Drucksache - DS/0253/VI  

 
 
Betreff: Kein Baumfällen in der Stolzenfelsstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
23.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit erledigt   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
08.05.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
12.06.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verk PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/0253/VI – Antrag der Fraktion Die Linke

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

im Zuge des beabsichtigten Verkaufes und der nachfolgenden Nutzung von öffentlichem Straßenland in der Stolzenfelsstr. (Einmündung zur Treskowallee) Baumfällungen nicht zuzulassen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Verhandlung mit der HOWOGE als potentieller Käuferin des Grundstücks wurde darüber Einvernehmen erzielt, dass dem Ersuchen der BVV entsprochen werden kann und keine Bäume gefällt werden sollen. Der Erhalt der Straßenbäume soll im Kaufvertrag zivilrechtlich gesichert werden. Eine öffentlich-rechtliche Sicherung der Auflage ist nicht möglich.

 

Es ist vorgesehen, an der betreffenden Stelle der Stolzenfelsstr. einen Grundstücksstreifen in der dort ortsüblichen Vorgartenbreite zum Verkauf aus dem öffentlichen Straßenland anzubieten. Diese Breite berücksichtigt alle Belange: Der Vorgarten ist für eine Bewirtung ausreichend groß, die Fußgänger haben genügend Platz, um die Stolzenfelsstraße ohne Behinderungen passieren zu können und die anliegenden Straßenbäume können damit voraussichtlich erhalten werden.

 

 

Berlin, den       .11.2007

 

 

Emmrich                                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                       Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                                            Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 
 

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