Drucksache - DS/0177/VI  

 
 
Betreff: Die Geschäftsordnung des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.02.2007 
5. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Bezirksbeirat wurde am 23.01.2007 durch die Bezirksbürgermeisterin berufen. Der Beirat hat Frau Maja-Helen Feustel zur Vorsitzenden und Frau Heike Heller zur stellvertretenden Vorsitzendes des Beirates gewählt.

Mit der Konstituierung des Bezirksbeirates gibt sich dieser eine Geschäftsordnung. Sie wurde auf der Sitzung des Beirates am 23.01.2007 bestätigt und tritt zu diesem Zeitpunkt in Kraft. (Anlage)

 

 

 

 

 

___________________                                 

Emmrich                                                       

                                                                      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsordnung des Bezirksbeirates von und für Menschen mit  Behinderung Lichtenberg 

 

 

§ 1   Aufgaben und Rechte

·         Der Bezirksbeirat berät das Bezirksamt, insbesondere die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister, die Bezirksverordnetenversammlung über ihre Ausschüsse und andere Gremien sowie die oder den Bezirksauftragte/n für Menschen mit Behinderung in allen Angelegenheiten, die die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung berühren und richtet seine  Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen an das Bezirksamt bzw. an die jeweiligen Ausschüsse der BVV.

·         Der Bezirksbeirat kann das Bezirksamt, insbesondere die oder den Bezirksbeauftragte/n für Menschen mit Behinderung um Auskünfte über behindertenpolitische Angelegenheiten bitten und Bezirksstadträte bzw. von ihnen Beauftragte zu den Beiratssitzungen einladen.

Der Beirat gibt Stellungnahmen zu ihm vorgelegten Fragestellungen des Bezirksamtes und der BVV ab.

Er tagt grundsätzlich öffentlich, wenn es nicht anders beschlossen wird.

Er hat das Recht, eigene Presseerklärungen abzugeben. Diese sind parallel zur Veröffentlichung dem/der Bezirksbürgermeister/in und der/dem Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses der BVV  zur Kenntnis zu geben.

 

§ 2   Zusammensetzung

·         Der Bezirksbeirat  setzt sich aus Vertretern/-innen Lichtenberger Verbände, Vereine u. a. Einrichtungen bzw. Personen, die ihren Wohnsitz in Lichtenberg haben und die  Interessen und Belange der Menschen mit Behinderung vertreten können, zusammen. Die Mitglieder werden durch das Bezirksamt  berufen. Der Bezirksbeirat besteht aus bis zu 15  Mitgliedern. Jedes berufene Mitglied ist gleichberechtigt und mit einer Stimme stimmberechtigt. Dem Bezirksbeirat gehören weiterhin nicht stimmberechtigte ständige  Gäste  aus der Verwaltung, BVV und  aus Trägern/Vereinen, die vorrangig mit der Arbeit mit Menschen mit Behinderung betraut sind, an.  Diese können auf Wunsch der Beiratsmitglieder bei ggfs. zu bildenden Arbeitsgruppen mitarbeiten und ihre entsprechenden Erfahrungen einbringen. 

·         Der/die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.  Er/sie ist antragsberechtigt.

·         Die Mitglieder verpflichten sich, an allen Sitzungen des Bezirksbeirates teilzunehmen. Im Verhinderungsfall ist dies rechtzeitig der Geschäftsstelle bzw. der/dem Vorsitzenden mitzuteilen.

 

§ 3   Amtsperiode

·         Die Mitglieder werden für die Dauer der Wahlperiode der BVV vom Bezirksamt berufen. Die Berufung muss spätestens 2 Monate nach Konstituierung des Bezirksamtes erfolgen. Bis dahin kann der Beirat in bisheriger Zusammensetzung in zwingend notwendigen Fällen weiter tagen.

·         Der Bezirksbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die zu Beginn einer Legislaturperiode dem Bezirksamt und der BVV zur Kenntnis gegeben wird.

 

 

 

§ 4   Abberufung

·         Die vorschlagenden Gremien können um Abberufung der von ihnen vorgeschlagenen Mitglieder bitten. Sie sollten unverzüglich Ersatzmitglieder vorschlagen.

·         Darüber hinaus hat der Bezirksbeirat das Recht, bei Missachtung der Geschäftsordnung oder wegen anhaltender Untätigkeit nach Anhörung die Aberkennung der Mitgliedschaft im Beirat zu beschließen. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der Beiratsmitglieder  erforderlich.

 

§ 5   Beschlussfähigkeit

·         Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

     Er beschließt mit einfacher Mehrheit.

     Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

 

§ 6   Vorsitz/Geschäftsführung

·         Nach der Berufung der Mitglieder durch das Bezirksamt und seiner Konstituierung wählt der Beirat eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreterin/-er für die Dauer einer Legislaturperiode.

·         Diesem Gremium obliegt die Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen sowie die Wahrnehmung operativer Aufgaben zwischen den Sitzungen.

·         Geschäftsstelle des Bezirksbeirates für Menschen mit Behinderung ist das Büro des/der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin. 

 

 

§ 7   Zusammenarbeit mit der BVV

·         Der Bezirksbeirat nimmt mit mindestens einem Mitglied nach Erfordernis an den Sitzungen des Ausschusses für Gleichstellung/Integration der BVV und an deren weiteren Ausschüssen (Soziales und Bauen/Verkehr) teil.

 

 

§ 8   Sitzungshäufigkeit

·         Der Bezirksbeirat tagt zweimonatlich. Außerordentliche Sitzungen werden einberufen,  wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.

 

§ 9   Protokollführung

·         Der Bezirksbeirat hat über seine Sitzungen mindestens Beschlussprotokolle zu erstellen. Die Frage der Protokollführung ist durch den Beirat im Rotationsprinzip selbst zu regeln.

 

§ 10   Einladungsfristen

·         Die Einladung muss mindestens 2 Wochen vor Sitzungstermin erfolgen.

 

§ 11   Sitzungsgeld

Gemäß BA-Beschluss-Nr. 6/004/2006 wird auf der Grundlage des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (LGBG) vom 17. Mai 1999, in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des LGBG vom 19.06.2006 und in Verbindung mit dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 an die durch das Bezirksamt berufenen Mitglieder des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung  Sitzungsgeld gezahlt.

 

§ 12   Geschäftsordnung

·         Die Geschäftsordnung kann durch Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Ein schriftlicher Antrag auf Veränderung der Geschäftsordnung muss allen Mitgliedern des Beirates zu Beginn der nächsten Sitzung vorliegen.

·         Änderungen der Geschäftsordnung des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung werden der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

§ 13  Schlussbestimmung

Die vorliegende Geschäftsordnung wurde auf der Sitzung des Bezirksbeirates am 23.01.2007 bestätigt und tritt zu diesem Zeitpunkt in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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