Drucksache - DS/0177/VI
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Der Bezirksbeirat wurde am
23.01.2007 durch die Bezirksbürgermeisterin berufen. Der Beirat hat Frau
Maja-Helen Feustel zur Vorsitzenden und Frau Heike Heller zur stellvertretenden
Vorsitzendes des Beirates gewählt. Mit der
Konstituierung des Bezirksbeirates gibt sich dieser eine Geschäftsordnung. Sie
wurde auf der Sitzung des Beirates am 23.01.2007 bestätigt und tritt zu diesem
Zeitpunkt in Kraft. (Anlage) ___________________ Emmrich Geschäftsordnung des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung Lichtenberg§ 1 Aufgaben und Rechte ·
Der Bezirksbeirat berät das
Bezirksamt, insbesondere die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister,
die Bezirksverordnetenversammlung über ihre Ausschüsse und andere Gremien sowie
die oder den Bezirksauftragte/n für Menschen mit Behinderung in allen
Angelegenheiten, die die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne
Behinderung berühren und richtet seine
Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen an das Bezirksamt bzw. an
die jeweiligen Ausschüsse der BVV. ·
Der Bezirksbeirat kann das
Bezirksamt, insbesondere die oder den Bezirksbeauftragte/n für Menschen mit
Behinderung um Auskünfte über behindertenpolitische Angelegenheiten bitten und
Bezirksstadträte bzw. von ihnen Beauftragte zu den Beiratssitzungen einladen. Der Beirat gibt Stellungnahmen zu ihm
vorgelegten Fragestellungen des Bezirksamtes und der BVV ab. Er tagt grundsätzlich öffentlich, wenn es nicht
anders beschlossen wird. Er hat das Recht, eigene Presseerklärungen
abzugeben. Diese sind parallel zur Veröffentlichung dem/der
Bezirksbürgermeister/in und der/dem Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses
der BVV zur Kenntnis zu geben. § 2 Zusammensetzung ·
Der Bezirksbeirat setzt sich aus Vertretern/-innen
Lichtenberger Verbände, Vereine u. a. Einrichtungen bzw. Personen, die ihren
Wohnsitz in Lichtenberg haben und die
Interessen und Belange der Menschen mit Behinderung vertreten können, zusammen.
Die Mitglieder werden durch das Bezirksamt
berufen. Der Bezirksbeirat besteht aus bis zu 15 Mitgliedern. Jedes berufene Mitglied ist
gleichberechtigt und mit einer Stimme stimmberechtigt. Dem Bezirksbeirat gehören
weiterhin nicht stimmberechtigte ständige
Gäste aus der Verwaltung, BVV
und aus Trägern/Vereinen, die vorrangig
mit der Arbeit mit Menschen mit Behinderung betraut sind, an. Diese können auf Wunsch der Beiratsmitglieder
bei ggfs. zu bildenden Arbeitsgruppen mitarbeiten und ihre entsprechenden
Erfahrungen einbringen. ·
Der/die Bezirksbeauftragte
für Menschen mit Behinderung nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme
teil. Er/sie ist antragsberechtigt. ·
Die Mitglieder verpflichten
sich, an allen Sitzungen des Bezirksbeirates teilzunehmen. Im Verhinderungsfall
ist dies rechtzeitig der Geschäftsstelle bzw. der/dem Vorsitzenden mitzuteilen.
§ 3 Amtsperiode · Die Mitglieder werden für die Dauer der Wahlperiode der BVV vom Bezirksamt berufen. Die Berufung muss spätestens 2 Monate nach Konstituierung des Bezirksamtes erfolgen. Bis dahin kann der Beirat in bisheriger Zusammensetzung in zwingend notwendigen Fällen weiter tagen. · Der Bezirksbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die zu Beginn einer Legislaturperiode dem Bezirksamt und der BVV zur Kenntnis gegeben wird. § 4 Abberufung · Die vorschlagenden Gremien können um Abberufung der von ihnen vorgeschlagenen Mitglieder bitten. Sie sollten unverzüglich Ersatzmitglieder vorschlagen. ·
Darüber hinaus hat der
Bezirksbeirat das Recht, bei Missachtung der Geschäftsordnung oder wegen
anhaltender Untätigkeit nach Anhörung die Aberkennung der Mitgliedschaft im
Beirat zu beschließen. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der
Beiratsmitglieder erforderlich. § 5 Beschlussfähigkeit · Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit
einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt
der Antrag als abgelehnt. § 6 Vorsitz/Geschäftsführung · Nach der Berufung der Mitglieder durch das Bezirksamt und seiner Konstituierung wählt der Beirat eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreterin/-er für die Dauer einer Legislaturperiode. · Diesem Gremium obliegt die Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen sowie die Wahrnehmung operativer Aufgaben zwischen den Sitzungen. · Geschäftsstelle des Bezirksbeirates für Menschen mit Behinderung ist das Büro des/der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin. § 7 Zusammenarbeit mit der
BVV · Der Bezirksbeirat nimmt mit mindestens einem Mitglied nach Erfordernis an den Sitzungen des Ausschusses für Gleichstellung/Integration der BVV und an deren weiteren Ausschüssen (Soziales und Bauen/Verkehr) teil. § 8 Sitzungshäufigkeit · Der Bezirksbeirat tagt zweimonatlich. Außerordentliche Sitzungen werden einberufen, wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder dies verlangt. § 9 Protokollführung · Der Bezirksbeirat hat über seine Sitzungen mindestens Beschlussprotokolle zu erstellen. Die Frage der Protokollführung ist durch den Beirat im Rotationsprinzip selbst zu regeln. § 10 Einladungsfristen · Die Einladung muss mindestens 2 Wochen vor Sitzungstermin erfolgen. § 11 Sitzungsgeld Gemäß BA-Beschluss-Nr. 6/004/2006 wird auf der Grundlage des Gesetzes
über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (LGBG) vom
17. Mai 1999, in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des LGBG vom
19.06.2006 und in Verbindung mit dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlich
tätiger Personen vom 29.11.1978 an die durch das Bezirksamt berufenen
Mitglieder des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung Sitzungsgeld gezahlt. § 12 Geschäftsordnung ·
Die Geschäftsordnung kann
durch Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Ein
schriftlicher Antrag auf Veränderung der Geschäftsordnung muss allen
Mitgliedern des Beirates zu Beginn der nächsten Sitzung vorliegen. ·
Änderungen der
Geschäftsordnung des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung
werden der BVV zur Kenntnis gegeben. § 13 Schlussbestimmung Die vorliegende Geschäftsordnung wurde auf der Sitzung des
Bezirksbeirates am 23.01.2007 bestätigt und tritt zu diesem Zeitpunkt in Kraft. |
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