Drucksache - DS/0253/VI
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Das Bezirksamt wurde
ersucht, im Zuge des beabsichtigten
Verkaufes und der nachfolgenden Nutzung von öffentlichem Straßenland in der
Stolzenfelsstr. (Einmündung zur Treskowallee) Baumfällungen nicht zuzulassen. Das Bezirksamt bittet
die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: In der Verhandlung mit der HOWOGE als potentieller Käuferin
des Grundstücks wurde darüber Einvernehmen erzielt, dass dem Ersuchen der BVV
entsprochen werden kann und keine Bäume gefällt werden sollen. Der Erhalt der
Straßenbäume soll im Kaufvertrag zivilrechtlich gesichert werden. Eine
öffentlich-rechtliche Sicherung der Auflage ist nicht möglich. Es ist vorgesehen, an der betreffenden Stelle der Stolzenfelsstr.
einen Grundstücksstreifen in der dort ortsüblichen Vorgartenbreite zum Verkauf
aus dem öffentlichen Straßenland anzubieten. Diese Breite berücksichtigt alle
Belange: Der Vorgarten ist für eine Bewirtung ausreichend groß, die Fußgänger
haben genügend Platz, um die Stolzenfelsstraße ohne Behinderungen passieren zu
können und die anliegenden Straßenbäume können damit voraussichtlich erhalten
werden. Berlin, den
.11.2007 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
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