilien

Stellungnahme vom 20.09.06 und die beigelegten Pläne gelten weiterhin:

Im Plangebiet befinden sich Bewag-Kabelanlagen.

Berliner Wasserbetriebe

Stellungnahme vom 28.09.06 gilt weiterhin:  Hinweise zu Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen

Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8

B-Planentwurf steht im Einklang mit Ziel 1.0.1 LEP eV

Industrie- und Handelskammer zu Berlin

 

IT-Dienstleistungszentrum

 

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit -LAGetSi

 

BA Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung

Besonderheiten in Bezug auf Umweltaspekte liegen nicht vor.

Amt Ahrensfelde/Blumberg

 

Senatsverwaltung für Finanzen

 

Senatsverwaltung für Gesundheit

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I B

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B

 

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, III E 25

 

Abt.WiImm

 

Abt. KultBüD

 

Abt. StadtBauUm, Amt für Umwelt und Natur, FB Umwelt

 

Abt. StadtBauUm, Amt für Bauen und Verkehr

 

 

Die Deutsche Telecom AG hat ebenfalls keine Anregungen.

 

Stellungnahmen gaben folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab:

 

1.  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Landesdenkmalamt LDA 27 vom 09.02.07

 

1. Es befinden sich außer dem im Geltungsbereich liegenden Denkmal Orankestraße 84 in der näheren Umgebung die Denkmalobjekte Roedernstraße 69-72 und Orankestraße 30. Es wird gebeten, im Text unter II.4.2.3. einen entsprechenden Absatz einzufügen.

 

2. Es wird gebeten, unter „Rechtsgrundlagen“ das Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (DSchG Bln) aufzuführen.

 

Fachbereich Stadtplanung:

Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Zu 1. Die in der Umgebung befindlichen Denkmäler werden unter Punkt II.4.2.3. aufgeführt.

 

Zu 2. Da die Denkmäler nachrichtlich übernommen werden, ist eine Zitierung nicht erforderlich.

 

2.  BA Lichtenberg, Abt. FamJugGes, vom 29.01.07 und 16.02.07

 

1. Stellungnahme vom Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hygiene, Infektionsschutz und Umweltmedizin, GesHyg L vom 29.01.07

 

a) Aufgrund der Einstufung des Grundstücks Roedernstraße 6 als Altlastenverdachtsfläche ist bei Baumaßnahmen, Umnutzungen oder Regenwasserversickerungsmaßnahmen das Gesundheitsamt einzubeziehen.

 

b)  Hinsichtlich der Wasserversorgung im Notfall besteht eine Unterversorgung mit Notwasserbrunnen. Bei weiterem Anstieg der Bevölkerungszahl im Plangebiet ist dem Rechnung zu tragen.

 

Fachbereich Stadtplanung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Zu a) Die vom Bauvorhaben betroffenen Fachämter werden im Baugenehmigungsverfahren durch das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt beteiligt.

 

Zu b) Durch den Bebauungsplan werden keine Baumaßnahmen ausgelöst.

 

2. Stellungnahme vom Jugendamt, Jug 1010 vom 16.02.07

 

Es werden keine Einwendungen gegen den B-Plan vorgebracht.

 

Die Schule, der Hort und die Kita im B-Plangebiet bleiben erhalten.

Es wird festgestellt, dass durch den B-Plan keine Notwendigkeit von mehr Plätzen in Jugendfreizeitstätten begründet wird. Die Versorgungssituation im entsprechenden Sozialraum wird beschrieben.

 

Fachbereich Stadtplanung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

3. BA Lichtenberg, Abt. SchulSportSoz vom 12.02.07 und 19.02.07

 

1.  Stellungnhame von SchulSportSoz Sekr im Auftrag von Frau Beurich vom 12.02.07:

 

     keine Hinweise/Einwendungen

 

2.  Stellungnahme von SchulSportSoz, Amt für Schule und Sport vom 19.02.07:

 

Aus sportfachlicher Sicht wird dem Bebauungsplan nicht zugestimmt.

 

In dem in Rede stehenden Planungsgebiet befindet sich die durch den TC Schwarz-Gold Berlin e.V. genutzte Tennisanlage Roedernstraße 17,18/Gropiusstraße 4,5. Die Flächen der Flurstücke Nr. 197 (Eigentum Schwarz-Gold Berlin e.V.) und Nr. 198 (Fachvermögen Sport) sollen als Wohnbaufläche, als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Damit ist vorgesehen, den Fachzweck Sportnutzung auf landeseigenen Sportflächen aufzugeben. Die Sportnutzung darf nach § 7 Abs. 2 SportFG zugunsten einer anderen Nutzung nur aufgegeben werden, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung überwiegt und das Abgeordnetenhaus zustimmt.

 

Fachbereich Stadtplanung:

Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Durch den B-Plan erfolgt keine Aufhebung der Sportnutzung. Die Fläche soll als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, in dem gem. § 4 Abs.2 Nr.3 BauNVO Anlagen für sportliche Zwecke allgemein zulässig sind. Die bestehende Nutzung kann im Rahmen des Bestandsschutzes fortgeführt werden. Eine planungsrechtliche Sicherung als Sportfläche soll nicht erfolgen, weil das Tennisspiel eine Lärm verursachende Nutzung ist, die das benachbarte Wohnen beeinträchtigen kann.

 

4. BA Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich

    Vermessung vom 20.02.2007

 

Die Anregungen beziehen sich auf Darstellungen des Bebauungsplanentwurfs, auf die Planunterlage, das Layout und die liegenschaftsrechtliche Prüfung.

 

Fachbereich Stadtplanung:

 

Die Anregungen werden berücksichtigt. Eine Planänderung ist erforderlich.

 

Der B-Planentwurf für die öffentliche Auslegung wird vom Fachbereich Vermessung hergestellt. Die Anregungen werden vom Fachbereich Vermessung in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung in den B-Planentwurf eingearbeitet.

 

5. BA Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Bau- und Wohnungs-

    aufsichtsamt vom 26.01.07

 

Im Lageplan wird das 2004 errichtete Einfamilienhaus Orankestr. 75 so dargestellt, dass es sowohl zur Orankestr. als auch zur Gropiusstr. die Baugrenzen überschreitet und damit teilweise im Vorgartenbereich steht. Gemäß der Feinabsteckung vom 31.03.2004 und der Bestätigung des Bauleiters vom 11.11.2004 wurde der 5m- Vorgartenbereich nicht überbaut. Eine Vor-Ort-Besichtigung am 12.12.2006 konnte dies augenscheinlich bestätigen.

 

Fachbereich Stadtplanung:

 

Die Anregung wird berücksichtigt. Eine Planänderung ist erforderlich.

 

Die Anregung wird dem Fachbereich Vermessung, der den B-Planentwurf für die öffentliche Auslegung herstellt, zur Berücksichtigung weitergeleitet.

 

6. BA Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Umwelt und

    Natur UmNat N/L 111 vom Febr. 2007

 

Die Schaffung eines zusammenhängenden Gartenbereichs im Einzelhausgebiet durch die TF Nr. 1 wird begrüßt, sie entspricht den Zielen des angrenzenden Landschaftsplans XXII-L-5 Obersee/Orankesee.

Korrigierend zum Begründungstext wird angemerkt, dass die Birkenallee der Orankestraße nicht den Status „Geschützter Landschaftsbestandteil“ besitzt.

 

Fachbereich Stadtplanung:

 

Die Anregung wird berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Die Erwähnung der Orankestraße als geschützter Landschaftsbestandteil resultiert aus der Darstellung der BEP (LB). Die BEP befindet sich derzeit in Überarbeitung, die Signatur LB wurde nicht übernommen.

 

Ergebnis:

In Auswertung der vorgebrachten Anregungen konnten keine prinzipiell neuen Erkenntnisse vorgebracht werden. Die Planung wird auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs zur Behördenbeteiligung weiter verfolgt.

 

 

 
 

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