Drucksache - DS/0209/VI
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Das Bezirksamt wurde
ersucht, sich für die Einrichtung
von Fahrradabstellanlagen einzusetzen, die folgenden Grundsätzen genügen
sollen: -
günstige
Zuordnung zu wichtigen Zielen des Radverkehrs -
Eindeutigkeit und
gute Erkennbarkeit -
gute
Einsehbarkeit -
ausreichende
Beleuchtung -
bedarfsgerechte
Schutzfunktion (Wetterschutz) -
bequemes Ein- und
Ausparken -
wartungsarme
Ausführung -
gestalterische
Einpassung in Umgebung -
Reifen und
Speichen schonende Ausführung -
hinreichende
Sicherungsmöglichkeiten Das Bezirksamt bittet
die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: An den im Bezirk Lichtenberg befindlichen Bahnhöfen wurden
überdachte Fahrradabstellanlagen errichtet (Module). Ausnahme bildet bisher
noch der Bahnhof Lichtenberg. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden hier
Fahrradbügel aufgestellt. Bahnhof
Wartenberg Ausgang
Ribnitzer Straße - 2 Module mit jeweils 14 Stellplätzen Ausgang
Egon-Erwin-Kisch-Straße - 2 Module mit jeweils 14 Stellplätzen Bahnhof
Hohenschönhausen Wartenberger
Straße neben dem Zugang
Regionalbahnsteig unter der Brücke
(keine extra Überdachung, da
Wetterschutz durch Brücke) - 20 Bügel (40 Stellplätze) an der
Falkenberger Chaussee - 2 Module mit je 26 Stellplätzen Bahnhof
Rummelsburg Ausgang
Hauptstraße - 1
Modul mit 14 Stellplätzen Ausgang
Nöldnerstraße - 1 Modul mit 14 Stellplätzen Betriebsbahnhof
Rummelsburg Bahnhofsvorplatz am Hönower Weg - 2
Module mit je 26 Stellplätzen Bahnhof
Nöldnerplatz an der
Lückstraße neben der Wall- Toilette - 2 Module mit je 14 Stellplätzen Bahnhof
Karlshorst Ausgang Stolzenfelsstraße - 5
Module mit je 26 Stellplätzen 3
Module mit je 14 Stellplätzen Unter
Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und der finanziellen Situation wird das
Amt für Bauen und Verkehr auch weiterhin die geforderten Grundsätze bei der
Einrichtung von Fahrradabstellanlagen berücksichtigen. Berlin, den
.09.2007 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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